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Pensionskasse in der betrieblichen Altersvorsorge: Wie sie funktioniert


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Pensionskasse
Wie der Klassiker der Betriebsrenten funktioniert


Aktualisiert am 19.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Ältere Frau mit Tablet (Symbolbild): Die Pensionskasse gilt als Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau mit Tablet (Symbolbild): Die Pensionskasse gilt als Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Betrieblich vorsorgen kann sich lohnen. Ein Modell, das es bereits seit Jahrhunderten gibt, ist die Pensionskasse. Was Sie beim Abschluss wissen sollten.

Wer betrieblich vorsorgen möchte, hat die Qual der Wahl. Denn oft bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht nur eine Vertragsvariante der Betriebsrente an.

Eine klassische Spielart der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die Pensionskasse. t-online erklärt Ihnen, wie diese funktioniert, welche Vorteile sie bietet – und wie Sie sich die Rente aus der Pensionskasse auszahlen lassen können.

Was ist eine Pensionskasse – und wie funktioniert sie?

Im Grunde ähnelt die Pensionskasse stark einer Direktversicherung. Dabei handelt es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber für viele Arbeitnehmer gleichzeitig abschließt.

Der Unterschied zur Direktversicherung ist, dass es sich bei der Pensionskasse um eine rechtlich eigenständige Einrichtung handelt, ähnlich wie bei einem Pensionsfonds.

Wie der funktioniert, lesen Sie hier. Seit einigen Jahren eröffnen auch Versicherungen direkt eine Pensionskasse – und betreiben sie als Tochtergesellschaft.

Wie funktioniert die Pensionskasse genau?

Die Pensionskasse funktioniert ähnlich wie die anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge. Ihr Arbeitgeber führt einen Teil Ihres Lohnes direkt an die Pensionskasse ab. Das nennt man auch Entgeltumwandlung.

Zusätzlich zu der Entgeltumwandlung gibt der Arbeitgeber einen Teil dazu. Das Besondere dabei: Für alle Neuverträge seit 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend. Ab 2022 greift diese Regel auch bei bestehenden Verträge. Mehr dazu lesen Sie im allgemeinen Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge.

Versicherungsnehmer sind die Beschäftigten. Sie als Arbeitnehmer erhalten also die Rentenzahlungen von der Pensionskasse – und nicht von Ihrem Arbeitgeber.

Welche Vor- und Nachteile bietet die Pensionskasse?

Die Pensionskasse bietet neben den Vorteilen aller Betriebsrenten weitere positive Punkte. Doch es gibt auch einige Nachteile, die Sie kennen sollten.

Vorteile der Pensionskasse

  • Kosten: Ihr Arbeitgeber schließt oftmals für viele Mitarbeiter eines Betriebs den Vertrag mit der Pensionskasse ab. Das Ergebnis: Sie erhalten einen Rabatt auf den Vertrag, so wird dieser günstiger.
  • Auszahlung: Die Auszahlung der Beiträge erfolgt direkt durch die Pensionskasse – Ihr Arbeitgeber hat keinen Einfluss darauf. Ihre Gelder sind in der Pensionskasse sicher.

Nachteile der Pensionskasse

  • Rendite: Je nachdem, welchen Vertrag Ihr Arbeitgeber mit der Pensionskasse abschließt, ist die Rendite eher gering. Das greift besonders für Policen, die auf eine Mindestverzinsung bauen. Die Zinsen sind zurzeit aber sehr niedrig. Wenn Sie stattdessen einen fondsgebundenen Vertrag unterzeichnen, sind die Erträge in der Regel höher.
  • Mitsprache: In der Regel haben Sie als Arbeitnehmer wenig bei dem Vertrag mitzureden. Stattdessen ist es so, dass Ihr Arbeitgeber den Vertrag mit der Pensionskasse vorsetzt. Sie können nun unterschreiben – oder eben nicht.

Was muss ich bei der Steuer auf die Pensionskasse beachten?

Bei der Steuer auf die Beiträge in den Pensionsfonds gelten Höchstgrenzen. Sie richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zu acht Prozent des Grenzbetrags sind steuerfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2020 bei 7.100 Euro im Westen und 6.700 Euro im Osten. Pro Monat ergibt sich so eine Freigrenze von 568 Euro bzw. 536 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum Beginn jedes Jahres.

Wichtig: Auch bei den Sozialabgaben auf die Beiträge zur Rente gelten Höchstgrenzen, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente richten. So sind die Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei.

Wie die Zahlungen aus der Pensionskasse besteuert werden

Auf die Zahlungen aus der Pensionskasse zahlen Sie Ihren persönlichen Einkommenssteuersatz. Dieser ist in der Rente in der Regel deutlich niedriger als im Erwerbsleben.

Gut zu wissen: Die Auszahlung aus der Pensionskasse auf einmal ist womöglich steuerfrei. Dafür müssen aber mehrere Bedingungen greifen. Sie müssen den Vertrag mit der Pensionskasse vor 2005 abgeschlossen haben und das Geld aus der Pensionskasse muss Ihnen vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt worden sein. Zusätzlich gilt: Sie müssen mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben – und die Police muss mindestens zwölf Jahre laufen.

Wie kann ich mir Geld aus der Pensionskasse auszahlen lassen?

In der Regel beinhalten Verträge der Pensionskasse ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Darauf sollten Sie beim Abschluss der Police achten. Mit einem Kapitalwahlrecht können Sie sich zwischen zwei Auszahlungsvarianten entscheiden.

Entweder Sie erhalten monatliche Rentenzahlungen aus der Pensionskasse. Oder Sie lassen sich bei Renteneintritt bis zu 30 Prozent des angelegten Geldes von der Pensionskasse auszahlen. Der Restbetrag wird Ihnen als monatliche Zahlungen überwiesen, die entsprechend kleiner ausfallen.

Sich die Gelder aus der Pensionskasse auf einmal auszahlen zu lassen, ist in der Regel nicht möglich. Das geht nur, wenn die eingezahlten Beträge sehr gering sind.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • transparent-beraten.de
  • clark.de
  • einfach-rente.de
  • weltsparen.de
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