Verbraucherschützer kritisieren Warum Kunden bei der Germania-Insolvenz leer ausgehen
Die Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz angemeldet. Viele Kunden bleiben auf ihren Kosten sitzen. Konsumentenschützer sagen: Die Schuld dafür liegt auch beim Gesetzgeber.
Nach dem Insolvenzantrag der Fluggesellschaft Germania haben Verbraucherschützer Versäumnisse bei der Absicherung von Flugreisenden gegen Unternehmenspleiten angeprangert. "Eine Insolvenzversicherung für Fluggesellschaften, die im Fall einer Pleite Kunden absichert, ist nach wie vor nicht beschlossen", kritisiert der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. "Trotz der Erfahrungen mit der Insolvenz von Air Berlin haben Bundesregierung und EU nichts unternommen, erklärt er. "Das rächt sich nun."
Individualreisende haben keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung
Germania hatte in der Nacht mitgeteilt, dass das Unternehmen Insolvenz beantragte und der Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt werde. Die Airline mit Sitz in Berlin beförderte bislang nach eigenen Angaben jährlich vier Millionen Passagiere und flog mehr als 60 Ziele an.
Während Pauschalreisende nun von ihrem Anbieter den Transport mit einer alternativen Airline verlangen können, drohen Individualreisende hier das Nachsehen zu haben. Nach Angaben von Germania besteht für Passagiere, die ihr Flugticket direkt bei der Fluggesellschaft kauften, aufgrund der Gesetzeslage "bedauerlicherweise kein Anspruch auf Ersatzbeförderung".
Was Verbraucherzentralen fordern
Die Verbraucherzentralen fordern seit Jahren einen Insolvenzschutz für alle Flugreisenden. Den Kunden von Germania drohe "immenser Schaden", erklärt vzbv-Chef Müller. "Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Flug selbst gebucht haben, könnten auf den Kosten sitzen bleiben."
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Der Automobilclub ADAC schloss sich der Forderung nach einem Insolvenzschutz für Individualreisende an und sprach sich dabei für eine Lösung auf freiwilliger Basis aus. "Der Fluggast geht mit dem Flugpreis in Vorleistung, ohne dafür eine Sicherheit zu erhalten", erklärt ADAC-Sprecher Johannes Boos. "So sitzen Betroffene einer Airline-Insolvenz schlimmstenfalls im Ausland, ohne den Ticketpreis für einen Ersatzrückflug aufbringen zu können."
Alternativ bestehe die Möglichkeit, "Fluggesellschaften beim Ticketverkauf zu verpflichten, eine entsprechende Versicherung für den Ticketpreis und die Rückbeförderung mit anzubieten", erklärt Boos. Dadurch werde beim Verbraucher ein Risikobewusstsein geweckt.
- Nachrichtenagentur AFP