t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Abrechnung zu spät?: Vorjahres-Betriebskosten steuerlich ansetzen


Abrechnung zu spät?
Vorjahres-Betriebskosten steuerlich ansetzen

Von dpa
15.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Wenn der Vermieter seine Betriebskostenabrechnung noch nicht zugeschickt hat, können Mieter beim Finanzamt die Vorjahreskosten ansetzen.Vergrößern des Bildes
Wenn der Vermieter seine Betriebskostenabrechnung noch nicht zugeschickt hat, können Mieter beim Finanzamt die Vorjahreskosten ansetzen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
News folgen

Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters kann sich für Mieter positiv auswirken - und zwar bei der Steuererklärung. Mieter können dort zum Beispiel Ausgaben für die Treppenhausreinigung und den Schornsteinfeger absetzen.

Sofern die Betriebskostenabrechnung dafür nicht rechtzeitig vorliegt, können Mieter auch die Posten aus der Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr übernehmen, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Das ist dann sinnvoll, wenn es in Bezug auf den Verbrauch oder Reparaturarbeiten am Haus keine großen Abweichungen zum Vorjahr gab. Das zuständige Finanzamt sollte allerdings darüber informiert werden, dass wegen einer verspäteten Nebenkostenabrechnung Posten aus dem Vorjahr übernommen werden. Ein formloses Schreiben genügt dazu.

Liegt der Steuerbescheid dann vor, ohne dass die Kosten berücksichtigt wurden, gibt es die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dabei sollte die folgende Bitte an das Finanzamt gerichtet werden: Es möge den Einspruch erst nach Eingang der Nebenkostenabrechnung bearbeiten, damit die Aufwendungen berücksichtigt werden können.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom