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Rente ohne Beiträge? So viel Geld steht Ihnen im Alter zu


Grundsicherung
So hoch ist Ihre Rente, wenn Sie nie gearbeitet haben

Von t-online, cho

Aktualisiert am 28.01.2025 - 20:22 UhrLesedauer: 2 Min.
Ältere Frau liest ein Dokument: Wer keinen Rentenanspruch erarbeitet hat, dem hilft der Staat.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau liest ein Dokument: Wer keinen Rentenanspruch erarbeitet hat, dem hilft der Staat. (Quelle: Iurii Krasilnikov/getty-images-bilder)
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Wer nie gearbeitet hat, kann keine eigene Altersrente erwarten, erhält aber unter Umständen Grundsicherung. So hoch fällt die Leistung in der Regel aus.

In Deutschland basiert die gesetzliche Rente grundsätzlich auf den eigenen Beiträgen zur Rentenversicherung. Doch was passiert, wenn Sie nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, etwa aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder familiären Verpflichtungen?

In diesem Fall springt der Sozialstaat ein. Wir erklären, auf welche Unterstützung Sie hoffen können, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Hilfe ausfällt.

Nie gearbeitet, trotzdem Rente?

Ohne eigene Einzahlungen in die Rentenversicherung entstehen grundsätzlich keine Ansprüche auf die reguläre Altersrente. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Beitragsfinanzierung: Nur wer während seines Lebens mindestens fünf Jahre lang Beiträge einzahlt, sammelt sogenannte Entgeltpunkte, die die Höhe der späteren Rente bestimmen (mehr dazu hier).

Eine Ausnahme gilt für Ehepartner, die durch einen Versorgungsausgleich bei einer Scheidung anteilig Ansprüche aus der Rentenversicherung des Ex-Partners erhalten können. Auch hier hängt die Höhe jedoch von den eingezahlten Beiträgen des Ex-Partners ab. Wie der Versorgungsausgleich genau funktioniert, lesen Sie hier.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter

Wenn Sie keine oder nur eine sehr geringe Rente beziehen, greift in Deutschland die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung wird aus Steuermitteln finanziert und soll das Existenzminimum sichern.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro im Monat liegt. Beachten Sie aber: Das Sozialamt berücksichtigt auch das Einkommen Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners.

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Quelle: t-online

Zum Einkommen zählen neben Erwerbseinkommen, Renten und Pensionen unter anderem auch Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Zum Teil gibt es Freibeträge. Gar nicht berücksichtigt werden etwa der Grundrentenzuschlag, Pflegegeld und bis zu 250 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Besitzen Sie Vermögen, müssen Sie dieses zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung in Anspruch nehmen können (mehr dazu hier).

Gut zu wissen

Haben Ihre Kinder ein Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro, können Sie von Leistungen ausgeschlossen sein. Denn dann sind Ihre Kinder Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig.

Höhe der Grundsicherung im Alter

Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Zum Regelsatz addieren sich weitere Leistungen, die stark variieren können – etwa die Mietkosten oder die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die komplett übernommen werden.

Die Grundsicherung umfasst:

  • den aktuellen Regelsatz, der als Pauschale einen Teil Ihrer Lebenshaltungskosten decken soll,
  • angemessene Kosten für Miete und Heizung,
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • Vorsorgebeiträge,
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte
  • und Hilfe in Sonderfällen.

Der Regelsatz für Empfänger von Grundsicherung liegt 2025 bei 563 Euro pro Monat. Für Paare liegt der Satz je Partner bei 506 Euro, beide zusammen kommen also auf 1.012 Euro.

Wichtig: Die Grundsicherung müssen Sie beantragen. Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Kommune.

Verwendete Quellen
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