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Novavax, Impfzertifikate, Steuererklärung: Das ändert sich im Februar


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Neuer Monat
Impfzertifikate laufen ab – Das ändert sich noch für Verbraucher

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 02.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Digitaler Impfnachweis gegen Covid-19: Die Zertifikate laufen ab Februar 2022 für bestimmte Personen früher ab.Vergrößern des Bildes
Digitaler Impfnachweis gegen Covid-19: Die Zertifikate laufen ab Februar 2022 für bestimmte Personen früher ab. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Der neue Monat bringt wieder einige Neuerungen mit sich. Betroffen sind unter anderem Menschen ohne Booster-Impfung und viele Steuerzahler. Bei Impfskeptikern könnte zudem ein Umdenken einsetzen.

Vieles dreht sich weiter um Corona: Auch im Februar haben die meisten neuen Regeln mit der Pandemie zu tun.

Während so mancher Doppeltgeimpfter dringend seinen Impfstatus checken sollte, könnten Ungeimpfte womöglich leichter zum Piks bewogen werden. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Impfzertifikate laufen ab

Wer bisher nur zweimal gegen das Coronavirus geimpft ist, dessen Impfzertifikat bekommt ab 1. Februar 2022 ein neues Ablaufdatum. Das Zertifikat gilt dann nicht mehr ein Jahr lang, sondern nur noch 270 Tage (neun Monate). Die Bundesregierung setzt damit eine Vorgabe der EU-Kommission von vergangenem Dezember um.

Von der Änderung sind in Deutschland derzeit etwa 21 Millionen Menschen betroffen. Sie verlieren ihren Status als Geimpfte damit 270 Tage nach der zweiten Impfung, wenn sie diese nicht in der Zwischenzeit mit einem Booster aufgefrischt haben. Wann die Impfnachweise von Geboosterten ablaufen, ist aktuell noch offen.

Neuer Impfstoff Novavax soll kommen

Ende Februar soll der Impfstoff Novavax zur Verfügung stehen. Das geht aus einem Beratungsentwurf von Bund und Ländern hervor. Der Impfstoff könnte für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher erhältlichen mRNA-Präparate.

Die Gesundheitsminister der Länder schlagen vor, Novavax bevorzugt ungeimpften Klinik- und Pflegebeschäftigten anzubieten, die ab März der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Mehr zum neuen Impfstoff Novavax lesen Sie hier.

Steuererklärung später abgeben

Wer dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und sich dabei von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat dafür normalerweise bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Für das Steuerjahr 2020 müssten Sie Ihre Erklärung also eigentlich bis zum 28. Februar 2022 einreichen.

Wegen der Corona-Pandemie gilt aber ausnahmsweise ein anderes Datum. Die Bundesregierung hat die Abgabefrist um drei Monate verlängert – bis zum 31. Mai 2022. In diesem Februar brauchen Sie – oder vielmehr Ihr Steuerberater – also nicht noch schnell aktiv zu werden.

Für die Steuererklärung 2021 soll diese Fristverlängerung allerdings nicht mehr gelten. Es bleibt für Pflichtveranlagte beim regulären Abgabetermin Ende Juli 2022. Wenn Sie sich professionelle Hilfe holen, gilt die Frist bis Ende Februar 2023.

Letzte Chance für die Ausbildungsprämie Plus

Betriebe können Geld vom Staat erhalten, wenn sie trotz Corona-Pandemie die Zahl ihrer Ausbildungsplätze beibehalten (4.000 Euro pro Vertrag) oder sogar erhöhen (6.000 Euro pro Vertrag). Das gilt aber nur für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 beginnen. Außerdem müssen die Betriebe selbst von der Pandemie betroffen sein – etwa durch Umsatzrückgang oder Kurzarbeit.

Die Ausbildungsprämie müssen die Unternehmen bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Frist dafür endet drei Monate, nachdem die Auszubildenden die Probezeit erfolgreich hinter sich gebracht haben.

Neue Lohnregel für Lkw-Fahrer

Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr erhalten ab 2. Februar 2022 den vollen Mindestlohn jener Länder, in denen sie unterwegs sind. So sieht es das neue EU-Mobilitätspaket vor, durch das sich die EU einen gerechteren Wettbewerb erhofft.

Eine Ausnahme gilt allerdings für Polen: Wer nur durch das Land durchfährt oder seine Waren nicht mindestens noch in ein drittes Land transportiert, profitiert nicht von der neuen Vergütungsregel.

Beförderungsunternehmen sind zudem verpflichtet, alle Fahrer zu melden, die sie entsenden. Das geschieht über eine Schnittstelle mit dem sogenannten Binnenmarkt-Informationssystem (IMI). Zudem müssen Fahrer Grenzübertritte im digitalen Fahrtenschreiber aufzeichnen und Lkws spätestens nach acht Wochen zur Basis zurückbringen.

Verwendete Quellen
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