Rentenfrage Zählt der Wehrdienst zu Rentenzeiten?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Gehören Wehrdienstzeiten zu den 45 Jahren, mit denen man vorzeitig und ohne Abschlag in Rente gehen kann?
Ja. "Zu den 45 Versicherungsjahren, die für eine abschlagfreie 'Rente ab 63' für besonders langjährig Versicherte erforderlich sind, zählen auch Wehr- und Zivildienstzeiten", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dazu gehörten auch Wehrdienstzeiten, die man in der DDR absolviert habe, sprich in der NVA.
Sie können also diese Zeiten bei Klärung Ihres Versicherungskontos geltend machen. Wie das geht, lesen Sie hier.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte wird landläufig auch als Rente mit 63 Jahren bezeichnet. Diese Rente können Sie bereits in Anspruch nehmen, bevor Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben. Mehr dazu lesen Sie hier.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Anders sieht es etwa mit Jahren aus, in denen Sie studiert haben. "Reine Studienzeiten zählen nicht", so Manthey.
Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job neben dem Studium ausgeübt haben, wird die Zeit dieser Beschäftigung zu den notwendigen Versicherungsjahren zählen.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Dirk Manthey