Cum-Ex-Skandal Staatsanwaltschaft klagt langjährigen Chef der Warburg-Bank an
Der frühere Chef der Hamburger Privatbank Warburg soll Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft hat daher Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach Medienberichten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften Anklage gegen den Miteigentümer und ehemaligen Chef der Privatbank M.M.Warburg, Christian Olearius, erhoben. Es gehe um mehrere Fälle schwerer Steuerhinterziehung, berichteten "Süddeutsche Zeitung" und WDR am Dienstag.
Der Bankier bestreite die Vorwürfe. Von der Staatsanwaltschaft Köln war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Eine Sprecherin des zuständigen Landgerichts Bonn sagte, bei Gericht sei eine neue Cum-Ex-Klage eingegangen. Zu Details wollte sie sich nicht äußern.
"Mit Zahlungen im Jahr 2020 sind die Steuerforderungen wegen der Aktiengeschäfte der Bank beglichen worden", sagte ein M.M.Warburg-Sprecher. "Die Mehrheitsgesellschafter haben die Beträge aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt." Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe habe sich als falsch erwiesen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M.Warburg "missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art".
Mehrere Manager wurden bereits angeklagt
Vor dem Landgericht Bonn sind bereits mehrere Cum-Ex-Prozesse geführt worden, darunter auch gegen ehemalige Mitarbeiter des Hamburger Bankhauses. Im Februar war ein ehemaliger Banker der Privatbank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Cum-Ex-Geschäfte, an denen der Angeklagte beteiligt gewesen sei, hätten zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von knapp 110 Millionen Euro geführt, hatte das Gericht damals erklärt.
Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten.
Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit – also cum – und ohne – ex – Dividendenanspruch. Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen. Im bundesweit ersten großen Strafprozess hatte das Bonner Gericht in Bonn im März 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt.
- Nachrichtenagentur Reuters