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Geld zurück oder Finanzhilfe: Der Umgang der Clubs mit den Tickets


Geld zurück oder Finanzhilfe
Der Umgang der Clubs mit den Tickets

Von dpa
29.04.2020Lesedauer: 3 Min.
Geschlossene Kassenhäuschen am Stadion An der alten Försterei.Vergrößern des Bildes
Geschlossene Kassenhäuschen am Stadion An der alten Försterei. (Quelle: Paul Zinken/dpa./dpa)

Köln (dpa) - Welche besondere Rolle der Fußball im Leben vieler Menschen einnimmt, kann man derzeit gut am Umgang der Bundesligaclubs mit bereits verkauften Eintrittskarten ablesen.

Da die Saison - wenn überhaupt - nur noch vor leeren Rängen zu Ende gespielt werden kann, stellt sich für die Vereine von München bis Paderborn die Frage: Wie gehen wir mit Erstattungsforderungen der Fans um?

Neben einer einfachen Rückzahlung des Geldes bieten zahlreiche Clubs ihren Anhängern einen Verzicht und damit die direkte finanzielle Unterstützung des Vereins an - sie setzen auf die emotionale Bindung ihrer Fans an den Club. In anderen Branchen wäre so etwas wohl nur schwer vorstellbar.

"Stellen Sie sich mal vor, Sie kriegen von Ihrem Friseursalon, wo Sie einen Termin gebucht haben jetzt in der Zeit, in der es nicht möglich war, eine Aufforderung, doch für den gebuchten Termin zu bezahlen", sagte Werder Bremens früherer Manager Willi Lemke jüngst in der TV-Sendung "buten un binnen" von Radio Bremen.

"Da würden Sie doch sagen: "Ticken Sie nicht ganz sauber? Ich habe doch gar keine Dienstleistung erfahren!"." Dagegen, dass wohlhabende Zuschauer ihren Verein unterstützen, hat der 73-Jährige nichts. "Aber dem einzelnen Zuschauer jetzt zu sagen: Du, wir müssen die Gehälter pünktlich bezahlen, sonst kriegen wir ein Problem, das finde ich unangemessen."

Ganz so offensiv gehen die Bundesligisten nicht auf ihre Anhänger zu und manche haben die Option der Club-Unterstützung auch gar nicht im Angebot. Klar ist aber auch: Gerade in Corona-Zeiten zählt bei finanziell angeschlagenen Vereinen wie dem FC Schalke 04 jeder Euro und die Freude über den Fan-Verzicht wäre groß. "Gerade in der Summe möglicher Rückzahlungen ist jeder einzelne Verzicht ein immenser Beitrag zur Stabilisierung der Liquidität und sichert das Überleben des Vereins", schrieb der aktuelle Tabellensechste beispielsweise.

DIESE OPTIONEN HABEN DIE FANS: Die Möglichkeiten der Bundesliga-Fans lassen sich grob in vier Kategorien einteilen. Die einfachste Option ist die Rückerstattung des Eintrittspreises. Einen Geld-Verzicht wollen einige Vereine ihren Fans beispielsweise durch ein Trikot oder andere Fanartikel schmackhaft machen. Viele Vereine bieten als dritte Option Gutscheine für zukünftige Tickets oder Merchandising-Artikel an. Zudem stellen manche Clubs ihren Fans zur Wahl, ob sie mit ihrem Geld eine wohltätige Aktion oder Organisation unterstützen wollen.

DAS SAGT EINE FANVERTRETERIN: Für Helen Breit, Sprecherin der Interessensgemeinschaft "Unsere Kurve", ist wichtig, "dass die Vereine und Spieler mit gutem Beispiel vorangehen." Sie ergänzt: "Und sehr wichtig ist, dass die Fans die Wahl haben: Das Geld zu spenden, zum Beispiel an den eingetragenen Verein oder an eine soziale Organisation, oder die Ausgaben erstattet zu bekommen oder einen Gutschein zu erhalten."

SO SIEHT ES RECHTLICH AUS: "Fällt ein Fußballspiel oder eine andere Veranstaltung aufgrund der Coronavirus-Pandemie aus, haben Verbraucher nach deutschem Recht Anspruch darauf, das Geld für ihr Ticket zurückzubekommen", sagte Mathias Hufländer von der Verbraucherzentrale Bremen der Deutschen Presse-Agentur. Schließlich könne der Veranstalter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen. Dabei sei es unerheblich, ob er den Ausfall zu vertreten hat oder nicht.

"Das gleiche gilt im Übrigen auch für Dauerkarteninhaber, selbst wenn es in den AGB der Fußballclubs anders geregelt sein sollte", sagte Hufländer. "Auch bei Dauerkarten ist es ohne Weiteres möglich, den Preis für ein einzelnes Spiel zu ermitteln. Nach unserer Ansicht können Dauerkarteninhaber daher auch hier den anteiligen Preis für die abgesagten Spiele oder die Spiele erstattet verlangen, die ohne Zuschauerbeteiligung ausgetragen werden müssen." Zuschauern stehe allerdings nur der reine Ticketpreis zu, Vorverkaufsgebühren müssten nicht erstattet werden.

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