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Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher im August


Kitas, Bahn, Fleisch
Was sich im August für die Verbraucher ändert

Von dpa, t-online, sah

Aktualisiert am 01.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Packungen mit Rinderhackfleisch: Künftig informieren Kennzeichnungen über die Haltungsbedingungen.Vergrößern des Bildes
Packungen mit Rinderhackfleisch: Künftig informieren Kennzeichnungen über die Haltungsbedingungen. (Quelle: Marius Becker/dpa)

Blinkende Schuhe gehören in den Elektromüll, Eltern und Reisende müssen weniger zahlen: Diese Änderungen und Neuregelungen treten im August 2018 in Kraft.

Kita-Gebühren werden teilweise abgeschafft

Berlin ist das erste Bundesland, das die Kita-Gebühren komplett abschafft. Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas oder bei Tagesmüttern hier künftig generell keine Beiträge mehr zahlen. Ab August kostet die Kinderbetreuung auch für Kinder unter einem Jahr nichts mehr.

In Niedersachsen und Hessen ist die Kinderbetreuung ab 1. August für Kinder ab drei Jahren und eine Betreuungsdauer von bis zu sechs Stunden pro Tag beitragsfrei. Auch Brandenburg steigt ein: Ab August müssen Eltern zunächst für das letzte Kita-Jahr kein Geld mehr zahlen.

Mehr Altgeräte werden zu Elektroschrott

Die neue Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat von Mitte August an auch Folgen für die Haushalte in Deutschland. Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs ("Open Scope") fallen zum 15. August alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen sind.

Damit können auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss. Deutlicher Hinweis ist dann das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne.

  • Änderungen im Juli: Rente, Urlaub, Samenspende
  • Änderungen im Juni: Tariferhöhung, Dieselfahrverbote, Kreuze
  • Änderungen im Mai: Datenschutz, Mindestlohn

Neue Regeln beim Familiennachzug

Es gibt eine Neuregelung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlinge: Ab 1. August können auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen. Pro Monat sollen aber insgesamt nur 1.000 von ihnen einreisen dürfen.

Die Neuregelung sieht vor, dass Ehepartner und minderjährige Kinder wiederkommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern unbegleitet in Deutschland lebender minderjähriger Flüchtlinge. Die neuen Regelungen gelten nicht für sogenannte Gefährder, schwere Straftäter oder Kriegsverbrecher.

Aldi führt neue Kennzeichnung für Fleisch ein

Aldi Nord und Aldi Süd wollen für mehr Transparenz und Tierwohl sorgen. Ab dem 1. August führen sie nach Lidl, Kaufland, Netto und Penny nun auch eine Haltungskennzeichnung für Frischfleisch ein. Schrittweise sollen Schweine-, Rinder-, Puten- und Hähnchenfrischfleischprodukte der Eigenmarken damit gekennzeichnet werden und die Verbraucher über die unterschiedlichen Tierhaltungsbedingungen informieren. Es gibt vier Abstufungen: von Stufe 1 "Stallhaltung" bis Stufe 4 "Bio".

"Super Sparpreis" bei der Bahn

Ab dem 1. August gibt es den "Super Sparpreis" dauerhaft bei der Deutschen Bahn. Ein Ticket in der zweiten Klasse kostet dann ab 19,90 Euro – in der ersten Klasse ab 29,90 Euro. Dieser Preis gilt jedoch vor allem auf weniger frequentierten Verbindungen im Nah- und Fernverkehr. Außerdem besteht eine Zugbindung. Der Umtausch sowie die Erstattung für dieses Angebot sind ausgeschlossen.

Neue Regeln für Immobilienmakler und -verwalter

Für Immobilienmakler und -verwalter ändert sich die Berufszulassungsregelung. Sie brauchen ab August einen Gewerbeschein und eine Berufshaftpflichtversicherung. Makler und Verwalter, die bereits tätig sind, können den Gewerbeschein noch bis zum 1. Februar 2019 beantragen. Zudem sind beide Berufsgruppen dazu verpflichtet, sich weiterzubilden. Innerhalb von drei Jahren müssen sie mindestens 20 Stunden Fortbildung nachweisen können.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Bundesregierung
  • eigene Recherchen
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