Rentenfrage Inwiefern zählen Ferienjobs für meine Rente?

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wie kann ich für Jobs in den Semesterferien, für die ich keine Rentenbeiträge gezahlt habe, Beiträge nachzahlen?
Ferienjobs, die von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet sind, sind unabhängig vom Verdienst völlig frei von Sozialabgaben.
"Eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für diese Zeiten ist im laufenden Kalenderjahr bis einschließlich 31.03. des Folgejahres möglich", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Die Höhe des Monatsbeitrages können Sie frei wählen, er muss lediglich zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.320,60 Euro pro Monat im Jahr 2021 liegen.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Gundula Sennewald