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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Zukunft der Altersversorgung Die Rente mit 69 darf kein Tabu mehr sein
Am 6. Juni tritt die neue Rentenkommission ihre Arbeit an. Einen Tag zuvor äußerten sich in Berlin der GDV und Prognos zu den Perspektiven der Deutschen Rentenversicherung. Vor allem das Festhalten an der Rente mit 67 müsse überdacht werden.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich heute in Berlin zusammen mit dem Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos zu den Herausforderungen der gesetzlichen Rentenversicherung geäußert. Das Fazit der Experten: Um die deutsche Rentenversicherung dauerhaft stabil zu halten, muss die Lebensarbeitszeit steigen. Demnach darf die Rente mit 69 Jahren kein Tabu sein.
Worum geht es?
Die voranschreitende Überalterung der Bevölkerung stellt nicht nur für die Gesundheitssysteme, sondern insbesondere auch für das Rentensystem eine starke Belastung dar. Prognosen zeigen, dass immer weniger Beitragszahler in Zukunft für immer mehr Rentner sorgen müssen. Aktuell stehen circa 2,8 Menschen im Erwerbsalter einem Rentner gegenüber. In zwanzig Jahren werden es nur noch 1,8 Personen sein. Für die Rentenversicherung bedeutet das, dass bis 2040 die Beitragsbelastung für Rentenversicherte im Schnitt um 25 Prozent steigen wird. Gleichzeitig sinken die Renten gemessen am Durchschnittseinkommen um etwa 11 Prozent.
Doch nicht nur gesetzlich Rentenversicherte werden als Beitragszahler in Zukunft stärker belastet. Der Bundeszuschuss ist an die Entwicklung des Beitragssatzes gekoppelt. Das bedeutet, vom Staat muss mehr Geld in die Rentenkasse fließen, wenn der Beitragssatz steigt. Somit werden nicht nur rentenversicherte Beitragszahler zusätzlich belastet, auch Steuerzahler, die nicht in die Rentenkasse einzahlen, müssen in Form von Steuern mehr zur Altersversorgung der Rentner beitragen.
Wie ist der Status quo?
In der letzten Legislaturperiode gab es eine Reihe von Rentenreformen, die vor allem jetzigen Rentnern zugutegekommen sind. Darüber hinaus wurde die Betriebsrente gestärkt und die Grundzulage der Riester-Rente leicht angehoben. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die sogenannte doppelte Haltelinie vereinbart. Diese soll regeln, dass das Rentenniveau bis 2025 stabil bei 48 Prozent verbleibt, während der Beitragssatz nicht über 20 Prozent ansteigt.
Laut der Experten von GDV und Prognos sei die doppelte Haltelinie vergleichbar mit dem Versprechen, die Vollbeschäftigung einzuführen – diese sei faktisch bereits vorhanden und es bedürfe kaum politischen Eingreifens, um sie umzusetzen. Ähnlich verhielte es sich auch mit der doppelten Haltelinie. Zumindest bis 2023 werden dank guter Konjunktur und der Arbeitsmarktsituation weder Beitragssatz noch Rentenniveau die zugesicherten Grenzen über- bzw. unterschreiten. Erst danach treten die Auswirkungen des demografischen Wandels zutage.
Welche Stellschrauben hat die Politik?
Die Experten von GDV und Prognos haben sich vor allem mit möglichen Stellschrauben innerhalb des bestehenden Rentensystems beschäftigt. Eine Ausweitung des Versichertenkreises auf Selbstständige oder Beamte sowie eine verstärkte Zuwanderung blieben bei ihrer Analyse außer Acht.
Damit verbleiben vor allem Änderungen beim Rentenniveau, dem Beitragssatz und der Regelaltersgrenze, also des gesetzlich vorgesehenen Renteneinstiegsalters. Insbesondere eine Erhöhung der Altersgrenze würde demnach die Rentenversicherung entlasten. Vorteile wären neben einer gestärkten Finanzierung eine Entlastung des Bundeshaushalts, höhere Rentenansprüche für Menschen, die länger arbeiten, sowie eine höhere Anzahl von Erwerbstätigen. Dies komme etwa Branchen zugute, in denen ein Fachkräftemangel herrscht oder droht.
Die Experten empfehlen daher im Anschluss an die schrittweise Einführung der Rente mit 67 eine ebenso phasenweise Erhöhung des Renteneinstiegsalters auf 69 Jahre. Bei einem ähnlichen Zeitplan könne dies bis etwa 2057 umgesetzt werden.
Der GDV und Prognos präsentierten heute ebenso das Online-Tool "Rentenminister". Mit diesem soll jedermann selbst überprüfen können, wie sich Änderungen bei Rentenniveau, Beitragssatz oder Renteneintrittsalter auf die Rentenversicherung auswirken.
Was kann für jetzige Beitragszahler getan werden?
Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Rentenversicherte zusätzlich betrieblich oder privat vorsorgen müssten, um zukünftige Rentenlücken zu schließen. Dr. Peter Schwark, Geschäftsführer des GDV, nannte im Pressegespräch mehrere Wünsche an die Rentenkommission und die aktuelle Regierung, um zumindest die private Altersvorsorge zu stärken. Demnach seien insbesondere bei der Riester-Rente zahlreiche Änderungen notwendig.
Zum einen gelte es, den Kreis der förderberechtigten Personen zu erweitern. So sind beispielsweise Selbstständige nicht förderberechtigt, könnten also keine staatlichen Zulagen erhalten. Heutzutage seien wechselnde Beschäftigungen zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit jedoch an der Tagesordnung. Riester-Sparern müsse die Möglichkeit gegeben werden, bestehende Riester-Verträge auch bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit "durchzusparen", anstatt sie ruhen zu lassen.
Zum anderen beträgt die Förderhöchstgrenze der Riester-Rente seit 2008 unverändert 2.100 Euro. Gemessen an der Lohnentwicklung der letzten Jahre müsse die Grenze jedoch auf deutlich über 3.000 Euro angehoben werden, damit auch Sparer mit mittleren bis guten Einkommen ausreichend vorsorgen können. Des Weiteren sprach sich Schwark für Änderungen beim Prüfverfahren aus, um aufwendige Rückforderungen von Riester-Zulagen zu vermeiden, und für eine säulenübergreifende Renteninformation, die nicht nur die gesetzlichen Rentenansprüche beinhaltet, sondern Rentenversicherten auch einen Überblick über den Stand ihrer bisherigen Vorsorgemaßnahmen liefert. Schwark zeigte sich zuversichtlich, dass diese Änderungen noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar seien.
- eigene Recherchen