Ab April Neue Einkommensgrenze für diese staatliche Leistung

Ab April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen fürs Elterngeld. Wer den Anspruch verliert und welche Folgen das haben könnte.
Der Beschluss stammt noch aus der Zeit der Ampelkoalition, nun tritt die dritte und letzte Stufe in Kraft: Paaren und Alleinerziehenden, die ab dem 1. April 2025 ein Kind bekommen, wird das Elterngeld gestrichen, sobald sie mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erzielen. Bis Ende 2024 lag die Einkommensgrenze noch bei 200.000 Euro, bis März 2024 bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist immer niedriger als das Bruttogehalt. Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und steuerlichen Freibeträgen. Sie finden es in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen möglichst niedrig halten.
Ursprünglich hatte die Ampelkoalition die Einkommensgrenze für Elterngeld sogar halbieren wollen, milderte den Plan nach einigem Gegenwind jedoch noch einmal ab. Die Kürzung war Teil der großen Sparoffensive im Bundeshaushalt, die der damalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) allen Ministerien auferlegt hatte.
Unerwünschte Folgen möglich
Für die Gleichstellung könnte die Kappung der Leistung für sehr gut verdienende Eltern unerwünschte Folgen haben. So sagte Wido Geis-Thöne, Ökonom mit Schwerpunkt Familienpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft (IW), t-online bereits bei Verkündung des Beschlusses, dass in den nächsten Jahren insbesondere immer mehr Doppelakademikerpaare vor der ersten Geburt über die Gehaltsgrenze rutschen. "Das ist problematisch, da diese vor der Geburt der ersten Kinder vielfach erst eine relativ kurze Berufskarriere und entsprechend keine großen Rücklagen haben", so Geis-Thöne.
Zudem könnte eine niedrigere Einkommensgrenze in seinen Augen dazu führen, dass Mütter nicht in Vollzeit an den Arbeitsmarkt zurückkehren, um ihren Anspruch auf Elterngeld zu sichern – insbesondere zwischen dem ersten und zweiten Kind.
Wer Anspruch auf Elterngeld hat
Elterngeld erhalten Mütter und Väter als Lohnersatzleistung, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben oder nur gering arbeiten – also Elternzeit nehmen. Der Staat gewährt ihnen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten mit unterschiedlicher Bezugshöhe und Bezugsdauer – Basiselterngeld, Elterngeld plus und Partnerschaftsbonus. Sie können miteinander kombiniert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Höhe des Elterngeldes ist außerdem abhängig vom Nettoverdienst, den der zu Hause bleibende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Generell gilt: Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigerem Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Die Rate wird für Geringverdiener schrittweise angehoben.
Das Bundesfamilienministerium stellt auf seiner Webseite einen Elterngeldrechner bereit, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch selbst berechnen können.
Elterngeld gibt es für 12 Monate für einen betreuenden Elternteil oder maximal 14 Monate, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Mit Elterngeld plus können Sie die Zahlungsdauer verlängern. Dafür bekommen Sie dann aber pro Monat weniger Geld ausgezahlt.
- familienportal.de: "Elterngeldrechner mit Planer"
- vlh.de: "Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet"