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Apotheke, Bahnfahren & Co.: Das ändert sich im Dezember für Verbraucher


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Medikamente, Internet, Bahn
Das ändert sich im Dezember für die Deutschen


Aktualisiert am 01.12.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein Apotheker holt ein Arzneimittel aus der Schublade (Symbolbild): Fertig verpackte rezeptpflichtige Medikamente werden im Dezember 20 Cent teurer.Vergrößern des Bildes
Ein Apotheker holt ein Arzneimittel aus der Schublade (Symbolbild): Fertig verpackte rezeptpflichtige Medikamente werden im Dezember 20 Cent teurer. (Quelle: alvarez/getty-images-bilder)
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Mehr Rechte, aber auch mehr Ausgaben: Der neue Monat bringt für Internet-, Handy- und Festnetznutzer gleich ein ganzes Bündel an guten Nachrichten. Dafür wird es in der Apotheke und am Ticketautomaten teurer.

Auf dem Weg Richtung Jahresende tut sich noch mal was: Auch im Dezember müssen sich Verbraucher auf einige Änderungen einstellen. Viele sind dabei zu ihrem Vorteil, doch wer Medikamente benötigt oder ein Bahnticket kauft, muss mitunter mehr zahlen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

In der Apotheke wird es teurer

Ab dem 15. Dezember kosten fertig verpackte rezeptpflichtige Medikamente 20 Cent mehr. Diesen Zuschlag muss jede Apotheke dann in den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekenverbands abführen. Aus dem Fonds wird den Apothekern eine Vergütung für die abgeleisteten Nacht- und Notdienstzeiten ausgezahlt.

Internetnutzer dürfen Rechnung mindern

Wer von seinem Netzanbieter nicht bekommt, was der verspricht, kriegt Geld zurück: Vom 1. Dezember an können Internetkunden den Preis mindern oder fristlos kündigen, wenn zu Hause nicht die Bandbreite erreicht wird, die vertraglich vereinbart ist. Das sieht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes vor.

Erhalten Sie beispielsweise regelmäßig nur die Hälfte der versprochenen Internetgeschwindigkeit, müssen Sie auch nur die Hälfte dafür bezahlen. Alternativ können Sie den Vertrag komplett kündigen. Was Sie genau tun müssen, um bei langsamem Internet Geld zurück zu bekommen, lesen Sie hier.

Keine Verträge mehr rein am Telefon

Die Zeiten, da Mobilfunk-, Internet- und Festnetzverträge ausschließlich am Telefon aufgeschwatzt werden konnten, sind ab Dezember vorbei. Ein Abschluss per Telefon ist dann nur noch wirksam, wenn Sie vom Anbieter vorher eine Vertragszusammenfassung in Textform erhalten haben – etwa ein PDF per E-Mail. Geschieht das nicht, ist der Vertrag so lange unwirksam, bis Sie ihn schriftlich genehmigt haben.

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher durften sich Telefon-, Internet- und Handyverträge automatisch um lange Zeiträume verlängern – auch damit ist ab Dezember Schluss. Wer nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit seinem Anbieter nicht mitgeteilt hat, ob er kündigen oder seinen Vertrag fortführen will, kann eine einmonatige Kündigungsfrist nutzen. Früher hätte er mitunter ein komplettes Jahr warten müssen.

Entschädigung bei geplatzten Terminen

Auch wenn sich bei einer Störung keine Technikerin und kein Techniker blicken lässt, werden Verbraucher ab Dezember bessergestellt. Bei geplatzten Technikerterminen oder einem Ausfall des Telekommunikationsdienstes können Verbraucher eine kurzfristige Entstörung oder gegebenenfalls auch eine Entschädigung vom Anbieter verlangen.

Laut Wirtschaftsministerium müssen Verbraucher entschädigt werden, wenn die Störung innerhalb von zwei Arbeitstagen nicht beseitigt werden kann. Die Höhe der Entschädigung ab dem dritten Tag beträgt demnach – je nachdem welcher Betrag höher ist – fünf Euro oder zehn Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts und ab dem fünften Tag zehn Euro oder 20 Prozent.

Wird ein vereinbarter Termin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher dafür eine Entschädigung in Höhe von zehn Euro oder 20 Prozent des Monatsentgeltes verlangen. Falls der Kunde aber für den fehlgeschlagenen Termin verantwortlich ist oder die Störung nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegt, ist der Anbieter nicht in der Pflicht.

Neue Regeln beim Pfändungsschutzkonto

Wer hoch verschuldet ist, muss damit rechnen, dass sein Konto gepfändet wird. Um trotzdem noch über einen bestimmten Betrag frei verfügen zu können, gibt es Pfändungsschutzkonten. Der Freibetrag, der dadurch vor einer Pfändung geschützt ist, steigt ab 1. Dezember von 1.252,64 Euro auf 1.260 Euro. Wer unterhaltspflichtig ist, erhält mehr. Der Freibetrag wird zudem künftig jährlich angepasst – und nicht mehr nur alle zwei Jahre.

Auch ist es P-Kontoinhabern ab Dezember möglich, nicht komplett verbrauchtes Guthaben drei Monate lang auf den nächsten Monat zu übertragen. Bisher war das nur für einen Monat erlaubt. Das soll es leichter machen, für größere Anschaffungen zu sparen.

Und: Eine Bank muss ein Girokonto nun auch dann in ein P-Konto umwandeln, wenn das Girokonto im Minus ist. Der negative Saldo ist dann künftig auf einem separaten Konto zu führen. Mehr zum Pfändungsschutzkonto lesen Sie hier.

Bahnfahren wird teurer

Die Deutsche Bahn erhöht mit ihrem neuen Fahrplan ab 12. Dezember die Preise. Die Flexpreise sowie die Preise für Streckenzeitkarten steigen dann im Schnitt um 2,9 Prozent. Ebenfalls um 2,9 Prozent steigen die Preise für die Bahncards 25, 50 und 100. Gleich bleiben die Super Sparpreise und Sparpreise ab 17,90 Euro beziehungsweise ab 21,50 Euro. Auch die Preise für Sitzplatzreservierungen in der ersten und zweiten Klasse bleiben unverändert.

Support für Betriebssystem läuft aus

Wer seinen PC oder Laptop noch mit Windows 10 2004 betreibt, sollte sich dringend Zeit nehmen, um das System zu aktualisieren. Denn der Hersteller Microsoft stellt seinen Support für diese Windows-Version, die im Mai 2020 erschienen ist, am 14. Dezember ein.

Das hat zur Folge, dass es keine Sicherheits-Updates mehr gibt – der Computer wird auf Dauer unsicher. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Windows-Version prüfen.

Verwendete Quellen
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
  • gesetze-im-internet.de: Pfändungstabelle 2021
  • Mitteilung der Deutschen Bahn
  • Mitteilung von Flixtrain
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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