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Pakete, Kurzarbeit, Mindestlohn: Das ändert sich für Verbraucher im Mai


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Mopeds, Pakete, Kurzarbeit
Was sich für Verbraucher im Mai ändert


Aktualisiert am 01.05.2020Lesedauer: 4 Min.
Paketpreise, Mindestlöhne, Kurzarbeit: Das ändert sich für Sie im Mai. (Quelle: Glomex)

Die DHL nimmt Preiserhöhungen zurück, der Mindestlohn für Maler steigt und in vielen Bundesländern können Kinder ab 15 Jahren einen Moped-Führerschein machen. Was sich zum Mai noch ändert, lesen Sie hier.

Die Nachrichten und die persönlichen Gespräche beherrscht fast nur ein Thema: die Corona-Krise. Doch auch abseits der Virus-Pandemie gibt es Änderungen, die für viele Menschen wichtig sein können.

So sinken ab 1. Mai die Preise für DHL-Pakete. Der Mindestlohn für Maler, Lackierer und Steinmetze erhöht sich. Und ein neues Waffenschutzgesetz tritt in Kraft – als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris 2015.

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Doch das sind nicht alle Änderungen. Was sonst noch ab Mai neu ist, lesen Sie in unserem Überblick:

Paketpreise

Menschen, die viele Pakete verschicken, können sich freuen. Die Deutsche Post DHL nimmt die Erhöhungen vom Januar zurück. Die Post senkt die Preise, um einem Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur aus dem Weg zu gehen. Die neuen Preise finden Sie hier:

Preise in Euro Filialpreis Onlinepreis
Päckchen S 3,79 3,79
Päckchen M 4,5 (4,79) 4,39 (4,49)
Paket bis 2 kg n.a. 4,99 (5,49)
Paket bis 5 kg 7,49 5,99 (6,49)
Paket bis 10 kg 9,49 (10,49) 8,49 (9,49)
Paket bis 31,5 kg 16,49 (18,49) 16,49 (17,49)

Ebenso hat die Deutsche Post die Preiserhöhungen für die Nachnahme (6,9 statt 7,9 Euro), die Versicherung bis 2.500 Euro (6 statt 7 Euro) sowie für Pluspäckchen (5,99 statt 6,99 Euro) zurückgenommen. Die genauen Maximalmaße der Pakete finden Sie auf der Homepage der Deutschen Post oder in einer Postfiliale.

Mindestlohn für Maler, Lackierer und Steinmetze

Für Maler, Lackierer und Steinmetze steigt ab 1. Mai der Mindestlohn. Ungelernte Arbeiter im Bereich Maler und Lackierer bekommen dann 11,10 Euro pro Stunde (bisher 10,85 Euro).

Für Gesellen erhöht sich der Mindestlohn auf 13,50 Euro pro Stunde – und das bundesweit. Bislang galten für Gesellen für Ost (12,95 Euro) und West (13,30 Euro) unterschiedliche Mindestlöhne. Steinmetze erhalten künftig mindestens 12,20 Euro pro Stunde (bisher 11,85 Euro).

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde, bekommen die Leistung drei Monate lang weiter gezahlt. Der Grund: Sie hätten wegen der Corona-Krise derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung, erklärte die Bundesregierung. Zudem seien die Vermittlungs- und Weiterbildungstätigkeiten der Arbeitsagenturen derzeit eingeschränkt.

Bei Kurzarbeit dazuverdienen

Ab 1. Mai darf jeder, der in Kurzarbeit ist, bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen. Diese Grenze liegt bei der vollen Höhe des Bruttomonatseinkommens ohne Kurzarbeit. Bislang galt dies nur für "systemrelevante" Berufe, also etwa für einen Nebenverdienst aus dem Gesundheitsbereich.

  • Kurzarbeit: Was gilt jetzt für Arbeitnehmer?

Einmaliger Feiertag in Berlin

In Berlin ist dieses Jahr der 8. Mai ein Feiertag, in anderen Bundesländern jedoch nicht: Vor 75 Jahren hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. Das markierte die Befreiung Deutschlands und das Kriegsende in Europa.

Bereits am 2. Mai 1945 endete mit der Kapitulation Berlins vor den sowjetischen Truppen der Kampf um die Hauptstadt. Am 2. September ging dann mit der Kapitulation Japans der Zweite Weltkrieg zu Ende.

Entgegen ursprünglichen Planungen wird es in Folge der Corona-Pandemie zur Erinnerung aber keine großen Veranstaltungen am Brandenburger Tor und an anderen historischen Orten in Berlin geben. Die dort vorgesehenen Events wurden abgesagt. Als Alternative ist vom 2. Mai bis zum 2. September die virtuelle Ausstellung "Nach Berlin" vorgesehen.

Notkredite für Studierende

Ab dem 8. Mai können Studentinnen und Studenten bei der staatlichen Förderbank KfW ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat beantragen. Sowohl laufende KfW-Studienkredite als auch neue Anträge sollen für inländische Studierende bis Ende März kommenden Jahres zinslos bleiben. Ausländische Studentinnen und Studenten können den Kredit ab Juli erhalten.

Der Antrag soll unbürokratisch über ein Online-Formular möglich sein, wie das Ministerium verspricht. Wie bei KfW-Studienkrediten üblich, muss man erst nach einer Übergangsphase, der sogenannten Karenzzeit, von 18 bis 23 Monaten mit der Rückzahlung beginnen. Wer in einer besonders akuten Notlage ist und keine andere Hilfe etwa von den Eltern bekommt, kann bei seinem örtlichen Studentenwerk einen Zuschuss beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Verschärfung des Waffenschutzgesetzes

Eine Verschärfung des Waffenschutzgesetzes tritt ab 1. Mai in Kraft. Hintergrund hierfür sind die Terrorattentate in Paris von 2015. Folgende wichtige Änderungen gelten:

  • Waffenhalter werden alle fünf Jahre kontrolliert. Konkret geht es darum, "ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht", wie es auf der Homepage des Innenministeriums heißt.
  • Bestimmte Magazingrößen werden verboten.
  • Regelmäßige Überprüfung, ob ein Waffenhalter als "Extremist" bekannt ist.
  • Personen, die Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung sind, dürfen keine Waffen mehr halten. Das gilt auch, wenn diese Vereinigung nicht verboten ist.
  • Der gesamte Lebenszyklus einer Waffe soll künftig nachverfolgt werden.
  • Die Bundesländer können Waffenverbotszonen einrichten.

Moped-Führerschein ab 15 Jahren

In einigen Bundesländern können ab Mai bereits Jugendliche ab 15 Jahren einen Moped-Führerschein machen. Mopeds sind Krafträder, die maximal 45 Kilometer pro Stunde fahren können.

Hintergrund der neuen Regelung ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Damit gibt der Bund den Ländern die Möglichkeit, das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse AM zu senken.

Im Einzelnen sind die Länder: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen Bundesländern hatte es bislang schon einen solchen Modellversuch gegeben.

In Schleswig-Holstein tritt die Änderung ab 8. Mai in Kraft, in Nordrhein-Westfalen gilt sie bereits seit Januar. Allerdings ist zu beachten: Es darf nur innerhalb eines Bundeslands gefahren werden, das diese Regelung umsetzt.

Verbot von Mentholzigaretten

Am 20. Mai dürfen in Deutschland keine Mentholzigaretten mehr verkauft werden. Hintergrund ist die Tabakrichtlinie, die bereits 2014 in Kraft getreten ist. So sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden, schließlich gelten Zigaretten mit Mentholgeschmack als Einsteiger-Zigaretten.

Verwendete Quellen
  • lohn-info.de
  • adac.de
  • lexoffice.de
  • dpdhl.de
  • finanzen.net
  • Bundesinnenministerium
  • augsburger-allgemeine.de
  • nachrichten.yahoo.com
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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