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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Fehler beim Finanzamt Darum erhalten jetzt Tausende Steuerzahler neue Bescheide
Manch einer wird sich in diesen Tagen wundern: Im Briefkasten liegt unerwartete Post vom Finanzamt. Der Grund dafür ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Wir erklären, was es damit auf sich hat und was Betroffene jetzt tun müssen.
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Wer zu Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer verpflichtet ist, hat seinen Steuerbescheid für 2019 eigentlich schon lange bekommen. Trotzdem trudelt der bei vielen nun erneut ein – ohne sofort erkennbaren Grund.
Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) mitteilt, liege das an einem Fehler der Finanzverwaltung. Die habe nämlich auf einigen Bescheiden weiterhin den Solidaritätszuschlag festgesetzt, der für die meisten Steuerzahler seit diesem Jahr aber wegfällt.
Betroffen sind demnach Einkommensteuervorauszahlungen für 2021, die zum Beispiel Selbständige, Freiberufler, Senioren, aber auch einige Arbeitnehmer leisten müssen. "Wir gehen von mehreren tausend Fällen aus, die den neuen Bescheid jetzt aus heiterem Himmel bekommen", sagte Isabel Klocke, Leiterin der Steuerabteilung des BdSt, im Gespräch mit t-online.
Wer bekommt den neuen Steuerbescheid?
Der Fehler ist bundesweit bei jenen Steuerzahlern aufgetreten, bei denen sich die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert hat. Dadurch hat das Finanzamt fälschlicherweise den alten Soli erneut festgesetzt, statt die Zahlungen an die neue Rechtslage anzupassen.
Der Soli wird seit Januar nur noch dann auf die Einkommensteuer erhoben, wenn das zu versteuernde Einkommen bei einem Single mehr als rund 62.100 Euro beträgt.
Was müssen Betroffene jetzt tun?
Wessen Vorauszahlungen aufgrund des Fehlers zu hoch angesetzt wurden, dem will die Finanzverwaltung bis spätestens zum 10. März einen korrigierten Bescheid schicken. Das ist das Datum, zu dem die erste Steuervorauszahlung in diesem Jahr fällig ist.
Wer dem Finanzamt die Erlaubnis erteilt hat, die Vorauszahlungen automatisch abzubuchen, könne davon ausgehen, dass der korrekte Betrag abgebucht werde, sagte Klocke. "Gerade viele Senioren überweisen die Zahlung aber selbst. Die müssen daran denken, den neu festgesetzten Betrag zu überweisen."
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Wer die Vorauszahlung schon erledigt und deshalb womöglich zu viel gezahlt hat, werde sich wohl gedulden müssen, bis er sein Geld wiedersieht. "Wahrscheinlich kann man das erst mit der nächsten Steuererklärung regulieren", so Klocke.
- Eigene Recherche
- Bund der Steuerzahler
- Gespräch mit Isabel Klocke