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Rentenreform in Deutschland kostet 60 Milliarden Euro


Teure Wahlgeschenke
Reform der Rente kostet 60 Mrd. bis 2020

Von reuters, t-online
Aktualisiert am 16.01.2014Lesedauer: 3 Min.
Die Mütterrente verursacht die höchsten Kosten im Rentenpaket von Union und SPDVergrößern des Bildes
Die Mütterrente verursacht die höchsten Kosten im Rentenpaket von Union und SPD (Quelle: dpa-bilder)
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Die Wahlgeschenke von Union und SPD in Sachen Rente führen bis 2020 zu Mehrausgaben von 60 Milliarden Euro. Das geht aus Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor. Das Geld müssen vor allem die Beitragszahler aufbringen.

Aus dem Gesetzentwurf für die Rentenreform geht zudem hervor, dass der Zuschuss aus Steuergeldern an die Rentenkasse erst ab 2019 steigen soll. Bis dahin werden die Mehrausgaben etwa für eine höhere Mütterrente demnach aus den Rücklagen der Rentenversicherung und durch den Verzicht auf Beitragssenkungen bezahlt. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll stabil bei 18,9 Prozent bleiben und erst 2019 auf 19,7 Prozent steigen.

Rente mit 63: Hartz-IV-Zeiten zählen nicht

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die den Entwurf am Mittwochabend an alle Bundesministerien zur Ressortabstimmung schickte, präzisiert darin Absprachen des Koalitionsvertrages. Für die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren sollen zwar Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden - allerdings nur, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand. Hartz-IV-Bezieher und Dauerarbeitslose blieben außen vor.

Die neuen Leistungen sollen ab 1. Juli wirksam werden. Ab dann soll es eine höhere Mütterrente für Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern, die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren und mehr Geld für Erwerbsminderungsrenten geben. Das Kabinett soll das Gesetz am 29. Januar auf den Weg bringen. In diesem Jahr schlagen die Mehrausgaben dem Entwurf zufolge mit 4,4 Milliarden Euro zu Buche. Sie steigen 2015 auf neun Milliarden Euro und erreichen 2030 elf Milliarden Euro im Jahr.

Bundeszuschuss soll erst ab 2019 steigen

Um zusätzliches Geld aus dem Bundeshaushalt hatte es bis zuletzt Verhandlungen mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gegeben, der in der laufenden Wahlperiode bis 2017 kein zusätzliches Geld für die Leistungsausweitungen geben wollte. Dies war auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Schäuble setzte sich dem Entwurf zufolge zwar durch, aber nur eingeschränkt: Der Bundeszuschuss soll stufenweise erst 2019 bis 2022 um jährlich jeweils 400 Millionen Euro erhöht werden. Am Ende sollen jährlich rund zwei Milliarden Euro zusätzlich fließen.

Beitragssatz soll bis 2018 bei 18,9 Prozent bleiben

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufbringen, bleibt bis 2018 auf dem jetzigen Wert von 18,9 Prozent des Bruttolohns. Weil auf die eigentlich mögliche Senkung des Beitragssatzes verzichtet wird, bezahlt der Bund von 2014 bis 2017 jedes Jahr knapp 1,5 Milliarden Euro mehr. Denn der Bundeszuschuss ist an den Beitragssatz gekoppelt.

Mütterrente wird am teuersten

Die größten Kosten verursacht die höhere Mütterrente: Für vor 1992 geborene Kinder bekommen Mütter ab 1. Juli zwei Rentenpunkte statt bisher einen. Das erhöht die Rente im Westen um monatlich gut 28 Euro, im Osten um knapp 26 Euro. Die Mehrausgaben belaufen sich laut Gesetzentwurf auf zunächst 6,7 Milliarden Euro im ganzen Jahr.

Die Kosten der Rente ab 63 Jahren steigen von jährlich 1,9 Milliarden Euro auf 3,1 Milliarden im Jahr 2030. Für höhere Erwerbsminderungsrenten werden im Jahr 2013 Mehrausgaben von 2,1 Milliarden Euro veranschlagt.

Die Rentenerhöhungen werden niedriger ausfallen

Finanziert wird die Rentenreform demnach überwiegend von den Beitragszahlern, da die Rücklagen der Rentenkasse aufgezehrt werden und auf die in diesem Jahr eigentlich mögliche Senkung des Beitragssatzes verzichtet wird. Aber auch derzeitige und künftige Rentner tragen zur Finanzierung bei: Durch den Verzicht auf Beitragssenkungen und die höheren Rentenausgaben fallen die jährlichen Rentenerhöhungen niedriger aus, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs eingeräumt: "Das Sicherungsniveau vor Steuern fällt somit geringer aus."

Das Mindestsicherungsniveau beziffert die Rentenhöhe eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zu einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt heutzutage. Laut Gesetzentwurf sinkt das Sicherungsniveau nun schneller: Während der Rentenversicherungsbericht vom November 2013 für 2030 noch ein Rentenniveau von 44,4 Prozent vorhersagte, geht das Arbeitsministerium nun von nur noch 43,7 Prozent aus. Derartige Berechnungen setzen aber immer voraus, dass Konjunktur und Beschäftigung sich nicht schlechter entwickeln als erwartet.

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