Gibt's ab 2019 mehr Netto? Sozialbeiträge: Was sich 2019 für den Arbeitnehmer ändert
Versicherte und Arbeitgeber werden im kommenden Jahr bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung entlastet. Auf der anderen Seite müssen sie bei der Pflegeversicherung kräftig draufzahlen. Wer hat am Ende mehr im Geldbeutel?
Die Änderung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich, denn sie werden von beiden paritätisch – also zu gleichen Teilen – getragen. Doch es gibt auch eine Veränderung: für gesetzliche Krankenversicherte eine leichte Entlastung und Arbeitgeber zahlen etwas drauf. Wir erklären warum.
Arbeitslosenversicherung
Nach langem Ringen haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum Jahreswechsel um 0,5 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent sinken soll. Davon wird allerdings nur ein Minus um 0,4 Prozentpunkte im Gesetz festgeschrieben. Die Streichung der verbleibenden 0,1 Prozentpunkte wird per Verordnung bis 2022 befristet. Dann soll anhand der Kassenlage neu entschieden werden.
Beitrag des Arbeitnehmers zur Arbeitslosenversicherung ab 2019: 1,25 Prozent.
Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll hingegen ab Januar 2019 um ebenfalls 0,5 Prozentpunkte auf dann 3,05 Prozent steigen, plus wie bisher 0,25 Prozentpunkte Aufschlag für Kinderlose. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begründet diese Mehrbelastung mit einer steigenden Zahl von Leistungsempfängern sowie mit in den vergangenen Jahren beschlossenen Verbesserungen von Pflegeleistungen beziehungsweise Leistungsansprüchen, die sich finanziell stärker auswirkten als zunächst angenommen.
Beitrag des Arbeitnehmers zur Pflegeversicherung ab 2019: 1,525 Prozent
Kinderlose zahlen nochmal 0,25 Prozent drauf.
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Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt es beim Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den jeweils unterschiedlichen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen von derzeit durchschnittlich 1,0 Prozent. Neu ist allerdings der auf Druck der SPD gefasste Koalitionsbeschluss, wonach der Zusatzbeitrag ab 2019 nicht mehr von den Versicherten allein, sondern paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird.
Beitrag des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung ab 2019: 7,3 Prozent
Rentenversicherung
Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt mit 18,6 Prozent stabil. Er war Anfang 2018 um 0,1 Punkte gesenkt worden. Der Gesetzentwurf der Koalition zur Rente, der an diesem Freitag im Bundestag beraten wird, sieht für die Zeit bis 2025 eine doppelte Haltelinie vor: Das Rentenniveau soll bis dahin auf dem jetzigen Stand von 48 Prozent bleiben, der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Allerdings dürfte sich der Rentenbeitrag diesem Wert spätestens ab 2022 annähern, da die Zahl der Ruheständler weiter ansteigt. Kostensteigernd wirken auch Mütterrente und Rente ab 63 für langjährig Versicherte.
Beitrag des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung ab 2019: 9,3 Prozent
Was am Ende rauskommt
Unterm Strich bleibt die Höhe der Sozialversicherungsbeträge gleich. Allerdings verschiebt sich die Gewichtung von der Arbeitslosenversicherung hin zur Pflegeversicherung. Das heißt, die Sozialbeiträge belaufen sich auch 2019 auf insgesamt 38,75 Prozent plus Zusatzbeitrag für die Krankenkassen.
Diese Beträge werden zu gleichen Anteilen von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen. Neu ist, dass auch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab 2019 hälftig zwischen beiden Parteien aufgeteilt wird. Je nachdem, ob ein Zusatzbeitrag anfällt oder nicht, ändert sich damit am Ende die Verteilung der Sozialbeiträge zugunsten der Arbeitnehmer. Sie zahlen weniger, haben also mehr im Geldbeutel – die Hälfte des Zusatzbeitrags.
Damit dürfte Gesamthöhe der Beiträge auch im kommenden Jahr knapp unter der 40-Prozent-Marke bleiben. Bei kinderlosen Versicherten schlägt allerdings noch der 0,25-Prozent-Zuschlag bei der Pflege zu Buche. Für bestimmte Gruppen – etwa Mitglieder der knappschaftlichen Rentenversicherung – gelten Sonderregeln.
- Eigene Recherche
- AFP