Grauer Kapitalmarkt Wie Sie betrügerische Anlagen erkennen
Die Zinssätze sind historisch niedrig. Aktien gelten vielen Anlegern als riskant. Und doch greifen viele Anleger auf der Suche nach Rendite zu noch riskanteren Produkten auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt.
Der Grund ist manchmal recht simpel: "Viele vertrauen auf die Aussagen ihres Finanzvermittlers", sagt Ariane Lauenburg von der Stiftung Warentest. Und das kann ein Fehler sein, wie ein Bericht in der "Finanztest" zeigt.
t-online.de rät: Anleger sollten immer kritisch bleiben und die Geldanlage hinterfragen. Verstehen Sie das, was Ihnen angetragen wird? Wichtig ist auch, die vorgeschlagene Anlagestrategie mit dem individuellen Anlagehorizont zu vergleichen. Fragen, die Sie sich stellen sollten: Habe ich die finanziellen Mittel und kann ich auf das Geld für die infrage stehende Zeit verzichten? Passt der Zeitraum der Geldanlage mit meiner individuellen Finanzplanung zusammen? Sind Sie ein eher konservativer oder risikobewusster Anleger? Und ganz wichtig: Vermeiden Sie Anlagegeschäfte auf Pump.
Stichwort Geschlossene Fonds: Alternative Investmentfonds – auch Geschlossene Fonds genannt – sind nicht börsennotierte unternehmerische Beteiligungen. Investitionsziel sind zumeist Großprojekte wie die Finanzierung von Immobilien, Schiffe, Container, Flugzeuge, Windräder, Sonnenanlagen aber auch Private Equity Beteiligungen etc. Mit der Zeichnung von Anteilen an der Gesellschaft – in der Regel eine Kommanditgesellschaft (KG) – werden Anleger Mitgesellschafter (Kommanditist). Ist die anvisierte Investitionssumme erreicht, wird der Fonds geschlossen. Anleger können ihre Anteile über die vereinbarte Laufzeit – meist mehrere Jahre – nicht zurückgeben. Sie können jedoch versuchen, ihre Anteile über den Zweitmarkthandel zu verkaufen.
Was versteht man unter dem Grauen Kapitalmarkt?
Ariane Lauenburg: Zum Grauen Kapitalmarkt zählt "Finanztest" Anbieter, die Finanzprodukte mit unseriösen Methoden vertreiben und wenig regulierte, nicht empfehlenswerte Geldanlageangebote. Zu den Produkten gehören Direktinvestments zum Beispiel in Container oder langjährige Unternehmensbeteiligungen wie Immobilienfonds, Öko- oder Schiffsfonds, die als "Alternative Investments" beziehungsweise "Geschlossene Fonds" bezeichnet werden. Auch wenn diese inzwischen staatlich stärker reguliert worden sind, bergen sie für Anleger oft kaum überschaubare Risiken.
Riskant sind vor allem die aktuell besonders häufig angebotenen Nachrangdarlehen. Dabei geben Anleger Unternehmen für die unterschiedlichsten Geschäftsideen Darlehen, für die sie feste Zinsen versprochen bekommen. Gehen die Geschäfte schief, verlieren die Anleger ihr Geld. Besonders schlimm trifft es Menschen, die ihre Investition über viele Jahre in Raten zahlen. Sie müssen auch noch weiter zahlen, wenn schon klar ist, dass die Zinsen nicht erwirtschaftet werden.
Wie kann ich solche riskante Anlagen erkennen?
Lauenburg: Sie müssen alle Angebote immer gut überprüfen. Dazu sollten Sie die Verkaufsprospekte lesen. Da steht schon alles drin, was man wissen muss. Die Renditeangaben in den Unterlagen sollten nachvollziehbar und die Risiken und Chancen gut beschrieben sein. Und glauben Sie diese Risikohinweise auch. Oft sagen Vermittler ja, das sei nur eine formale Angabe. Aber Hinweise auf das Risiko von Verlusten stimmen eben.
Am besten ist es, wenn man sich von seinem Vermittler unterschreiben lässt, dass das, was er gesagt hat, auch wirklich stimmt und er dafür geradesteht. Es gibt Angebote, bei denen Anlegern 30 Prozent Zinsen pro Jahr als sicher angeboten werden. Das geht gar nicht. Sichere Zinsen von über zwei Prozent sind in der derzeitigen Niedrigzinsphase absolut unmöglich, so dass das von vornherein ein Betrugsangebot sein muss.
Was kann ich tun, wenn ich reingefallen bin?
Lauenburg: Es kommt auf den Fall an. Wenn der Anbieter zum Beispiel wichtige Informationen im Prospekt verschwiegen hat und noch zahlungsfähig ist, können Anleger Ansprüche auf Schadenersatz haben. Wenn man beweisen kann, dass einem eine Anlage als sicher verkauft wurde und sich herausstellt, dass das nicht stimmt, kann man den Berater verklagen. Dann muss man aber hoffen, dass dieser eine Vermögenshaftpflichtversicherung hat und den Schaden auch bezahlen kann. Ich würde den Berater daher im Gespräch nach einer solchen Versicherung fragen.
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Wichtig ist es darüber hinaus, zu jedem Beratungsgespräch einen Zeugen mitzunehmen, damit man falsche Angaben später vor Gericht beweisen kann. Auch sollte der Berater immer unterschreiben, was er dem Kunden versprochen hat. Und noch einmal: Lesen Sie die Risikohinweise!
- dpa
- eigene Recherchen