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Kuno-Sperre: Wie Sie Ihre EC-Karte vor Betrügern schützen


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Sicherheit im Zahlungsverkehr
Kuno-Sperre: So schützen Sie Ihre EC-Karte vor Missbrauch


Aktualisiert am 06.06.2024Lesedauer: 4 Min.
Frau bezahlt kontaktlos im EinzelhandelVergrößern des Bildes
Kontaktlos Bezahlen: Mit einer Debitkarte können Kunden ohne die Eingabe einer PIN und Unterschrift bezahlen. (Quelle: andresr)

Der Missbrauch Ihrer EC-Karte kann teuer werden, doch eine Kuno-Sperrung bietet Schutz. Hier erfahren Sie, wie sie funktioniert und Ihr Konto sichert.

Beim bargeldlosen Bezahlen mit Ihrer Debitkarte haben Sie oft zwei Möglichkeiten: Entweder Sie geben eine PIN ein, um die Zahlung zu autorisieren, oder Sie unterschreiben auf dem Bezahldisplay. Wenn Ihre Debitkarte verloren geht oder gestohlen wird, sollten Sie als Karteninhaber zunächst die Karte über den Sperrnotruf 116 116 (für PIN-Zahlungen) sperren lassen. Falls Sie sich im Ausland befinden, wählen Sie +49 116 116. Weitere Informationen finden Sie online unter www.sperr-notruf.de und www.kartensicherheit.de.

Hierbei wird die Karte aber nur für das Electronic-Cash-Verfahren (EC) sowie für das Geldabheben an Geldautomaten gesperrt. Für Zahlungen mit Unterschrift im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) ist jedoch eine separate Kuno-Sperrung erforderlich.

t-online erklärt Ihnen, wie Sie Ihre EC-Karte beziehungsweise Debitkarte zusätzlich vor Missbrauch im elektronischen Lastschriftverfahren mittels Kuno schützen können.

Wofür steht "Kuno"?

Die Abkürzung "Kuno" steht für "Kriminalitätsbekämpfung in unbarem Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht-polizeilicher Organisationsstrukturen". Bei dem computergestützten Sicherheitssystem für Debitkarten handelt es sich um einen Bürgerservice der Polizeibehörden auf Länder- und Bundesebene.

Die Kuno-Webapplikation wird verwendet, um bei Diebstahl oder Verlust einer Debitkarte Kontodaten in eine zentrale Sperrdatei einzupflegen. Auf die Datei kann wiederum der Einzelhandel zugreifen und diese innerhalb von Abrechnungssystemen verwenden. Wenn eine IBAN in der Datei als "gesperrt" vorliegt, sind Abbuchungen per Lastschrift nicht mehr möglich.

Eine Kuno-Sperrung ist ein zusätzlicher Sicherheitsmechanismus, um den Missbrauch von EC- beziehungsweise Debitkarten im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu verhindern. Sie ergänzt die reguläre Kartensperrung für Zahlungen, die mittels PIN-Eingabe freigegeben werden.

So funktioniert die Kuno-Sperrung

In der Praxis ist der Ablauf einer Sperrung wie folgt:

  • Nach der Sperrung über den Notruf 116 116 sollten Sie als Karteninhaber zusätzlich bei jeder Polizeidienststelle eine Kuno-Sperrung beantragen.
  • Die Polizei übermittelt dann die Kartendaten (Bankleitzahl, Kontonummer, Kartenfolgenummer) an die zentrale Kuno-Sperrdatei des Einzelhandels.
  • Angeschlossene Händler erhalten so die Information, dass die Karte für Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren gesperrt ist. Wenn ein Kunde mit einer im Kuno-System gesperrten Karte bezahlen möchte, leuchtet an der Kasse ein Warnhinweis auf.
  • Die Datenübertragung zwischen Polizei, Kuno-Plattform und Händlern erfolgt signiert und verschlüsselt.

Unterschiede zur normalen Kartensperre über den Sperr-Notruf

Sie können keine telefonische Kuno-Sperrung der Karte vornehmen. Dafür müssen Sie sich persönlich an die Polizei wenden. Ohne Kuno-Sperre ist es möglich, dass Ihre Karte trotz Kartensperre über den Sperr-Notruf missbräuchlich von Betrügern im elektronischen Lastschriftverfahren verwendet wird.

Was ist das elektronische Lastschriftverfahren?

Das elektronische Lastschriftverfahren ist eine Zahlungsmöglichkeit im Einzelhandel, bei der Sie dem Händler durch Ihre Unterschrift eine Einzugsermächtigung erteilen. Sie benötigen dazu eine gültige Bankkarte, deren Magnetstreifen ausgelesen wird, um den Lastschriftauftrag zu erstellen.

Wenn Sie Ihre EC- beziehungsweise Debitkarte bei der Polizei als gestohlen oder verloren melden, sollten Sie die sogenannte Kartenfolgenummer benennen können.

Kartenfolgenummer finden

Die "Kartenfolgenummer" ist eine einstellige Ziffer (0 bis 9), die auf dem Magnetstreifen der jeweiligen Karte hinterlegt ist. Auf manchen Rechnungsbelegen ist sie als "Kartenfolgenummer" vermerkt. Wenn Sie Geld von einem Geldautomaten abgehoben haben, können Sie die einzelnstehende Ziffer nach der entsprechenden Bankleitzahl auf dem Kontoauszug erkennen. Zudem erhalten Sie Auskunft von Ihrer Hausbank, von der Sie die Debitkarte erhalten haben.

Wenn Sie die "Kartenfolgenummer" bei der Polizei nicht zur Hand haben, erfolgt die Sperrung der Debitkarte im Kuno-System für etwa zehn Tage. Für eine dauerhafte Sperrung benötigen Sie die "Kartenfolgenummer". Diese muss online auf dem Portal des Kuno-Sperrdienstes eingegeben werden.

Wenn die "Kartenfolgenummer" nachträglich in das Kuno-Sperrsystem eingetragen wird, wird eine veranlasste Kontensperre in eine explizite Kartensperre umgewandelt. Das bedeutet, dass nur die Debitkarte gesperrt wird, die Kontensperre hingegen ist aufgehoben.

Kuno-Sperrung aufheben – möglich?

Nein, eine Kuno-Sperrung kann nicht direkt aufgehoben werden. Sie als Karteninhaber müssen stattdessen eine neue Debitkarte bei Ihrer Bank beantragen. Die alte, gesperrte Karte bleibt ungültig.

Für die neue Debitkarte könnten je nach Institut auch Kosten anfallen. Zunächst erhalten Sie die neue Karte per Post, danach folgt in einem gesonderten Brief die neue PIN. Rechnen Sie mit einer Versandzeit zwischen drei und fünf Werktagen. In dieser haben Sie keine Debitkarte zur Verfügung.

Was tun im Fall von Missbrauch der Debitkarte

Sollte es dennoch zu einer unberechtigten Abbuchung von Ihrem Konto gekommen sein, sollten Sie bei Verdacht auf Betrug zunächst die Lastschrift zurückgeben. Dazu haben Sie etwa acht Wochen Zeit. Wenden Sie sich dazu an Ihre Bank und bitten Sie sie, den Betrag zurückzubuchen.

Der betroffene Händler, der seine Ware an einen mutmaßlichen Betrüger verkauft hat, wird dann über ein Inkassounternehmen versuchen, den ihm zustehenden Kaufpreis einschließlich aller angefallenen Gebühren vom regulären Karteninhaber einzutreiben.

Nachdem der Händler über die Sperrung der Debitkarte durch die zuständige Polizeibehörde informiert wurde, liegt die Beweislast beim Händler. Besteht er auf der Rückbuchung der Zahlung, muss er nachweisen, dass Sie persönlich mit der angeblich gestohlenen Karte bezahlt haben. Kann er das nicht, ist der Fall erledigt.

Betrugsfälle im Lastschriftverfahren rückläufig

Pro Jahr werden etwa 120.000 Sperrungen in ganz Deutschland vorgenommen und über das Kuno-System abgewickelt. Die zusätzliche Kuno-Sperrung hat laut Statistiken zu einem deutlichen Rückgang von Debitkartenmissbrauch geführt. Der Betrug im sogenannten unbaren Zahlungsverkehr war mit - 28,8 Prozent pro Jahr rückläufig. Die Kuno-Sperrdatei wird von etwa 96 Prozent der Händler in Deutschland direkt oder indirekt genutzt.

Verwendete Quellen
  • kuno-sperrdienst.de: "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationen (KUNO)" (PDF)
  • konto.org: "Kuno – Sperrung von Debitkarten"
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