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Das ändert sich 2022: Auto, Strom, Porto, Pflegekosten


Mindestlohn, Steuern, Frühstücksei
Was sich zum 1. Januar für Verbraucher ändert


Aktualisiert am 30.12.2021Lesedauer: 7 Min.
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Eine Kellnerin bringt Gästen Pizza (Symbolbild): Wer den Mindestlohn bekommt, kann sich ab Januar über etwas mehr Einkommen freuen.Vergrößern des Bildes
Kellnerin (Symbolbild): Wer den Mindestlohn bekommt, kann sich ab Januar über etwas mehr Einkommen freuen. (Quelle: izikMd/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Kein neues Jahr ohne neue Gesetze: Ob für Stromkunden, Steuerzahler oder Versicherte – viele Änderungen treten gleich im Januar in Kraft. Wir fassen für Sie die wichtigsten zusammen.

Das eine Jahr geht, das neue kommt – und mit ihm reichlich neue Regeln. Einige davon bringen Ihnen mehr Geld, andere kosten Sie. Manche wurden lange herbeigesehnt, andere kommen für den ein oder anderen vielleicht überraschend. Worauf Sie sich ab Januar 2022 einstellen sollten, zeigt Ihnen unser Überblick.

CO2-Preis steigt

Zum 1. Januar 2022 erhöht sich die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Umgerechnet auf einen Liter Benzin bedeutet das einen Aufschlag von 8,4 Cent, bei Diesel werden es 9,5 Cent mehr. Heizöl verteuert sich um 1,6 Cent pro Liter. Die CO2-Abgabe soll Verbraucher und Industrie zum Energiesparen anregen und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Lesen Sie hier, wann sich ein Wechsel des Energieanbieters lohnt.

EEG-Umlage sinkt

Die Energiepreise gingen zuletzt durch die Decke, da kommt es gerade recht, dass zum Jahreswechsel die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom sinkt. Sie verringert sich um fast 43 Prozent auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde und liegt dann auf dem niedrigsten Wert seit zehn Jahren.

Schon jetzt konnten deshalb mehr als 20 Unternehmen die Preise in der Grundversorgung um über 2 Prozent senken. Das wird rund ein Millionen Haushalten zugutekommen. Lesen Sie hier, wie viel Einfluss die EEG-Umlage auf den Strompreis hat.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt, bis zu welcher Höhe Ihres Einkommens Sie Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen müssen. Dabei gibt es zwei verschiedene Werte: einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Höhe der Bemessungsgrenze hängt davon ab, wie sich die Bruttolöhne und -gehälter entwickelt haben. Die Corona-Pandemie hat die stetige Erhöhung ausgebremst – zumindest im Westen.

Deshalb sinkt die BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2022 in den alten Bundesländern erstmals von monatlich 7.100 Euro auf 7.050 Euro. Im Osten steigt sie hingegen leicht von 6.700 Euro auf 6.750 Euro. Beim Wert für die Krankenversicherung ändert sich nichts. Mehr zur Beitragsbemessungsgrenze lesen Sie hier.

Grundfreibetrag

Jedes Jahr steigt der Teil Ihres Einkommens, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. 2022 erhöht sich dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag: 19.968 Euro.

Pflegekosten

Stationäre Pflege wird 2022 für Betroffene etwas günstiger. Denn die Pflegeversicherung zahlt dann einen Zuschuss zum Eigenanteil, der von Jahr zu Jahr steigt. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent.

Auch in der ambulanten Pflege ändert sich etwas: Die Sachleistungsbezüge steigen. Für den Pflegegrad 2 gibt es ab Januar 724 Euro (bisher 689 Euro), für den Pflegegrad 3 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro), für den Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro) und für den Pflegegrad 5 auf 2.095 Euro (bisher 1.995 Euro). Wer in Kurzzeitpflege ist, erhält von der Pflegeversicherung ab Januar einen um zehn Prozent höheren Leistungsbetrag von 1.774 Euro.

Neue Regel für Gutscheine

Dank eines neuen Gesetzes durften Veranstalter im vergangenen Jahr Gutscheine ausgeben, statt Kunden den Ticketpreis für abgesagte Events zu erstatten. Wer diese bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst hat, kann mit Verspätung nun doch Geld zurückbekommen. Ab dem 1. Januar 2022 können Sie eine Auszahlung der Gutschrift einfordern, wenn Sie die ursprünglichen Tickets vor dem 8. März 2020 gekauft haben.

Wann die Veranstaltung letztendlich stattfand, spielt dabei keine Rolle. Konkret geht es um Tickets für Konzerte, Lesungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Festivals oder Sportwettkämpfe sowie um Eintrittskarten oder Dauerkarten etwa für Museen, Stadien oder Schwimmbäder.

Porto wird teurer

Die Deutsche Post erhöht zum 1. Januar 2022 ihre Preise. Ein Überblick, was die verschiedenen Produkte dann kosten:

  • Postkarte: 70 Cent (bisher 60 Cent)
  • Standardbrief: 85 Cent (bisher 80 Cent)
  • Kompaktbrief: 1 Euro (bisher 95 Cent)
  • Großbrief: 1,60 Euro (bisher 1,55 Euro)
  • Maxibrief: 2,75 Euro (bisher 2,70 Euro)
  • Einschreiben Einwurf: 2,35 Euro (bisher 2,20 Euro)
  • Normales Einschreiben: 2,65 Euro (bisher 2,50 Euro)
  • Bücher- und Warensendung 500: 1,95 Euro (bisher 1,90 Euro)
  • Bücher- und Warensendung 1000: 2,25 Euro (bisher 2,20 Euro)

Nachsendungen für zwölf Monate werden nicht nur teurer, sondern können zudem nur noch online beauftragt werden. Ihr Preis erhöht sich von 26,90 Euro auf 30,90 Euro. Der Onlinepreis für einen Nachsendeauftrag über sechs Monate bleibt bei 23,90 Euro, die Dienstleistung können Sie ab Januar zudem auch in der Filiale kaufen. Dort kostet sie 26,90 Euro.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli folgt noch eine weitere Erhöhung. Dann müssen Arbeitgeber pro Stunde mindestens 10,45 Euro zahlen. SPD, Grüne und FDP hatten sich zudem auf eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro in ihrem Koalitionsvertrag verständigt – beschlossen ist das damit aber noch nicht.

Auch für Auszubildende verbessert sich etwas: Sie erhalten eine gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro im Monat, wenn sie ihre Ausbildung 2022 beginnen. Diese steigt im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent im Vergleich zum Einstiegsgehalt.

Ende des Ticketverkaufs in der Bahn

Bisher hatten Reisende vier Möglichkeiten, an eine Fahrkarte für Fernzüge der Deutschen Bahn zu kommen: Sie konnten den DB-Automaten nutzen, ins Reisezentrum gehen, das Ticket online kaufen oder spontan beim Reisebegleiter im Zug. Die letzte Option ist ab Januar 2022 passé. Stattdessen ist es Fahrgästen bereits seit April 2021 möglich, ihr Ticket noch bis zehn Minuten nach Abfahrt per Smartphone oder Laptop zu lösen.

Neue Regionalklassen bei Kfz-Haftpflicht

Für rund jeden vierten Versicherten ändert sich für 2022 in der Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse. Sie bestimmt darüber, wie teuer ein bestimmtes Auto in der Versicherung ist. Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft können sich knapp 4,2 Millionen Autofahrer über günstigere Klassen freuen, rund 5 Millionen werden hingegen hochgestuft.

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In welche Richtung es geht, hängt davon ab, wie die Schadenbilanzen in der Region aussehen. Besonders gut waren die zuletzt in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In Großstädten und in Bayern entstehen hingegen häufiger und gravierendere Schäden.

Pfandpflicht wird ausgeweitet

Noch immer gibt es Getränke, auf deren Verpackung kein Pfand erhoben wird – etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure. Doch damit ist 2022 Schluss. Zum 1. Januar tritt die erweiterte Pfandpflicht in Kraft: Auch Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, die bis zu drei Liter fassen, sind dann pfandpflichtig. Gleiches gilt für alle Getränkedosen.

Vorerst ausgenommen sind Kunststoffflaschen mit Milch und Milcherzeugnissen. Hier greift die Pfandpflicht erst 2024. Doch auch Flaschen und Dosen mit anderem Inhalt können bis Juli 2022 noch ohne Pfand verkauft werden – solange dauert die Übergangsfrist. Lesen Sie hier mehr dazu, was sich 2022 beim Einkaufen ändert.

Aus für Plastiktüten

Eine Übergansphase, die zum Januar endet, ist jene für Plastiktüten: Supermärkte, Discounter, Drogerien und andere Geschäfte dürfen ab dem 1. Januar 2022 keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgeben. Nicht von der Regel betroffen sind die stabileren Mehrwegtaschen und die dünnen Knotenbeutel für Obst und Gemüse.

Viele Händler haben bereits reagiert und bieten keine Einweg-Plastiktüten mehr an. Stattdessen finden sich an der Kasse Alternativen aus Papier oder Stoff. Auch für Obst und Gemüse gibt es inzwischen Mehrwegbeutel in Supermärkten und Discountern.

Haltungsform-Kennzeichnung auch bei Milchprodukten

Ab Januar beginnen große Lebensmittelhändler in Deutschland damit, auch auf Milch- und Molkereiprodukten wie Käse und Joghurt die Haltungsform der Tiere auszuweisen. Rewe will die vierstufige Kennzeichnung schrittweise in den Supermärkten und der Discounterkette Penny einführen. Edeka und Kaufland hegen den gleichen Plan.

Kükentöten wird verboten

Lange hat es gedauert, aber jetzt kommt das Verbot: Ab 1. Januar 2022 dürfen keine Hühnerküken mehr getötet werden. Bisher wurden etwa 45 Millionen männliche Küken jährlich nach dem Schlüpfen getötet, weil sie für die Wirtschaft kaum nützlich sind.

Führerscheinumtausch

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Stattdessen bekommt er eine fälschungssichere Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat. Lesen Sie hier, welche Frist für welches Ausstellungsjahr gilt.

Höhere Hürde für E-Auto-Förderung

Bisher mussten Plug-in-Hybride mindestens 40 Kilometer weit rein elektrisch fahren können, um von der sogenannten Innovationsprämie zu profitieren. Ab dem 1. Januar 2022 sind mindestens 60 Kilometer vorgeschrieben, um den Bonus von bis zu 6.750 Euro abgreifen zu können. Weiterhin gilt, dass die Plug-in-Hybride außerdem maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen. Lesen Sie hier, für welche E-Autos es gar keine Kaufprämie mehr gibt.

Haustiere nicht mehr pfändbar

Zum 1. Januar 2022 verbessert sich der Pfändungsschutz. Haustiere sind dann genauso wenig pfändbar wie alle Gegenstände in der Wohnung eines Schuldners, die er für "eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung" braucht. Auch Dinge, die er für seine Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt, können ihm nicht weggenommen werden.

Neues Kaufrecht

Gute Nachricht für Käufer: Stellen Sie bei einer Ware innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Sie sie erhalten haben, einen Schaden fest, wird ab Januar 2022 davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Sie können den Gegenstand dann reklamieren und bekommen entweder Ihr Geld zurück oder neue, unbeschädigte Ware.

Voraussetzung dafür ist, dass der Händler Ihnen nicht beweisen kann, dass Sie den Defekt selbst verursacht haben. Bisher galt diese sogenannte Beweislastumkehr nur für sechs Monate.

Rückgabe von Elektroschrott in Supermärkten

Alte Elektrogeräte wie Taschenrechner, Rasierer, Handys oder elektrische Zahnbürsten können Sie ab Januar 2022 auch in Discountern und Supermärkten abgeben. Das gilt für Märkte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern, die selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.

Das Rückgaberecht gilt für kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimetern selbst dann, wenn Sie kein neues Gerät kaufen. Geht es um größeren Elektroschrott wie zum Beispiel einen Fernseher, können Sie diesen hingegen nur dann loswerden, wenn Sie auch ein neues Modell mitnehmen. Die Pflicht zur Rücknahme gilt auch für Onlinehändler. Bis Juni 2022 gilt eine Übergangsfrist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale NRW
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