Geld vom Chef Betriebsrente: Diesen Zuschuss erhalten Sie vom Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Aber sind Arbeitgeber dazu verpflichtet?
Die betriebliche Altersvorsorge kann die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Versorgung, die über den Arbeitgeber angeboten wird. Der Arbeitnehmer spart dabei regelmäßig einen Teil seines Gehalts und erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Der Ertrag wird dann im Alter als Rente ausgezahlt. Eine betriebliche Altersvorsorge kann in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse abgeschlossen werden.
Muss der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten oder einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Die Regelungen hierzu sind im Betriebsrentengesetz festgelegt. Allerdings ist die Verpflichtung des Arbeitgebers von der Größe des Unternehmens abhängig. Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern sind nicht dazu verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.
So hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann innerhalb eines gesetzlichen Rahmens frei entscheiden, wie hoch der Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ausfällt. Der Zuschuss muss mindestens 15 Prozent des Sparbetrags des Arbeitnehmers betragen.
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge bietet den Vorteil, dass Arbeitnehmer von günstigeren Konditionen und geringeren Verwaltungskosten profitieren als beim Abschluss einer privaten Altersvorsorge. Zum anderen gibt es steuerliche Vorteile.
Denn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, wodurch das zu versteuernde Einkommen sinkt. Der Arbeitgeber muss zudem keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen.
Fazit
Eine betriebliche Altersvorsorge kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung sein. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten oder einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Der Zuschuss beträgt mindestens 15 Prozent des Sparbetrags des Arbeitnehmers. Die betriebliche Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile und oft günstigere Konditionen als eine private Altersvorsorge.
- Deutsche Rentenversicherung: "Betriebliche Altersvorsorge" (Stand: 22.03.2023)
- eigene Recherche