Job verloren? Warum Sie sich für die Rente arbeitslos melden sollten
Wenn man seinen Job verliert, kann das ein schwerer Schlag sein. Wichtig ist aber, dass Sie sich arbeitslos melden – denn das zählt auch für Ihre Rente. Das sollten Sie wissen.
Wer seinen Job verliert, sollte sich immer arbeitslos melden. Selbst wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann sich die Arbeitslosmeldung auszahlen, heißt es im "Finanztest Spezial – Ihre Rente" der Stiftung Warentest.
Denn nur dann zählt die Zeit auch für die spätere Rente. Wer zum Beispiel früher in Rente gehen will, muss auf eine Mindestversicherungszeit kommen. Eine gemeldete Arbeitslosigkeit hilft, diese Versicherungszeiten zu sichern.
Langjährig Versicherte brauchen zum Beispiel eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren, bevor sie in Rente gehen können. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Besonders langjährig Versicherte brauchen eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Was Sie dazu wissen sollten, lesen Sie hier.
Was beim Arbeitslosengeld II gilt
Wird Arbeitslosengeld I gezahlt, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel auch Rentenbeiträge – allerdings nur für maximal 24 Monate. Die Beiträge werden auf Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts gezahlt.
Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das sich dem Arbeitslosengeld anschließt, gibt es den Rentenanspruch nicht. Diese Zeit ist aber ebenso wie die Zeit des Arbeitslosengeldes I für die Mindestversicherungszeiten wichtig. Außerdem haben Arbeitslose auch Anspruch auf Reha-Leistungen, die möglicherweise beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt helfen können.
- Nachrichtenagentur dpa