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Untreue-Prozess: VW-Personalmanager freigesprochen


Untreue-Prozess
VW-Personalmanager freigesprochen

Von dpa-afx
28.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Konzernzentrale von VW in Wolfsburg (Symbolfoto): Im Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager wurde am Dienstagvormittag das Urteil verkündet.Vergrößern des Bildes
Konzernzentrale von VW in Wolfsburg (Symbolfoto): Im Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager wurde am Dienstagvormittag das Urteil verkündet. (Quelle: imago-images-bilder)

Im Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen.

Im Prozess um mutmaßlich überzogene Bezahlung führender Betriebsräte bei Volkswagen wurden die vier Personalmanager freigesprochen. Die zuständige Kammer verkündete am Dienstag ihr Urteil in dem Strafverfahren.

Kernpunkt des Verfahrens war die Vergütung von leitenden Betriebsräten beim größten europäischen Autobauer. Gestritten wurde dabei vor allem um die Vorgehensweise bei langjährigen Karrieren, wie sie etwa Bernd Osterloh hingelegt hat. Sein Weg führte ihn aus der Fahrzeugfertigung bis zum Chefposten im Konzernbetriebsrat. Aktuell ist er Personalvorstand der VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton in München. Osterloh trat in dem Verfahren als Zeuge auf, ist aber nicht angeklagt. Ein gesondertes Beihilfeverfahren gegen ihn wurde abgetrennt.

Schaden in Millionenhöhe für VW

Die Staatsanwaltschaft warf den Personalmanagern vor, für Osterloh und andere einflussreiche Betriebsratsangehörige zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Die Angeklagten - darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing - hätten Kriterien zur Gehaltsbestimmung der leitenden Betriebsräte "bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war".

Ihnen wurde Untreue, teils auch im besonders schweren Fall vorgeworfen, da VW ein millionenschwerer Schaden entstanden sei. Die Manager sollen pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt haben. Nach den Freispruch-Plädoyers der Verteidiger hatten auch die Angeklagten selbst ihre Schlussworte am Montag dafür genutzt, die Untreue-Vorwürfe entschieden zurückzuweisen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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