Neues Angebot geplant Steuererklärung für Rentner soll einfacher werden
Viele Steuererleichterungen gibt es 2022 zwar nicht, aber immerhin können sich Ruheständler über eine Verbesserung freuen: Die Finanzverwaltung will für sie ein neues Angebot an den Start bringen.
Die Steuern zu erklären, gilt vielen als lästig. Auch immer mehr Rentner sind inzwischen dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – und nicht wenige dürften den Aufwand scheuen. Doch nun ist Besserung in Sicht.
Wie die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 2/2022) der Stiftung Warentest berichtet, bringt Elster, das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung, voraussichtlich ab April 2022 das neue Angebot "Einfach Elster" an den Start. Damit sollen Rentner und Pensionäre ihre Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2020 leichter abgeben können als bisher.
"Einfach Elster" – das sind die Funktionen
"Einfach Elster" richtet sich demnach nur an Steuerzahlende, die inländische Renteneinkünfte oder Pensionen erhalten. Zusätzlich soll es möglich sein, Einkünfte aus Minijobs anzugeben sowie Kapitaleinkünfte, die durch den Sparerpauschbetrag freigestellt waren oder für die bereits Abgeltungssteuer einbehalten wurde.
Laut "Finanztest" werden sich Rentner mit ihrem Geburtsdatum und ihrer Steueridentifikationsnummer online unter der Adresse einfach.elster.de anmelden können. Wenige Tage später sollen sie dann eine Kennnummer per Post an ihre Meldeadresse bekommen. Damit können sie sich bei "Einfach Elster" einloggen.
Fragen sollen Rentner durch die Steuererklärung leiten
Im Gegensatz zum klassischen Portal elster.de soll das neue Angebot für Rentner intuitiver und übersichtlicher in der Handhabung sein. Statt des regulären Steuererklärungsformulars führt "Einfach Elster" anhand von Fragen durch die Einkommensteuererklärung – so wie es beispielsweise auch viele kostenpflichtige Steuerprogramme tun. Lesen Sie hier, welche Steuersoftware es gibt.
Zusätzliche Erleichterung soll ein Datenabruf beim Finanzamt bringen. So berücksichtigt "Einfach Elster" zum Beispiel Bescheinigungen der Krankenkasse oder Rentenversicherung automatisch, wenn diese bereits dem Finanzamt vorliegen. Rentner brauchen die Daten dann nur noch zu überprüfen, aber nicht mehr selbst einzutragen.
Damit füllt sich die Steuererklärung quasi fast von selbst aus. Rentner müssen dann lediglich noch außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben ergänzen. Zu Letzteren zählen etwa Spenden, Handwerkerkosten oder Ausgaben für eine Haushaltshilfe. Auch einen möglichen Grad der Behinderung müssen sie selbst eintragen.
- Eigene Recherche
- Finanztest: "Steueränderungen 2022: 6 Tipps für das neue Jahr"