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Rentenanspruch: Verheiratet aber getrennt lebend?


Rentenfrage
Muss der Ex-Partner für meine Rente zahlen?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 19.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Älteres Paar sitzt auf der Couch (Symbolbild): Muss der getrenntlebende Ehepartner etwas zur Rente dazugeben?Vergrößern des Bildes
Älteres Paar sitzt auf der Couch (Symbolbild): Muss der getrenntlebende Ehepartner etwas zur Rente dazugeben? (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Meine Rente wird nicht sehr hoch ausfallen, muss mein getrenntlebender Ehepartner also etwas dazugeben?

Ja, das kann gut sein. Leben Sie und Ihr Mann oder Ihre Frau getrennt voneinander, sind aber nicht geschieden, könnten Sie Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben.

Das soll dafür sorgen, dass Sie nach einer Trennung nicht in ein finanzielles Loch fallen. Diese Regelung greift nicht nur für Rentner – auch für Erwerbspersonen gibt es den Trennungsunterhalt.

"Voraussetzung ist, dass Ihr Mann höhere Einkünfte als Sie erzielt und wirtschaftlich in Lage ist, Unterhalt zu zahlen", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Allerdings sind die Voraussetzungen bisweilen etwas kompliziert. Sennewald rät deshalb: "Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten, der auf Familienrecht spezialisiert ist."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Gundula Sennewald
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