t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Kinderfreibetrag oder Kindergeld – Was sich wirklich für Eltern lohnt


Was sind die Unterschiede?
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – Was sich für Eltern lohnt

Von dpa
15.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Puppe und Formular Anlage Kind: Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sind also steuerbegünstigt. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Puppe und Formular Anlage Kind: Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sind also steuerbegünstigt. (Symbolbild) (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)

Sowohl mit Kindergeld als auch mit dem Kinderfreibetrag werden Eltern finanziell gefördert. Sie sind eng miteinander verknüpft. Doch welche Variante ist die bessere für Sie? Oder können Sie beides zusammen beziehen?

Was ist der Kinderfreibetrag?

Eltern können 7.620 Euro im Jahr zusätzlich einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. So hoch ist der Kinderfreibetrag 2019 inklusive des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Was ist Kindergeld?

Für das erste und das zweite Kind bekommen Eltern seit dem 1. Juli dieses Jahres 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro, und zwar jeden Monat steuerfrei. Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sind also steuerbegünstigt.

Was sind die Unterschiede?

Das Kindergeld wird jeden Monat auf das Konto der Eltern überwiesen. Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um eine fiktive Rechengröße, die das Finanzamt vom zu versteuernden Jahreseinkommen der Erziehungsberechtigten abzieht. Die Steuerlast fällt dadurch niedriger aus.

Eltern dürfen aber nur eine Form der Steuererleichterung erhalten. Das Finanzamt prüft deshalb im Rahmen der Steuererklärung, wovon Erziehungsberechtigte stärker profitieren, und gesteht ihnen die bessere Steuererleichterung zu. Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 34.000 Euro im Jahr. Für Eheleute liegt die Grenze bei etwa 64.000 Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website