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Altersarmut: Warum Frauen für den Ruhestand vorsorgen sollten


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Altersvorsorge
Strategien gegen die Altersarmut – Warum Frauen für den Ruhestand vorsorgen sollten


Aktualisiert am 13.06.2019Lesedauer: 7 Min.
Ältere Frau schaut ins Leere: Frauen sollten rechtzeitig für ihren Ruhestand vorsorgen, denn die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern überträgt sich direkt auf die Vorsorgebezüge.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau schaut ins Leere: Frauen sollten rechtzeitig für ihren Ruhestand vorsorgen, denn die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern überträgt sich direkt auf die Vorsorgebezüge. (Quelle: shironosov/getty-images-bilder)

Frauen sind im Alter stärker von Altersarmut bedroht als Männer. Sie verdienen im Schnitt weniger, nehmen Auszeiten für die Kindererziehung oder die Pflege und steigen häufiger mit einem Teilzeitjob wieder in das Berufsleben ein. Das Ergebnis: Schnell wird aus der Entgeltlücke von heute die Rentenlücke von morgen.

Der Anteil der Senioren, die in Armut leben oder von Altersarmut bedroht sind, nimmt stetig zu. Besonders Frauen laufen aufgrund häufig niedriger Löhne und unterbrochener Erwerbsbiografien Gefahr, im Alter in die Armut abzurutschen.

Ein Trend, der sich fortsetzen wird. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2017 wird jeder fünfte Rentner im Jahr 2036 von Altersarmut betroffen sein. Der Studie zufolge gelten Rentner heute als armutsgefährdet, wenn ihr Nettoeinkommen aktuell unter 958 Euro liegt. Neben Arbeitslosen, Familien mit geringem Einkommen oder Selbstständige sind Frauen in besonderem Maße gefährdet, in die Altersarmut abzurutschen.

Altersarmut Selbst-Check: Ob Sie selbst von Altersarmut bedroht sind, können Sie erfahren. Zur Abschätzung des Risikos von Armut im Alter wird nach der Art der Beschäftigung und der ungefähren Höhe des Einkommens gefragt, ob das Arbeitsverhältnis befristet ist oder ein Zeitarbeitsverhältnis vorliegt oder es Zeiten der Arbeitslosigkeit gab.

Erwerbsarmut der Frau wird zur Altersarmut der Rentnerin

In vielen Berufen verdienen Frauen noch immer weniger als ihre männlichen Kollegen mit gleicher Qualifikation. Auch sind Frauen seltener in Führungspositionen zu finden. Sie unterbrechen eher ihre Erwerbsarbeit für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen. Kehren Frauen im Anschluss in den Job zurück, tun sie dies oft erst einmal in Teilzeit, solange der Nachwuchs klein ist – mit entsprechend geringeren Beiträgen für die Rentenversicherung.

Erziehungszeiten: Wer für die Erziehung der Kinder für einige Zeit ganz oder teilweise seine Berufstätigkeit unterbricht, bekommt in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben – dadurch erhöht sich die eigene Rente. Wie lange Rentenbeiträge gezahlt werden, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab: Vor 1992 sind es zwei Jahre, bei Geburten ab 1992 beträgt die Kindererziehungszeit drei Jahre – jeweils in den ersten zehn Lebensjahren des Kindes.

Noch häufig verfestigt sich das traditionelle Zuverdienermodell mit einem vollzeitbeschäftigtem Mann und einer Frau in Teilzeitarbeit. Die Folgen für die Frauen sind gravierend: Oft bleiben sie in der Teilzeitfalle hängen, verschieben ihre berufliche Karriere. Zudem profitieren sie nicht im gleichen Maße von Lohnzuwächsen. Das Ergebnis: Frauen bleibt im Rentenalter häufig nur noch ein geringer monatlicher Betrag zum Leben. Da erweist sich auch die Erweiterung der Mütterrente für Frauen, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, im Einzelfall nur als Tropfen auf den heißen Stein. Ändern wird diese Maßnahme nichts.

Mütterrente: Seit dem 1. Januar 2019 bekommen Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder für jedes Kind ein zweieinhalb Jahre Erziehungszeit bei der Rente – und damit auch auf die Mindestversicherungszeit – angerechnet.

Rentenlücke: Wer weniger einzahlt, bekommt weniger raus

Das durchschnittliche Alterseinkommen von Frauen beträgt 47 Prozent von dem der Männer. Das heißt, für Frauen ergibt sich aktuell eine Rentenlücke in Höhe von 53 Prozent. Bei der betrieblichen Altersvorsorge liegt die Rentenlücke sogar bei 60 Prozent, bei der gesetzlichen Rentenversicherung immerhin bei 45 Prozent. Allein bei der privaten Vorsorge schließen die Frauen langsam auf. Hier liegt die Lücke bei 14 Prozent (Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion – 18/13119).

Der Blick auf den Rentenbescheid zeigt: Männer bekamen im Jahr 2015 durchschnittlich 1.154 Euro aus der gesetzlichen Rente, Frauen 634 Euro pro Monat. Männern steht damit rund doppelt so viel Altersrente zur Verfügung als Frauen. Noch größer ist der Abstand bei den Betriebsrenten in der Privatwirtschaft – mit 240 Euro für Frauen und 593 Euro für Männer. Nur sieben Prozent der Rentnerinnen, aber 26 Prozent der Rentner hätten eigene Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung, wie aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hervorgeht.

Altersvorsorge für Frauen – so früh wie möglich anfangen

Die Rentenkluft zeigt es schwarz auf weiß: Für Frauen ist es besonders wichtig, möglichst früh mit der Altersvorsorge zu beginnen. Dazu müssen Sie kein Vermögen verdienen. Auch in kleinen Schritten lässt sich privat für das Alter vorsorgen.

Die betriebliche Vorsorge

Frauen sorgen weit weniger mit betrieblichen Vorsorgemaßnahmen für den Ruhestand vor – auch wenn ihnen die Betriebsrente in gleichem Maße zusteht, wie ihren männlichen Kollegen. Ein Grund könnte sein, dass Frauen zum Beispiel in Teilzeitbeschäftigung oder als Geringverdienerinnen weniger für die Altersvorsorge zurücklegen können.

Geringverdiener: Als Geringverdiener gelten alle Arbeitnehmer, die nicht mehr als 2.200 Euro brutto im Monat – auf das Jahr gerechnet maximal 26.400 Euro – verdienen (Betriebsrentenstärkungsgesetz, BRSG Stand Januar 2018).

Generell können seit Anfang 2018 bis zu acht Prozent des Bruttoeinkommens jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei in der betrieblichen Altersvorsorge angespart werden. Von dem Sparbetrag, der gesondert vom Grundgehalt in die Betriebsrente fließt, werden keine Rentenpunkte für die gesetzliche Versicherung gesammelt. Aus diesem Grund loht betriebliche Altersvorsorge nur, wenn sich der Arbeitgeber mindestens im gleichen Maße beteiligt.

Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das am 1. Januar 2018 in Kraft trat, ist die Beteiligung des Arbeitgebers für Neuverträge ab 2019 in Höhe von 15 Prozent verpflichtend. Für Altverträge gilt dies ab dem Jahr 2022. Neu ist seit Einführung des BRSG das Sozialpartnermodell, als weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hier ist die Beteiligung des Arbeitgebers bereits von Anbeginn verpflichtend.

Auch für Geringverdiener bringt das BRSG Änderungen: Zahlt zum Beispiel der Arbeitgeber mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro jährlich in die betriebliche Vorsorge des Arbeitnehmers ein, beteiligt sich der Staat mit 30 Prozent – also 72 bis 144 Euro – an dem Förderbetrag des Arbeitgebers. Das heißt, der Arbeitgeber kann 30 Prozent der ansonsten abzuführenden Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten oder sich diese vom Fiskus zurückholen. Das soll einen zusätzlicher Antrieb für Arbeitgeber sein, betriebliche Altersvorsorgemaßnahmen für Geringverdiener anzubieten.

Neu für Arbeitnehmerinnen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind: Ab 2018 gilt ein Freibetrag von 200 Euro pro Monat, in dessen Höhe Leistungen aus einer Betriebsrente nicht länger auf die Grundsicherung angerechnet werden.

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Die private Vorsorge

Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern in der privaten Altersvorsorge ist zwar geringer als bei der gesetzlichen und betrieblichen Rente, aber auch hier besteht Nachholbedarf. Unterschieden wird zwischen der gesetzlich geförderten privaten Vorsorge, der Riester-Rente und der Rürup-Rente, und der nicht geförderten privaten Vorsorgeplanung.

Riester-Rente – vor allem für Familien und Mütter interessant

Über eine Riester-Rente sollten vor allem Familien mit Kindern aber auch Alleinerziehende nachdenken. Zum einen gibt es vom Staat einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 175 Euro. Zum anderen gibt es pro Kind mit Anspruch auf Kindergeld nochmal 185 Euro, für nach 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro Förderung.

Aufgrund des niedrigen Eigenbetrags (mindestens 60 Euro pro Jahr) können auch Geringverdienerinnen von den Zulagen profitieren. Allerdings werden Riester-Bezüge teils auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Für Bezieher dieser Leistung wird ein Grundfreibetrag von 100 Euro gewährt. Ist die Riester-Rente höher, wird der darüber hinausgehende Betrag zu 70 Prozent angerechnet.

Übrigens: Frauen, die gemeinsam mit ihrem Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten ebenfalls Zulagen.

Rürup-Rente – Steuervorteile spielen Hauptrolle

Bei der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, beteiligt sich der Staat in Form von Steuervorteilen an der privaten Altersvorsorge. Der steuerlich geförderte Höchstbetrag liegt für Alleinstehende bei 24.305 Euro. Von den bei einer Rürup-Rente eingezahlten Beiträgen erkennt das Finanzamt 88 Prozent als Sonderausgaben an. Das heißt, dass bis zu 21.388 Euro steuerlich abzugsfähig sind. Für Ehepartner verdoppeln sich die Beträge auf 48.610 Euro bzw. 42.776 Euro (Stand: 2019)

Die Riester-Rente eignet sich eher für gut verdienende Selbstständige oder Freiberufler, da der absetzbare Teil bei Arbeitnehmern und fiktiv auch bei Beamten um den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert wird.

Private Vorsorge am Kapitalmarkt

Neben der staatlich unterstützten private Altersvorsorge können Frauen auch privat am Kapitalmarkt für den Ruhestand vorsorgen. Das geht auch mit kleinen regelmäßigen Beiträgen. Dabei kommt es auf einen gesunden Mix der Geldanlage an. Wichtig ist, nicht alles auf eine Karte zu setzen, sondern die Investitionen zu streuen.

Mix der privaten Altersvorsorge:

  • Bankprodukte (Banksparpläne, Sofortrente, Tagesgeld, Festgeld)
  • Wertpapiere (Aktien, Investmentfonds, ETFs, Fondssparpläne)
  • Sachanlagen (Immobilien, Rohstoffe)

Wie sich das Verhältnis von Risiko und Sicherheit verteilt, ist der Anlegerin überlassen. Generell gilt: Steht nur wenig Geld zur Verfügung oder ist es bis zum Ruhestand nicht mehr lange, sollte der Aspekt der Sicherheit überwiegen. Wenn das Geld auch zwischenzeitlich kurzfristig zur Verfügung stehen soll, empfehlen sich keine Anlagen mit langer Laufzeit und Kapitalbindung.

Einen Blick sollte auf jeden Fall auch auf die Kosten gelegt werden. Bei Bank- und Versicherungsprodukten fallen in der Regel Abschlusskosten und Verwaltungskosten an, die die Rendite schmälern.

Anlagestrategien von Frauen – die Hemmschwelle überwinden

Frauen setzen in ihrer Geldanlage häufig auf klassische Anlageformen wie Sparbuch, Tagesgeld oder Banksparpläne. Doch damit nehmen sie gerade in der andauernden Niedrigzinsphase nicht nur geringere Renditen, sondern auch einen realen Wertverlust auf niedrig verzinste Anlagen in Kauf. Das Geld ist bei diesen Anlageformen in der Regel sicher verwahrt und bei einem vorzeitigen Finanzbedarf verfügbar. Sparer müssen allerdings beim gegenwärtigen Zinsniveau einen sehr langen Atem haben.

Mehr Rendite lässt sich mit Anlageprodukten aufbauen, die an der Entwicklung an den Finanzmärkten teilhaben. So zum Beispiel Fondssparpläne, mit denen über monatliche Sparbeträge unter anderem in Investmentfonds oder börsennotierte Indexfonds (ETF) investiert wird. Zu Begrenzung des Risikos sollten bei Investmentfonds vor allem Dach- oder Mischfonds ins Portfolio gelegt werden.

Börsennotierte Indexfonds: Exchange Traded Funds (ETF) werden an der Börse gehandelt und bilden einen Basiswert ab. Das heißt, ihre Wertentwicklung orientiert sich an dem Basiswert, der unter anderem ein Börsenindex, ein Rohstoff oder eine Währung sein kann. Am meisten verbreitet sind Indexfonds, die marktbreite Indizes, wie den deutschen Leitindex DAX, europäischen EuroSTOXX 50 oder MSCI World, nachbilden. Da Indexfonds nicht aktiv durch einen Fondsmanager verwaltet werden, sind sie eine kostengünstige Alternative zu Investmentfonds.

Verschiedene Untersuchung haben ergeben, dass gerade Frauen in der Geldanlage das besser Händchen haben. Sie agieren an den Finanzmärkten mit größerer Vorsicht, sind strukturierter und lassen sich von Panik oder Gier weniger beeinflussen. Damit fahren Frauen im Durchschnitt eine größere Rendite ein als Männer. Wenn sie sich nur trauen...

Unser Fazit: Schieben Sie Ihre Altersvorsorge nicht auf die lange Bank! Nehmen Sie Ihre Finanzen selbst in die Hand und suchen sich gegebenenfalls Verbündete – Frauen, die das Thema private Altersvorsorge bereits für sich entdeckt haben. Eine Anlaufstelle können Frauenaktienclubs sein, in denen sich Frauen aus allen sozialen Schichten und beruflichen Bereichen über Fragen der Geldanlage austauschen. t-online.de stellt drei unterschiedliche Frauenaktienklubs und Frauenfinanzblogs vor: Das Vierte K, Miss Moneypenny und Madamemoneypenny.de.

Verwendete Quellen
  • Eigene RecherchenDeutsche RentenversicherungSozialverband DeutschlandBundesministerium für Soziales und Arbeit
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