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Arbeitsrecht: Wann das Gehalt auf dem Konto sein muss


Gesetzlich geregelt
Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Von t-online, cho

Aktualisiert am 20.11.2023Lesedauer: 2 Min.
50-Euro-Scheine auf einem Kalenderblatt (Symbolbild): Gehalt wird üblicherweise rückwirkend am Monatsende ausgezahlt.Vergrößern des Bildes
50-Euro-Scheine auf einem Kalenderblatt (Symbolbild): Gehalt wird üblicherweise rückwirkend am Monatsende ausgezahlt. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)

Das Gehalt von Angestellten wird in der Regel am Monatsende überwiesen. Doch wann muss das Geld spätestens auf Ihrem Konto sichtbar sein?

Wer arbeitet, muss auch pünktlich dafür bezahlt werden. Doch was bedeutet "pünktlich" in diesem Fall? Und was droht Arbeitgebern, die den Lohn nicht fristgerecht überweisen? Wichtige Antworten zur Fälligkeit der Lohnzahlung.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) müssen Sie als Arbeitnehmer zunächst in Vorleistung gehen. Heißt: erst die Arbeit, dann das finanzielle Vergnügen. Weiter heißt es in § 614 BGB: "Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten".

Übersetzt bedeutet das: "Wenn also eine Wochenarbeitszeit vereinbart ist, dann am Ende der Woche", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. "Oder wenn, wie üblicherweise, eine Monatsarbeitszeit oder eine Monatsvergütung vereinbart ist, dann am Ende des Monats, also spätestens zum Monatsende."

Lohnzahlung: Hier liegt die Zumutbarkeitsgrenze

Viele Unternehmen bezahlen ihre Mitarbeiter daher zum Monatsende. Der Lohn kann aber auch zum 15. des Folgemonats oder sogar als wöchentliche Auszahlung überwiesen werden, wenn das in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechend geregelt ist. Einseitig bestimmen, dass das Gehalt ab sofort erst am 15. des Folgemonats gezahlt wird, statt wie bisher am Ende des Monats, kann der Arbeitgeber nicht. Zudem hat der Betriebsrat nach Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um den Zeitpunkt der Entgeltzahlung geht.

Und: Das Mindestlohngesetz (MiLoG) setzt individuellen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Grenzen, was maximal möglich ist. Denn laut § 2 MiLoG muss ein Unternehmen den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem Sie die Arbeitsleistung erbracht haben. Ein Beispiel: Ihr Gehalt für Juli 2023 müsste demnach spätestens am 31. August 2023 bei Ihnen auf dem Konto sein. Eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag, die eine Zahlung bis zum 1. September regelt, wäre also ungültig.

In der Praxis dürfte diese Maximalfrist laut MiLOG aber nie ausgereizt werden. Denn das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, nach der das Gehalt am 20. des Folgemonats fällig war. Eine längere Wartezeit als bis zum 15. des Folgemonats sei Arbeitnehmern nicht zuzumuten, so das Gericht (Urteil vom 9. Oktober 2017, AZ: 4 Sa 8/17).

Gut zu wissen

Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht, was Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung angeht.

Verspätete Gehaltszahlung: Das sind die Folgen

Gerade in Monaten mit vielen Feiertagen, wie zum Beispiel zum Jahreswechsel, kommt es in einigen Unternehmen häufiger zu Verzögerungen. Doch Sie haben ein Recht darauf, dass das Gehalt pünktlich zum Monatsende oder spätestens zum ersten Tag des Folgemonats auf Ihrem Konto ist, wenn nichts anderes in Ihrem Vertrag vereinbart ist (siehe oben).

Kommt ihr Geld nicht pünktlich, können Sie sich zu Recht beim Arbeitgeber beschweren und eine pünktlichere Zahlung einfordern. Laut § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB gerät Ihr Arbeitgeber in Verzug, wenn er Ihren Lohn zu spät oder nicht vollständig zahlt. Dann können Verzugszinsen fällig werden. Außerdem könnte er dazu verpflichtet sein, Ihnen einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Unter Umständen dürfen Sie sogar außerordentlich kündigen. Mehr zu den Gründen für außerordentliche Kündigungen lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • tk.de: "Arbeitgeberpflichten: Bis wann muss eigentlich das Gehalt gezahlt werden?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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