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Steuer, Amazon, Volkszählung: Das ändert sich im Mai 2022 für Verbraucher


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Steuer, Amazon, Volkszählung
Was sich im Mai für Verbraucher ändert


Aktualisiert am 30.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Münchner Fußgängerzone: Am 15. Mai wird ausgewertet, wie viele Menschen aktuell in Deutschland leben.Vergrößern des Bildes
Münchner Fußgängerzone: Am 15. Mai wird ausgewertet, wie viele Menschen aktuell in Deutschland leben. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Alles neu macht der Mai nicht, aber doch einiges: Vor allem im Verbraucherschutz gibt es zahlreiche Verbesserungen. Außerdem wird der Zensus nachgeholt und für Steuerzahler endet eine Frist.

Ob am Telefon, an der Haustür oder in sozialen Medien: Überall werden Verbrauchern Produkte angedreht – ungebeten und mit allerlei Tricks. Ein neues Gesetz soll die Praktiken ab dem kommenden Monat eindämmen.

Wie genau es die Anbieter zu mehr Transparenz verpflichtet, warum Sie sich nicht wundern sollten, wenn Sie Post vom Statistikamt bekommen, und was sich sonst noch im Mai tut, zeigt Ihnen unser Überblick.

Steuererklärung: Frist endet

Wer für seine Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat etwas mehr Zeit für die Abgabe. Doch auch die neigt sich jetzt dem Ende entgegen: Am 31. Mai 2022 muss die Steuererklärung 2020 beim Finanzamt sein. Lesen Sie hier, welche Frist für die Steuererklärung 2021 gilt.

Telefonwerbung

Ab dem 28. Mai 2022 tritt eine ganze Reihe von Vorschriften in Kraft, die den Verbraucherschutz verbessern. Das betrifft auch Anbieter, die telefonisch werben. Sie müssen künftig dokumentieren, dass Sie dem Werbeanruf zugestimmt haben, und diese Einwilligung fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Haustürverkauf

Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge ist zudem, dass Abzocke bei Haustürgeschäften erschwert werden soll. Ebenfalls ab dem 28. Mai dürfen Händler nicht mehr am selben Tag abkassieren, an dem Sie als Kunden den Vertrag unterschrieben haben. Sie können den Vertrag später auch widerrufen.

Kaffeefahrten

Auch für Anbieter von Kaffeefahrten gelten ab dem 28. Mai erschwerte Bedingungen: Sie müssen bereits in der Werbung für Veranstaltungen darüber informieren, wo die Veranstaltung stattfindet, wie Teilnehmer den Veranstalter kontaktieren können und welche Waren angeboten werden. Nicht mehr verkauft werden dürfen dann Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzdienstleistungen wie Versicherungen oder Bausparverträge.

Erklärpflichten für Ebay und Amazon

Auch Onlinemarktplätze wie Ebay und Amazon sind von dem neuen Gesetz betroffen. So müssen die Plattformbetreiber Verbraucher ab dem 28. Mai darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Außerdem muss verständlich sein, ob die Angebote von Unternehmen oder von Privatleuten stammen.

Wurde ein Preis personalisiert berechnet, müssen Ebay und Co. deutlich darauf hinweisen. Und für Bewertungen gilt: Unternehmen müssen darüber aufklären, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind.

Transparenzpflicht für Influencer

Influencer halten in den sozialen Medien gerne mal Produkte in die Kamera, ohne deutlich zu machen, dass es sich dabei um Werbung handelt. Ab dem 28. Mai ist Schluss damit. Sobald sie Produkte oder Dienstleistungen eines fremden Unternehmens empfehlen und dafür Geld oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten, müssen sie diese Empfehlungen als "kommerziell" kennzeichnen.

Volkszählung Zensus

Wie viele Menschen leben derzeit in Deutschland? Wie wohnen und arbeiten sie? Und was hat sich seit dem letzten Zensus 2011 verändert? Diese Fragen hätten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eigentlich schon im vergangenen Jahr klären sollen, doch wegen der Corona-Pandemie wurde der Zensus, auch bekannt als Volkszählung, auf den 15. Mai 2022 verschoben.

Zu der statistischen Erhebung sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Die Daten dienen Bund, Ländern und Kommunen als Grundlage für viele Entscheidungen. Für die Zählung werden vor allem Verwaltungsregister ausgewertet. Zusätzlich müssen Bürger direkt befragt werden – etwa was ihre Erwerbstätigkeit oder den Bildungsstand angeht. Angaben zum Einkommen müssen Befragte allerdings nicht machen. Was genau abgefragt wird, können Sie auf der Zensus-Website einsehen.

Verwendete Quellen
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