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Steuern für Rentner: So viel müssen Sie in Zukunft zahlen


Keine Angst vor dem Finanzamt
Rentner und die Steuererklärung

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 20.11.2017Lesedauer: 3 Min.
Renten müssen zunehmend versteuert werdenVergrößern des Bildes
Renten müssen zunehmend versteuert werden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Immer mehr Rentner in Deutschland sind steuerpflichtig und müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das ist die Folge der 2005 eingeführten sogenannten nachgelagerten Besteuerung der Rente.

Vielen Ruheständlern ist noch nicht klar, dass sie sich auch nach dem Ende ihres Arbeitslebens mit dem Finanzamt beschäftigen müssen. Und auch bei älteren Arbeitnehmern und Selbstständigen herrscht Unklarheit darüber, wie viel Steuern sie demnächst als Rentner bezahlen müssen und wie viel Rente ihnen dann unter dem Strich noch übrig bleibt. t-online.de sorgt für einen Überblick.

Alle, die 2005 oder vorher Rentner geworden sind, müssen mindestens 50 Prozent der Rente versteuern. Der Steueranteil wird jeweils zum Renteneintritt festgelegt und bleibt dann für die gesamte Bezugsdauer der Altersbezüge gleich.

Rente muss ab 2040 zu 100 Prozent versteuert werden

Bis 2020 steigt der zu versteuernde Anteil für die jeweiligen Neurentner des betreffenden Jahres in Schritten von zwei Prozentpunkten bis auf 80 Prozent. Zwischen 2021 und 2040 betragen die Schritte nur noch einen Prozentpunkt. Damit müssen die Neurentner des Jahres 2040 ihre Altersbezüge zu 100 Prozent versteuern. Wer 2015 in Rente gegangen ist, versteuert lebenslang 70 Prozent.

Gleichzeitig sinkt die Steuerbelastung für Erwerbstätige bei den Vorsorgeaufwendungen. Zum Start des neuen Gesetzes 2005 waren 60 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dieser Anteil wird 2025 mit 100 Prozent die volle Höhe erreichen. Für Alleinstehende liegt dieser Betrag bei 22.172 Euro, für Verheiratete doppelt so hoch. Eine Doppelbesteuerung – einmal in der Einzahlungsphase und dann nochmals in der Auszahlungsphase – wird damit vermieden.

In mehreren Schritten zur Steuer auf die Rente

Die Rente wird für die Steuerberechnung also zunächst auf den steuerpflichtigen Teil reduziert. Vom Rest können die Ruheständler aber noch weitere Beträge abziehen, bevor es zur endgültigen Steuerermittlung kommt. Dazu zählen Werbungskosten und Sonderausgaben (zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer). Rentner, die mindestens 64 Jahre alt sind, können zudem einen Altersentlastungsbetrag geltend machen, der vom Geburtsjahr abhängt.

Da auch Formen der privaten Altersvorsorge wie die Riester-, Rürup- oder Betriebsrenten zu Zeiten der Einzahlung steuerbegünstigt sind, zählen sie bei der nachgelagerten Besteuerung mit. Diese Rentenzahlungen müssen jedoch vollständig versteuert werden. Daneben gibt es noch eine Reihe von Spezialfällen, bei denen nur der Ertragsanteil steuerpflichtig ist oder die Abgeltungsteuer (nach Abzug des Sparerfreibetrags) zum Tragen kommt.

Rentner sollten selbst aktiv werden

Selbstverständlich gilt auch für Rentner der steuerliche Grundfreibetrag, der 2016 bei 8652 Euro lag und 2017 auf 8820 Euro gestiegen ist. Ein Rentnerehepaar muss damit im laufenden Jahr nur diejenigen Einnahmen versteuern, die 17.640 Euro übersteigen.

Damit dürften bei vielen Rentnern gar keine oder nur geringe Steuern anfallen. Dennoch sollten Ruheständler nicht den Kopf in den Sand stecken, denn die Rentenkassen melden die Bezüge ans Finanzamt, das damit genau über die Einkünfte informiert ist. Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit Säumniszuschlägen auf die Steuerschuld rechnen.

Steigende Renten: Wann Rentner steuerpflichtig werden

Rentner können sich freuen: Im kommenden Juli steigen ihre Bezüge voraussichtlich um rund drei Prozent. Grundsätzlich sind die jährlichen Rentenanpassungen für alle Rentner in voller Höhe steuerpflichtig. Allerdings muss die Mehrzahl der Rentner in Deutschland in der Praxis nach wie vor keine Steuern zahlen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Der Grund: Auch das steuerfreie Existenzminimum wird 2018 um 180 Euro auf 9000 Euro im Jahr angehoben, erklärt der BVL. Außerdem können Rentner die auf die Rentenerhöhung anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das sind im Durchschnitt knapp elf Prozent der Rentenbezüge. Deshalb verändert sich die steuerliche Situation erst, wenn die Rente 2018 um mehr als 200 Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist.

Das erwartet Neurentner ab 2018

Wer aufgrund geringer Rente bisher keine Steuererklärung abgeben musste, braucht im Rentengebiet West laut BVL auch nach der vorgesehenen Anpassung weiterhin keine Steuerbelastung zu befürchten. Für Rentner in Beitragsgebiet Ost kann aufgrund der etwas stärkeren Anhebung erstmals eine Steuerbelastung auftreten.

Solange also keine weiteren Einkünfte vorliegen, sind für Neurentner des Jahres 2018 monatliche Rentenzahlungen in Höhe von 1186 Euro im Westen und 1187 Euro im Osten steuerfrei. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte. Wer mit seiner Monatsrente nach der Rentenanpassung diese Werte nicht überschreitet, muss keine Steuernachzahlung einkalkulieren.

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