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Outplacement: Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei


Outplacement
Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

Von dpa
10.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Sogenannte Outplacement-Beratungen müssen nicht versteuert werden.Vergrößern des Bildes
Sogenannte Outplacement-Beratungen müssen nicht versteuert werden. (Quelle: Markus Scholz/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer, die sich beruflich neuorientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sogenannte Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern. Das hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen.

Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitgeber den ausscheidenden Mitarbeiter selbst berät oder die Leistung von einem Dritten erbracht wird. "Auch, wenn der Arbeitnehmer die Beratung zusammen mit einer Abfindung erhält, muss die Leistung nicht versteuert werden", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler die neue Regel.

Bereits seit 2019 gibt es eine gesetzliche Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen, die dem Ausbau beruflicher Kompetenzen dienen. Dazu gehören laut Klocke beispielsweise Computerkurse, aber auch Sprachkurse. Gleiches gilt nun auch für Kurse zur beruflichen Neuorientierung.

Die Beratung darf dabei bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und während der Arbeitszeit durchgeführt werden oder auch nach dem Ausscheiden aus der Firma. Das Finanzamt muss dabei unter anderem auch Kosten für einen Headhunter akzeptieren, der sich um einen neuen Arbeitsplatz kümmert.

Bezahlt der Arbeitnehmer solche Kurse hingegen aus eigener Tasche, kann er die Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abziehen, worauf Klocke hinweist. Obacht ist aber bei Kursen geboten, die dem Freizeitvergnügen dienen oder einen Belohnungscharakter haben. Das wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.

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