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Urteil im Streit um Bezahlung von Daimler-Betriebsräten


Streit um Bezahlung
Daimler-Betriebsräte kassieren Schlappe vor Gericht

Von t-online, dpa-afx
Aktualisiert am 25.10.2013Lesedauer: 1 Min.
Die erste Runde im Streit um angeblich ungleiche Vergütung von Betriebsräten geht an DaimlerVergrößern des Bildes
Die erste Runde im Streit um angeblich ungleiche Vergütung von Betriebsräten geht an Daimler (Quelle: dpa-bilder)

Herbe Schlappe für Daimler-Betriebsräte im Streit um unterschiedliche Bezahlung: Das Stuttgarter Arbeitsgericht ließ sechs Arbeitnehmervertreter des Autobauers abblitzen und wies ihre Klage ab.

Kritik an hohen Salären

Die Anträge seien teilweise unzulässig oder auch unbegründet gewesen, sagte Richterin Susanne Schräjahr-Nüßle zur Begründung. Sechs Arbeitnehmervertreter hatten kritisiert, dass der Autobauer einigen Kollegen des 43-köpfigen Gremiums im Werk Untertürkheim zu viel zahle. Beispielsweise richte sich die Vergütung nach den Funktionen des Betriebsratsmitglieds und das entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Die Höhe der Bezüge der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach Gerichtsangaben nach verschiedenen internen Vorgaben des Konzerns. Gleichzeitig monierten die nicht der Gewerkschaft IG Metall angehörigen klagenden Arbeitnehmervertreter eine Vereinbarung zur Vergütung der Mehrarbeit.

Gericht auf Seite des Autobauers

Das Arbeitsgericht stellte dazu fest: "So kann dem Arbeitgeber nicht für alle Zeiten und in allen Varianten untersagt werden, pauschale Regelungen für die Mehrarbeitsvergütung von Betriebsräten aufzustellen."

Daimler hatte "interne Querelen" des Betriebsrats sowie auch bevorstehende Neuwahlen als Grund für den Rechtsstreit vermutet und alle Vorwürfe zurückgewiesen. "Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung in allen Punkten bestätigt hat", sagte ein Konzernsprecher.

Widerspruch angekündigt

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte der Anwalt der Betriebsräte angekündigt, im Falle einer Niederlage die nächste Instanz anzurufen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt werden.

Vor kurzem hatte ein kräftiger Gehaltszuschlag für Siemens-Gesamtbetriebsratschef Lothar Adler für Wirbel gesorgt. Medienberichten zufolge soll Adler nach seiner Wahl vom Vize zum Chef des Gesamtbetriebsrates Ende 2008 einen Gehaltszuschlag von rund 100.000 Euro bekommen haben.

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