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Welche Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen?


Regelaltersgrenze
Welche Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen?

Von t-online, cho

17.03.2025 - 12:48 UhrLesedauer: 3 Min.
Eine Frau blickt aus dem Fenster: Manche Arbeitnehmer schauen der Rente bereits sehnsüchtig entgegen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau schaut aus dem Fenster: Manche Arbeitnehmer blicken der Rente bereits sehnsüchtig entgegen. (Quelle: Westend61/getty-images-bilder)
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Die Regelaltersgrenze für die Rente steigt schrittweise auf 67 Jahre. Doch nicht alle müssen so lange arbeiten. Wer noch früher abschlagsfrei in Rente gehen kann – und welche Ausnahmen es gibt.

Das Renteneintrittsalter in Deutschland steigt seit Jahren schrittweise an. Wer heute in Rente gehen möchte, muss je nach Geburtsjahrgang länger arbeiten als frühere Generationen. Doch nicht alle sind von der Regelaltersgrenze von 67 Jahren betroffen.

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Wer kann noch vor 67 Jahren in Rente gehen?

Für alle, die vor 1947 geboren wurden, lag die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren. Seitdem steigt das Eintrittsalter schrittweise an:

  • Jahrgänge 1947 bis 1963: schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre
  • Jahrgänge ab 1964: reguläre Altersrente erst mit 67 Jahren

Das bedeutet: Wer 1963 oder früher geboren wurde, kann noch vor dem 67. Geburtstag regulär in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Nur wer diese Wartezeit erfüllt, kann überhaupt eine Altersrente beziehen.

Video | Geld im Alter reicht nicht aus: "Wir gehen beide noch arbeiten"
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Quelle: t-online

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen das genaue Renteneintrittsalter nach Geburtsjahrgang:

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"Rente mit 63" wird zur "Rente mit 65"

Unter Umständen können Sie auch vor Ihrem Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Das gilt für besonders langjährig Versicherte. Dazu zählen Sie, wenn Sie mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können.

Diese abschlagsfreie Frührente nennt sich umgangssprachlich zwar "Rente mit 63", diese Altersgrenze galt aber nur für die Jahrgänge vor 1953. Für später Geborene steigt auch hier das Eintrittsalter schrittweise – bis aus der "Rente mit 63" ab dem Geburtsjahr 1964 die "Rente mit 65" wird.

Welches Eintrittsalter je nach Geburtsjahr für diese abschlagsfreie Frührente gilt, haben wir Ihnen hier aufgelistet:

  • Geburtsjahr vor 1953: abschlagsfreie Rente mit 63
  • Geburtsjahr 1953: Rente mit 63 + 2 Monate
  • Geburtsjahr 1954: Rente mit 63 + 4 Monate
  • Geburtsjahr 1955: Rente mit 63 + 6 Monate
  • Geburtsjahr 1956: Rente mit 63 + 8 Monate
  • Geburtsjahr 1957: Rente mit 63 + 10 Monate
  • Geburtsjahr 1958: Rente mit 64
  • Geburtsjahr 1959: Rente mit 64 + 2 Monate
  • Geburtsjahr 1960: Rente mit 64 + 4 Monate
  • Geburtsjahr 1961: Rente mit 64 + 6 Monate
  • Geburtsjahr 1962: Rente mit 64 + 8 Monate
  • Geburtsjahr 1963: Rente mit 64 + 10 Monate
  • Geburtsjahr ab 1964: Rente mit 65

Damit können alle, die vor 1964 geboren wurden und mindestens 45 Versicherungsjahre gesammelt haben, noch vor dem Erreichen des 65. Lebensjahrs abschlagsfrei in Rente gehen.

Gut zu wissen: Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die "Rente mit 63" abgeschafft werden sollte, da sie teuer und nicht zielgenau sei. Wie Union und SPD dazu stehen, lesen Sie hier.

Frührente mit Abschlägen: Wer kann mit 63 oder 64 aufhören?

Wer mindestens 35 Beitragsjahre hat, kann bereits mit 63 Jahren in Rente gehen – muss dann aber Abschläge in Kauf nehmen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den Sie früher in den Ruhestand wechseln, als es Ihre Regelaltersgrenze vorsieht. Die Rente bleibt dann dauerhaft gekürzt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Sonderfälle: Wer darf noch früher in Rente?

Einige Berufsgruppen können unabhängig vom Geburtsjahrgang früher in Rente gehen: Wer etwa einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann schon mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Mit Abschlägen ist sogar eine Rente ab 62 Jahren möglich. Auch für manche körperlich belastenden Berufe wie etwa im Bergbau gelten besondere Regelungen.

Verwendete Quellen
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