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Tipps zu Höhe, Antrag und Berechnung: Was ist Elterngeld und ElterngeldPlus?


Elternzeit
So erhöhen Sie das Elterngeld um mehrere Tausend Euro

Von t-online, mak, cho

Aktualisiert am 29.03.2024Lesedauer: 7 Min.
Junge Eltern mit Baby: Das Elterngeld ist ein wesentlicher Teil der Finanzplanung von Familien.Vergrößern des Bildes
Junge Eltern mit Baby: Das Elterngeld ist ein wesentlicher Teil der Finanzplanung von Familien. (Quelle: monkeybusinessimages/getty-images-bilder)

Eltern können aus dem Elterngeld mehr herausholen. Einige Tausend Euro zusätzlich sind drin. Worauf Sie dabei achten sollten.

Elterngeld ermöglicht es Ihnen, sich einzeln oder gemeinsam um ihr Neugeborenes oder Kleinkind zu kümmern. Doch wie genau funktioniert die staatliche Leistung? Worauf sollten Sie schon vor der Geburt achten? Und mit viel Geld können Sie überhaupt rechnen? Unser Überblick zeigt es Ihnen.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld gibt es für Mütter und Väter, die nach der Geburt des Kindes erst einmal nicht oder nur gering arbeiten wollen, also Elternzeit nehmen. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten mit unterschiedlicher Bezugshöhe und Bezugsdauer – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Sie können miteinander kombiniert werden. Der Staat gewährt Ihnen in der Basisvariante mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.

Die Höhe des Elterngeldes ist außerdem abhängig vom Nettoverdienst, das der zu Hause bleibende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Elterngeld gibt es für 12 Monate, wenn nur ein Elternteil betreut, oder für maximal 14 Monate, wenn sich beide Partner an der Betreuung beteiligen.

Achtung

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Regeln. So sinken die Einkommensgrenzen und auch der gleichzeitige Bezug von Elterngeld wird neu geregelt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Mit ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange Basiselterngeld bekommen. Dann erhalten Sie aber pro Monat nur die Hälfte des Betrags – zumindest, wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten. Starten Sie in Teilzeit zurück ins Berufsleben, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Außerdem gilt: Ist Ihr Kind ab dem 1. September 2021 geboren, bekommen Sie länger Elterngeld, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf Elterngeld. Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, sind maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche möglich.

Leben die Eltern getrennt, kann nur der Elternteil die Förderung beziehen, bei dem das Kind lebt.

Anspruch haben:

  • Leibliche Eltern
  • Adoptiveltern
  • Verwandte dritten Grades (in Ausnahmefällen)

Voraussetzung ist, der Antragsteller:

  • hat seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland
  • lebt mit dem Kind in einem Haushalt
  • betreut und erzieht das Kind selber
  • übt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit aus

Wie hoch ist Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich danach, wie viel Sie zuvor im Durchschnitt verdient haben. Bei Vätern werden dafür die zwölf Monate vor der Geburt herangezogen, bei Müttern sind es die zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Diesen Zeitraum nennt man Bemessungszeitraum. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Das normale Elterngeld, auch Basiselterngeld genannt, liegt je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat; das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro (Details zur Berechnung im nächsten Abschnitt). Generell gilt: Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.

Das Elterngeld wird auf Arbeitslosengeld II (Bürgergeld, früher: Hartz IV), auf Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet. Das gilt auch für den Mindestbetrag von 300 Euro. Einzige Ausnahme: Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, steht Ihnen ein Elterngeldfreibetrag zu. Je nach Verdienst liegt der bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht Ihnen das Elterngeld also zusätzlich zur Verfügung.

Wie wird Elterngeld berechnet?

Im ersten Schritt wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen für die relevanten zwölf Monate ermittelt. Für die Einkommensberechnung nicht wichtig sind Bezüge und Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Urlaubsgeld. Auch Einkommensersatz wie Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld fließen nicht in die Berechnung des Elterngeldes mit ein.

Im zweiten Schritt wird daraus ein fiktives Nettoeinkommen berechnet. Dazu werden Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Das so ermittelte Nettoeinkommen ist für das Elterngeld maßgeblich.

Das Bundesfamilienministerium stellt auf seiner Website einen Elterngeldrechner bereit, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch selber berechnen können.

Wie lange erhält man Elterngeld?

Das Elterngeld wird für die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gezahlt und kann beliebig zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Das nennt sich dann Basiselterngeld. Über Partnermonate lässt sich die Bezugsdauer auf 14 Monate verlängern.

Danach wird nur noch ElterngeldPlus gezahlt. Vorausgesetzt, Sie haben das Basiselterngeld noch nicht aufgebraucht. ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange beziehen wie Basiselterngeld. Sie erhalten dann pro Monat nur den halben Betrag.

Eltern können das Elterngeld auch untereinander aufteilen. Das bedeutet: Sie können das Elterngeld abwechselnd oder gleichzeitig beantragen. Zudem können Sie den Bezug unterbrechen. Beziehen beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld, verbrauchen sie zusammen zwei Monate Elterngeld. Die Bezugsdauer verringert sich damit.

Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme bilden Alleinerziehende. Sie können die vollen 14 Monate für sich beanspruchen.

Info: Das Elterngeld gibt es nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate des Kindes – abhängig vom Tag der Geburt.

Für wen lohnt sich ElterngeldPlus?

Für Eltern, die nach der Geburt schnell wieder arbeiten wollen, ist ElterngeldPlus interessant. Es ist zwar nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt.

Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, sind zwischen 25 und 30 Stunden erlaubt.

Der Partnerschaftsbonus können Sie für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragen. Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, ist das nur für vier aufeinanderfolgende Lebensmonate möglich.

Der Bonus muss von beiden für den gleichen Zeitraum beantragt werden und sich direkt an den Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus anschließen. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Der Bezug von Elterngeld und ElterngeldPlus kann miteinander kombiniert werden. Allerdings gibt es nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nur noch ElterngeldPlus.

Beispielberechnungen

Kein Einkommen in der Elternzeit: Beträgt das Netto-Einkommen vor Geburt des Kindes 2.000 Euro, gibt es bisher 65 Prozent dieser Summe Elterngeld für Vater oder Mutter für zwölf Monate beziehungsweise für 14 Monate bei Nutzung der Partnermonate. Das sind 1.300 Euro (65 Prozent von 2.000 Euro) monatlich.

Teilzeitarbeit: Bei Teilzeitarbeit mit einem Netto-Einkommen von 900 Euro reduziert sich die Höhe des Elterngeldes auf 715 Euro. Grundlage der Berechnung ist das Nettoeinkommen vor der Geburt. Von diesem wird das Nettoeinkommen nach der Geburt abgezogen. Die Differenz bildet den Einkommenswegfall, von dem das Elterngeld berechnet wird. (2.000 Euro - 900 Euro = 1.100 Euro, davon 65 Prozent sind 715 Euro).

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ElterngeldPlus: Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich aus maximal der Hälfte des Elterngelds, das die Mutter oder der Vater ohne Teilzeit nach der Geburt des Kindes bekäme (in unserem Fall also 1.300 Euro / 2 = 650 Euro). Statt für einen Monat wie beim Elterngeld wird das ElterngeldPlus für zwei Monate gezahlt.

Elterngeld und ElterngeldPlus kombinieren

Elterngeld und Elterngeld Plus können flexibel miteinander kombiniert werden. Eine Aufteilung könnte in unserem Fall zum Beispiel so aussehen: Die Mutter bezieht sechs Monate volles Elterngeld in Höhe von 1.300 Euro. Danach erhält sie zwölf Monate lang Elterngeld Plus in Höhe von 650 Euro.

Der Vater nimmt die Partnermonate direkt nach der Geburt und arbeitet dann 16 Monate Vollzeit. Nach insgesamt 18 Monaten arbeiten beide Eltern für vier Monate in Teilzeit und erhalten beide den Partnerschaftsbonus des ElterngeldPlus.

Insgesamt bekämen Sie dann 7.800 Euro (12 x 650 = 7.800 Euro) ElterngeldPlus. Wenn Sie den Partnerschaftsbonus nutzen, erhöht sich die Summe noch einmal um 2.600 Euro (4 x 650 Euro = 2.600 Euro) für die Mutter und das gleiche analog für den Vater (4 x 650 Euro = 2.600 Euro).

Wie lässt sich Elterngeld optimieren?

Die wichtigste Stellschraube, um mehr Elterngeld zu bekommen, ist die Wahl der Lohnsteuerklasse. Mehr Netto auf dem Lohnzettel bedeutet auch mehr Netto beim Elterngeld. Für die Berechnung zählt die Steuerklasse, die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat überwiegt. Das heißt: Ein Wechsel in eine günstige Steuerklasse lohnt nur, wenn dieser sieben Monate vor dem Geburtsmonat erfolgt.

Deshalb sollten Paare bereits bei einem Kinderwunsch ihre Steuerklassen prüfen. Das häufige Modell bei verheirateten Paaren – Ehemann mit Steuerklasse 3 und Ehefrau mit Steuerklasse 5 – könnte sich beim Bezug vom Elterngeld (wenn die Frau zu Hause bleiben sollte) negativ auswirken. In diesem Fall sollte die Frau rechtzeitig in die Steuerklasse 3 wechseln. Das Paar hat dann zwar weniger Netto im Monat, kann dies aber über die Steuerklärung wieder ausgleichen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Unter Umständen kann es auch günstiger sein, auf das Ehegattensplitting zu verzichten, also keine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, sondern sich steuerlich einzeln zu veranlagen. Im Zweifel sollten sich Paare steuerlich beraten lassen.

Wichtig: Der Wechsel der Steuerklasse kann beim Elterngeld mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen. Denn die Steuerklassen bestimmen das ausgezahlte Gehalt, das die Grundlage für das Elterngeld bildet. Wichtig ist das Nettogehalt desjenigen, der nach der Geburt zu Hause bleibt. Die Bundesregierung arbeitet allerdings an einer Reform und will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie beantragt man Elterngeld?

Elterngeld können Sie erst beantragen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Nach der Geburt des Kindes muss der Antrag auf Elterngeld innerhalb von drei Monaten bei der Elterngeldstelle eingehen. Das Geld wird für den Bearbeitungszeitraum – aber für maximal drei Monate – rückwirkend gezahlt.

Onlineantrag auf Elterngeld

Über die Internetadresse www.elterngeld-digital.de können Sie den Elterngeldantrag für einige Bundesländer auch online ausfüllen. Ein digitaler Assistent hilft Ihnen durch die Formulare. Danach können Sie den Elterngeldantrag ausdrucken und per Post an die zuständige Elterngeldstelle – zum Beispiel bei den Jugendämtern – schicken.

Wichtige Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für den Elterngeldantrag brauchen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Diese Nachweise sind aber besonders wichtig:

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
  • Nachweise über bisheriges Einkommen (Lohn-/Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld
  • Bescheinigung des Arbeitgebers/Dienstherren über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Verwendete Quellen
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Bundesamt für Justiz (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit)
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfe
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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