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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Erbschaftssteuern Steuern sparen: So bleibt mehr vom Erbe in der Familie
Wenn es ans Erben geht, fallen Erbschaftssteuern an. Wenn Sie es als Erbe jedoch geschickt anstellen, können Sie erheblich Steuern sparen. Schenkungen im Vorfeld eines Erbes sind dabei nur eine der Möglichkeiten. Das sind die besten Tipps und Tricks.
Erben in der Familie: Geld und Immobilien werden am meisten vererbt
Es mag paradox klingen, aber wenn Sie beim Erben Steuern sparen möchten, sollten Sie bereits vor dem Erbfall die richtige Vorsorge treffen. Allein im Jahr 2011 wurden Berechnungen zufolge mehr als 230 Milliarden Euro vererbt, wie das „Handelsblatt“ meldet. In einer Studie befragte das „Institut für Demoskopie Allensbach“ knapp 2000 Deutsche, die mindestens einmal in ihrem Leben geerbt hatten. 75 Prozent von ihnen gab an, dass sie aus einem Nachlass bereits Geld erhalten haben. Immobilien wurden bei 38 Prozent der Befragten vererbt. 34 Prozent der Befragten hat bei einer Vererbung Möbelstücke erhalten. Schmuck erhielten 30 Prozent und Kleidung 18 Prozent.
Steuern sparen: Das sind die Freibeträge
Da die meisten Menschen Geld vererbt bekommen, bei der eine Erbschaftssteuer von mindestens sieben (bis 52.000 Euro) bis maximal 50 Prozent (über 25,5 Mio.) fällig wird, sollte man sich rechtzeitig Gedanken um den Vermögensübergang machen.
Generell richtet sich die Steuerlast nach dem Erbe. Je höher der Betrag, desto mehr Geld müssen Sie dem Staat geben. Je nach Verwandtschaftsgrad stehen Ihnen als Erbe aber bestimmte Erbschaftssteuer-Freibeträge zu. Als Ehegatte liegt dieser bei 500.000 Euro. Kinder, Stief-, Adoptiv- und Enkelkinder können 400.000 Euro steuerfrei erben. Leben die Eltern der Enkel noch erhalten sie einen Freibetrag von 200.000 Euro.
Steuertrick: Veranlassen Sie eine Schenkung
Damit mehr Vermögen in der Familie bleibt, können Erblasser Angehörigen einen Teil der Steuern ersparen, indem Sie früh genug eine Schenkung veranlassen. Allerdings muss dieser vorzeitige Geldsegen laut „Wirtschaftswoche“ zehn Jahre vor dem jeweiligen Todesfall durchgeführt worden sein. Denn mit Abstand von zehn Jahren wird die Schenkung nicht mehr dem Erbe zugeschlagen und sie müssen somit auch keine Erbschaftssteuer mehr zahlen. So können Sie im Todesfall den Erbschaftssteuer-Freibetrag für etwaige weitere Erbbeträge ausschöpfen.
Positiv: Ist die Schenkung ein Jahr alt, werden bei einer Schenkung noch 90 Prozent dem Erbe zugeschlagen. Bei zwei Jahren 80 Prozent, bei drei Jahren 70 Prozent usw. – also in jedem Jahr zehn Prozent weniger. Dies berichtet "stern.de".
Steuern sparen beim Immobilien-Erbe
Auch beim Erbe von Immobilien gibt es Tipps, mit denen Sie den Fiskus austricksen können. Und auch hier lautet die entscheidende Zahl Zehn. Bei Eigenheimen fallen nämlich dann keine Steuern an, wenn die vererbte Immobilie von den Erben, also Partner oder Kinder, mindestens zehn Jahren weiter selbst genutzt, also bewohnt wird. Muss die Immobilie vor Ablauf der Frist weiter verkauft werden, wird somit rückwirkend die Erbschaftssteuer fällig. Wie "welt-online.de" berichtet, beschränkt sich die Steuerfreiheit bei Kindern aber nur auf eine Wohnfläche von insgesamt 200 Quadratmetern.
Gezielt Erbschaftssteuern sparen: Nießbrauch bei Immobilien
Liegt das Erbe einer Immobilie bei Kindern über dem gesetzlichen Freibetrag von 400.000 Euro, lassen sich durch einen so genannten Nießbrauch frühzeitig Steuern sparen. Laut „Financial Times Deutschland“ schenkt der Eigentümer dabei sein Haus dem Kind oder Enkel und erhält dafür im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht, oder - bei Vermietung - die daraus resultierenden Wohneinnahmen. Der Vermögensübergang wird im Sterbefall für Sie dadurch steuergünstiger.
Pflege des Erblassers vor dem Tod
Ebenfalls lassen sich Steuern sparen, wenn Sie sich zu Lebzeiten um die Pflege der Erblasser kümmern. Nach dem neuen Steuerrecht sollen Sie als Angehöriger für Ihre Pflegeleistung einen erhöhten Anspruch gegenüber den Miterben haben.
Steuern sparen: Testament oder nicht?
Die Frage, ob der Erblasser ein Testament aufsetzt oder nicht, hat ebenfalls einen Einfluss auf die Erbschaftssteuer. Hier birgt vor allem das so genannte Berliner Testament erhebliche Fallstricke und ist nicht immer geeignet, wenn Sie Steuern sparen möchten. Das liegt daran, dass sich hier Ehegatten gegenseitig begünstigen und die Erbschaftssteuer bereits dann fällig wird, wenn der Freibetrag von 500.000 Euro überschritten wird. Alternativ ist es möglich, direkt den Kindern einen Teil des Erbes zuzuweisen und die Freibeträge auszunutzen. Um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, lohnt sich das Verfassen eines Testaments aber immer.