Steuern Urteil: Treuepunkte-Aktion darf nicht vorzeitig enden
Lebensmittelhändler dürfen Treuepunkte-Aktionen nicht vorzeitig beenden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte, gab er einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Supermarktkette Rewe statt. (Az.: I ZR 175/12).
Kunden wurden irregeführt
"Jetzt sammeln und bis zum 06.08.2011 in Ihrem Markt einlösen", warb Rewe nach Angaben der Verbraucherzentrale in Stuttgart. Mit einer bestimmten Anzahl von Treuepunkten konnten die Kunden verbilligte Qualitätsmesser erhalten. Die Nachfrage nach den Messern war enorm, der Hersteller kam nicht nach. Deshalb wurde die Aktion schon zwei Monate vorher beendet.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine Irreführung der Verbraucher und klagte. Dem war in der Vorinstanz schon das Oberlandesgericht Köln gefolgt: Der Abbruch der Sammelaktion sei irreführend und daher wettbewerbswidrig.
Hohe Nachfrage nicht überraschend
Rewe habe die Erwartung der Kunden enttäuscht, noch bis zum ursprünglich angegebenen Aktionsende Punkte sammeln und die vergünstigten Messer erwerben zu können. Nach vergleichbaren früheren Aktionen sei die hohe Nachfrage nicht überraschend, sondern durchaus absehbar gewesen. Die hiergegen eingelegte Revision wies der BGH nun als unbegründet zurück.
Punkte für andere Aktionen einlösen
Doch es gibt auch Positivbeispiele: Recherchen von t-online.de zufolge werden in einigen Märkten die Punkte einer alten Aktion auch für neue Angebote angenommen. Demnach verfallen die Punkte zumindest nicht überall.