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Wie sinnvoll ist ein Partnerschaftsvertrag?

je (CF)

23.10.2012Lesedauer: 2 Min.
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Quelle: McPhoto/imago-images-bilder

Mit einem Partnerschaftsvertrag stehen unverheiratete Paare rechtlich auf der sicheren Seite. Während und nach Ihrer Beziehung kann er viele Probleme vereinfachen und Ihnen einen Rosenkrieg ersparen. Verbraucherschützer raten daher auch jungen Paaren, einen solchen Vertrag abzuschließen.

Sinn eines Partnerschaftsvertrags

Ohne einen abgeschlossenen Partnerschaftsvertrag werden unverheiratete Paare in Deutschland juristisch wie zwei Fremde behandelt, mündliche Absprachen sind damit hinfällig. Der Abschluss eines solchen Vertrags, der das Pendant zum Ehevertrag bildet, ist somit durchaus sinnvoll, da er Ihnen eine Absicherung für verschiedene rechtliche Belange bietet. Das Dokument muss von beiden Partnern unterzeichnet werden. Wenn Sie darin Sorgerechts- oder Erbschaftsfragen klären, benötigen Sie außerdem die Beglaubigung eines Notars. Auch andere Unterlagen wie Vollmachten, Patientenverfügung, Testament oder Mietvertrag können sinnvoll sein und sollten beigefügt werden.

Wohnsitz und Eigentum sichern

Wenn Sie und Ihr Partner zusammenwohnen, sollten Sie auch beide im Mietvertrag stehen. Sonst können Sie im Trennungs- oder Todesfall ganz einfach vor die Tür gesetzt werden. Dies gilt sogar, wenn Sie bisher für Miete oder Finanzierung aufgekommen sind. Im Partnerschaftsvertrag sollten Sie Ihre Besitzverteilung festhalten, um Ihr Eigentum zu sichern. Gemeinsam angeschaffte Güter können Sie verkaufen und den Geldwert teilen, wenn Sie nicht zu einer Einigung kommen können. (Gütertrennung: Bleiben Sie finanziell unabhängig)

Versorgung und Unterhalt

Besonders bei der Unterhaltsfrage kann ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein. Bei gemeinsamen Kindern können für den Trennungsfall Unterhaltszahlungen festgelegt werden. Unterhaltsansprüche gelten, bis Ihr jüngstes gemeinsames Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Wenn Sie für die Erziehung der Kinder zu Hause bleiben und damit nicht berufstätig sind, sollten Sie an einen Vermögensausgleich denken. Gleiches gilt für einen Versorgungsausgleich, um Ihre Altersvorsorge abzusichern. "Der Partnerschaftsvertrag sollte regeln, wer das Sorgerecht hat und wie das Umgangsrecht für die Kinder im Falle einer Trennung geregelt sein soll", rät der Bayerische Rundfunk. Nach der bisherigen Gesetzeslage geht das Sorgerecht sonst automatisch an die Mutter.

Krankheit und Todesfall

Für den Fall, dass Ihr Partner im Krankenhaus liegt, ist das Ausstellen einer Vollmacht oder Patientenverfügung sinnvoll. Nur damit sind Sie berechtigt, Informationen über den Zustand Ihres Partners zu erhalten und Entscheidungen zu treffen. Auch Behördengänge, die Ihr Partner nicht selbst erledigen kann, werden dadurch stark vereinfacht. Beim Erbrecht werden Sie nur dann berücksichtigt, wenn Ihre Ansprüche im Testament festgehalten sind. Andernfalls erhalten allein Angehörige den Nachlass. Sie können sich und Ihren Partner gegenseitig als Erben einsetzen. (Eine Patientenverfügung im Alter ist sinnvoll)

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