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Bargeld: Wie viel dürfen Sie auf Ihr Konto einzahlen?


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Herkunftsnachweis bei Bankgeschäften
Wie viel Bargeld dürfen Sie einzahlen?


Aktualisiert am 30.04.2024Lesedauer: 4 Min.
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Mehrere Hundert Euro: Banken sind verpflichtet, bei Bareinzahlungen ab einer bestimmten Höhe nach der Herkunft des Geldes zu fragen. (Quelle: esemelwe)
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Wer viel Bargeld einnimmt und es auf sein Konto einzahlen will, könnte Probleme mit der Bank bekommen – wenn der Betrag zu hoch ist.

Gebrauchtwagen werden gern mit Bargeld bezahlt, auch wertvoller Schmuck, alte Möbel und seltene Sammlerstücke. Der Schnellimbiss an der Ecke hat seit Jahren kein Kartenlesegerät, und die gewerbliche Vermietung eines Zimmers an Touristen wird ebenfalls stets in bar beglichen – im Laufe der Zeit sammelt sich so ein Bargeldbestand an, der je nach Fall der Besteuerung unterliegt oder nicht. Wer das Geld auf sein Konto einzahlen möchte, kann ab einem bestimmten Betrag von der Bank zur Herkunft des Geldes befragt werden – aus guten Gründen.

Schwarzgeld vermeiden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass illegal erlangtes Geld, sogenanntes Schwarzgeld, nicht in den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeschleust wird.

Schwarzgeld ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für steuerpflichtige Einkünfte, die dem Finanzamt und damit dem Staat vorenthalten werden, um Steuern zu hinterziehen. Sie stammen beispielsweise aus schweren Straftaten, aber auch aus freiberuflichen Tätigkeiten, sogenannter Schwarzarbeit. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Schwarzgeld und Geldwäsche.

Aufgabe der Banken

Das unversteuerte oder auf kriminellen Wegen eingenommene "schmutzige" Geld kann nicht einfach so auf ein Konto eingezahlt werden, ohne dass die Bank Verdacht schöpfen würde. An dieser Stelle haben die Banken eine zentrale Rolle.

Sie kontrollieren die Bargeldeingänge und sind verantwortlich für das Geld, das in den legalen Finanzkreislauf eingebracht wird. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass nur legal erlangtes Bargeld bei ihnen eingezahlt wird. Jede Bank darf innerhalb der gesetzlichen Regelung selbst festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die legale Herkunft des Bargeldes zu ermitteln.

Um Geldwäschern die illegale Bareinzahlung zu erschweren, müssen alle Banken gleich hohe Sicherheitsstandards einhalten, die von der BaFin überwacht werden. Alle Banken in Deutschland sind seit dem 9. August 2021 aufgrund einer Richtlinie der BaFin über Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) für Banken verpflichtet, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Nicht-Bestandskunden: Bei Bargeldeinzahlungen, die von Banken außerhalb einer Geschäftsbeziehung mit sogenannten Gelegenheitskunden durchgeführt werden, und die einen Betrag von 2.500 Euro überschreiten, ist grundsätzlich ein erhöhtes Risiko festzustellen. Aus diesem Grund sind Banken verpflichtet, Informationen über die Herkunft des Bargeldes des Kunden vor Ausführung der Einzahlung einzuholen. Die Herkunft ist durch die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs plausibel zu machen. Kann kein entsprechender Nachweis eingeholt werden, dann kann die Bank die Bargeldeinzahlung ablehnen.
  2. Bestandskunden: Bei Bargeldeinzahlungen, die von Banken innerhalb einer Geschäftsbeziehung auf ein Kundenkonto durchgeführt werden und die einen Gesamtbetrag von 10.000 Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft des Geldes durch aussagekräftige Belege nachzuweisen. Der Nachweis kann innerhalb einer angemessenen Frist persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Bei Bareinzahlungen bis 10.000 Euro dürfen die Banken selbst entscheiden, ob ein Risiko vorliegt und Maßnahmen ergriffen werden müssen.
  3. Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige: Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Transaktionen in Bargeld zum Geschäftsmodell gehören, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bargeldeinzahlungen regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden. Eine solche Kundengruppe wären zum Beispiel Einzelhändler, deren Mitarbeiter abends die Tageseinnahmen am Bargeldautomaten einzahlen.
  4. Edelmetalle: Münzen aus Gold oder andere Edelmetalle sind davon ausgenommen. Dies gilt auch, sofern diese – wie beispielsweise Krügerrand oder Maple Leaf – in ihrem Ausgabeland ein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

In der Praxis versuchen Banken, auf elektronischem Wege die Bargeldeinzahlungspraktiken ihrer Kunden zu erkennen. Sollten Kunden beispielsweise probieren, mit Einzahlungen mehrerer Teilbeträge die maximale Obergrenze zu umgehen, liegt es im Ermessen der Banken, ob ein Nachweis eingefordert wird oder nicht. Es wird also nicht immer nur die Ersteinzahlung gewertet, sondern es erfolgt die Bewertung des Gesamtbildes über einen längeren Zeitraum.

Was dient als Herkunftsnachweis?

Falls Sie als Privatkunde bei Ihrer Bank mehr als 10.000 Euro einzahlen wollen, können Sie unter anderem folgende Herkunftsnachweise verwenden:

  • aktueller Kontoauszug eines Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht oder ein aktueller Kontoauszug des Kontos eines Dritten, aus dem die Barauszahlung hervorgeht (Handeln im Namen einer dritten Person)
  • Sparbuch bei einer anderen Bank, aus der die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege, beispielsweise Autoverkauf, Goldverkauf
  • Testament: letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen oder Erbschein
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Banken können auch andere als die oben genannten Nachweise verlangen, wenn sie dies als gerechtfertigt erachten. Hierbei können die Art der Geschäftsbeziehung sowie besondere Umstände des Einzelfalls – beispielsweise Nachweise über Todesfall, Hochzeit, Geburtstag – angemessen berücksichtigt werden.

Was kann ohne Herkunftsnachweis passieren?

Wenn Bestandskunden für Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro innerhalb von vier Wochen keinen Herkunftsnachweis erbringen können oder wollen, muss die Bank die Transaktion ablehnen. Dies ist jedoch nicht die einzige Konsequenz, die drohen könnte. Im schlimmsten Fall ist es möglich, dass die Bank das Girokonto sperrt oder sogar das Konto kündigt.

Dabei kann auch eine sogenannte Verdachtsmeldung im Zusammenhang mit Geldwäsche bei den zuständigen Ermittlungsbehörden erfolgen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ermittelt in allen Sachverhalten, die gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass das Geld aus illegalen Quellen stammt oder in Verbindung mit kriminellen Aktivitäten steht, könnten Sie auch strafrechtlich verfolgt werden.

Verwendete Quellen
  • bafin.de: "Warum muss ich bei Bareinzahlungen einen Herkunftsnachweis vorlegen?"
  • BaFin: "Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Banken"
  • steuererklaerung-polizei.de: "Geldwäsche: Nachweispflicht bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro"
  • ra-kotz.de: "Geldwäsche: Wie viel Bargeld darf ich ohne Nachweis einzahlen?"
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