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Grund für fristlose Kündigung: Was zählt und was nicht


Abrupter Jobverlust
Welche Frist selbst bei einer fristlosen Kündigung gilt

Von t-online, cho

Aktualisiert am 25.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Besorgte Angestellte: Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn Sie der Arbeit unentschuldigt fernbleiben.Vergrößern des Bildes
Besorgte Angestellte: Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn Sie der Arbeit unentschuldigt fernbleiben. (Quelle: Brothers91/getty-images-bilder)

Wer kündigen will, muss in der Regel bestimmte Fristen einhalten. Doch es gibt auch Fälle, in denen das unzumutbar wäre. Welche das sind.

Kein Mittel im Arbeitsrecht ist härter als dieses: die fristlose Kündigung. Häufig ist es der Arbeitgeber, der sie ausspricht, aber auch Arbeitnehmern steht die Möglichkeit offen. Allerdings benötigen beide Seiten einen wichtigen Grund, um das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden.

Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung?

Nach § 626 BGB erfordert eine fristlose Kündigung immer einen wichtigen Grund. Können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer diesen nicht vorbringen, ist die außerordentliche Kündigung unwirksam.

Die Gründe für eine fristlose Kündigung sind auf der Seite des Arbeitgebers vielfältiger als für Arbeitnehmer. Typischerweise erkennen die Arbeitsgerichte folgende Gründe als wichtig genug an:

  • Straftat gegen den Arbeitgeber: Dazu zählten beispielsweise grobe ehrverletzende Beleidigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder Veruntreuung.
  • Gewaltandrohung gegen den Arbeitgeber: Kündigen Arbeitnehmer auf ernst zu nehmende Art an, dem Vorgesetzten Gewalt antun zu wollen, ist eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar.
  • Vorgetäuschte Krankheit
  • Urlaub ohne Zustimmung oder unentschuldigtes Fehlen
  • Nachhaltige Arbeitsverweigerung

Mehr zu den Gründen, aus denen Ihnen Ihr Arbeitgeber fristlos kündigen kann, lesen Sie hier.

Nicht anerkannte Gründe für eine fristlose Kündigung sind hingegen:

  • fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Betriebsratsgründung
  • Verhältnis mit Kollegen
  • Kopftuch
  • Alkoholismus
  • schlechte Auftragslage
  • Straftaten außerhalb des Betriebs, sofern sie sich nicht auf die Arbeit auswirken

Auch Arbeitnehmer können ihren Job fristlos kündigen. Das geschieht jedoch seltener, weil die Kündigungsgründe geringer sind. Möglich ist die außerordentliche Kündigung aber, wenn der Arbeitgeber

  • wiederholt zu spät Lohn oder Gehalt zahlt,
  • schwer gegen die Arbeitsschutzvorschriften verstößt,
  • seine Mitarbeiter grob beleidigt oder körperlich angreift,
  • seine Mitarbeiter sexuell belästigt.

Kann ich auch ohne Grund fristlos kündigen?

Nein. Insbesondere für Arbeitnehmer hat eine fristlose Kündigung schwere Folgen. Die Betroffenen verlieren dadurch nicht nur ihr Einkommen, sondern ihnen droht unter Umständen auch eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Deshalb bedarf es zwingend eines triftigen Grundes – sonst ist die Kündigung unwirksam. Lesen Sie hier, wie Sie eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld verhindern.

Wichtig: Im Kündigungsschreiben muss der Kündigungsgrund auch bei einer fristlosen Kündigung nicht aufgeführt werden. Es reicht, dass der Grund nachvollziehbar existiert.

Ab wann gilt eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung gilt sofort, unverzüglich. Ist sie ausgesprochen, ist das Arbeitsverhältnis also abrupt beendet. Allerdings gibt es selbst bei der fristlosen Kündigung noch eine Frist, die es zu beachten gilt.

Denn sie muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von den Tatsachen erfahren haben, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Verwendete Quellen
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