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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frist einhalten Was muss ich beim Kündigen der Kreditkarte beachten?
Eine Kreditkarte zu kündigen, ist sehr leicht. Doch Sie sollten vor allem auf die Fristen achten. Das gilt besonders in diesem Fall.
Es ist wie so oft im Leben: Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, sind aber nicht sonderlich zufrieden – sei es beim Handy oder einem Streaminganbieter. Wenn Sie den Vertrag loswerden möchten, müssen Sie ihn kündigen.
Das gilt auch bei einer Kreditkarte. Doch welche Frist gilt hier? Wie kann ich eine Kreditkarte kündigen? Und was mache ich nach der Kündigung mit dem Stück Plastik?
Wie kann ich meine Kreditkarte kündigen?
Eine Kreditkarte zu kündigen, ist sehr leicht. Sie sollten aber einiges beachten. Zunächst gilt: Sie müssen eine Kreditkarte schriftlich bei Ihrer Bank kündigen – nicht bei der Kreditkartengesellschaft wie Mastercard oder Visa.
Im Internet finden Sie einige vorgefertigte Anschreiben und Formulare. Das Schreiben kann an sich aber auch recht formlos sein. Es ist nur wichtig, dass es folgende Informationen enthält:
- Name des Karteninhabers
- Kreditkartennummer und je nach Anbieter Kundennummer
- Gültigkeitsdauer der Kreditkarte
- Kündigungstermin (entweder "zum nächstmöglichen Termin" oder "zum XX.XX.XXXX")
- Datum der Kündigung
- Widerruf der Einzugsermächtigung
- Eventuell Bankverbindung Ihres Girokontos (siehe unten)
- Bitte um Kündigungsbestätigung
Die Bitte um eine Kündigungsbestätigung ist deshalb wichtig, damit Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass die Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wurde.
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Auf welche Kündigungsfristen sollte ich achten?
Wie bei anderen Verträgen gilt es auch bei Ihrer Kreditkarte die Kündigungsfrist zu beachten. Diese beträgt oft drei Monate.
Beachten Sie: Häufig hat eine Kreditkarte eine Mindestlaufzeit – meist ein Jahr. Die Karte verlängert sich, wenn Sie diese nicht kündigen.
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Was muss ich nach der Kündigung tun?
Manche Banken möchten, dass Sie die Kreditkarte nach der Kündigung wieder zurückschicken. Wie es Ihre Bank handhabt, finden Sie in dem Kreditkartenvertrag.
In der Regel müssen Sie die Karte aber nicht wieder abgeben. Wichtig ist aber: Sie sollten die Karte (besonders den Magnetstreifen) in dem Fall zerstören – indem sie sie etwa zerschneiden.
Sofern Ihre Kreditkarte über ein Guthabenkonto läuft, sollten Sie das Geld von diesem nach der Kündigung – wenn noch nicht geschehen – auf Ihr Girokonto überweisen. Sollte dies nicht klappen, müssten Sie Ihrer Bank die Bankverbindung Ihres Girokontos geben, auf das das Finanzinstitut Ihr restliches Guthaben überweisen soll. Das kann auch direkt mit dem Kündigungsschreiben geschehen.
Tipp: Wenn Sie eine neue Kreditkarte beantragen möchten, machen Sie dies, bevor Sie Ihre alte Karte gekündigt haben. Sonst steht Ihnen eine bestimmte Zeit lang keine Kreditkarte zur Verfügung.
- Eigene Recherche
- kreditkarten.net
- kreditkarte24.de
- focus.de