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Sollzins versus Effektivzins: Was ist der Unterschied?


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Sollzins oder Effektivzins: Was ist der Unterschied?


19.11.2024 - 05:00 UhrLesedauer: 3 Min.
Mann schaut auf riesiges ProzentsymbolVergrößern des Bildes
Mann schaut auf riesiges Prozentsymbol: Kreditangebote werden von Banken mit dem günstigeren Sollzins beworben. Doch erst der Effektivzins verrät, wie teuer der Kredit wirklich ist. (Quelle: DNY59)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserzuschrift rund ums Geld. Heute: Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Ob Sie ein neues Auto oder einen neuen Kühlschrank mit einem Kredit finanzieren oder einen klassischen Konsumentenkredit aufnehmen – meist werben die Verkäufer auf dem Finanzierungsangebot mit einem Zinssatz, der gut sichtbar in Prozent angegeben ist. Doch es lohnt sich, genau hinzuschauen.

Ist der Sollzins gemeint oder der effektive Jahreszins? Oft steht der effektive Jahreszins in einer kleinen Erklärungszeile kaum erkennbar darunter – und der ist in der Regel höher als der prominent platzierte Sollzins. Ein t-online-Leser wollte wissen: Was ist der effektive Jahreszins und warum unterscheiden sich die beiden Zinssätze?

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Diese Kosten beinhaltet der Sollzins

Der Sollzins (früher auch Nominalzins genannt) bezeichnet die reinen Zinskosten eines Kredits. Er gibt an, wie viel Prozent der Kreditsumme jährlich als Zinsen zu zahlen sind, ohne Berücksichtigung zusätzlicher Kosten. Der Sollzinssatz kann fest oder variabel vereinbart werden.

Bei einem festen Zinssatz spricht man auch von einem "gebundenen Sollzins". Der wesentliche Vorteil der Sollzinsbindung liegt darin, dass Kreditnehmer über die gesamte Zinsbindungsfrist gleichbleibende Sollzinskosten haben. Dies ermöglicht eine bessere finanzielle Planung in der Rückzahlungsphase.

Im Gegensatz zum festen Sollzinssatz steht der variable Sollzinssatz. Hier steht es der Bank bzw. dem Kreditinstitut frei, den Zinssatz während der Laufzeit an die aktuelle Zinssituation am Markt anzupassen und die Sollzinsen neu zu berechnen. Als Referenzzinssätze dienen hier in der Regel die beiden Referenzzinssätze Eonia (Euro Overnight Index Average) und Euribor (Euro Interbank Offer Rate).

Diese Kosten beinhaltet der effektive Jahreszins

Der effektive Jahreszins, auch Effektivzins genannt, gibt dagegen Auskunft über die tatsächlichen Gesamtkosten eines Kredits. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Kreditinstitute verpflichtet, den effektiven Jahreszins eines Kredits anzugeben.

Zur Berechnung dient grundsätzlich die Gesamtlaufzeit. Der effektive Jahreszins beinhaltet neben den reinen Zinskosten (Sollzins) auch weitere Kostenfaktoren wie zusätzliche Gebühren und Kosten, den Zinseszinseffekt bei unterjähriger Verzinsung und genaue Zeitpunkte der Zinszahlungen.

Folgende Kosten sind in der Regel im effektiven Jahreszins enthalten:

  • Sollzinsen, die für den Kredit zu bezahlen sind
  • Gebühren für die Bearbeitung bei der Bank
  • Abschlussgebühr
  • Vermittlungskosten
  • Modalitäten zur Tilgung (Zins- und Tilgungsleistungen)
  • Kosten für Sicherheiten (etwa Grundbuchkosten bei Grundschulden)

Diese Kosten sind nicht enthalten

Der effektive Jahreszins enthält neben dem Sollzins Gebühren und Nebenkosten, jedoch nicht alle Kosten. Nicht enthalten sind unter anderem Kontoführungsgebühren, Kosten für freiwillige Sicherheiten wie Restschuldversicherungen, Notargebühren bei Immobilienkrediten sowie Gebühren für Sondertilgungen oder vorzeitige Kreditablösungen. Diese Kosten müssen Kreditnehmer also zusätzlich berücksichtigen, um die Gesamtkosten eines Kredits realistisch einschätzen zu können.

Fazit

Der Sollzins berücksichtigt nur die reinen Zinskosten, während der effektive Jahreszins alle mit dem Kredit verbundenen Kosten einschließt. Der effektive Jahreszins ist in der Regel höher als der Sollzins, da er die zusätzlichen Kosten berücksichtigt.

Um Kreditangebote miteinander zu vergleichen, sollten Sie den effektiven Jahreszins heranziehen, da dieser die Gesamtkosten des Kredits widerspiegelt. Zudem sind sowohl Händler, die ihren Kunden anbieten, Waren und Dienstleistungen über einen Ratenkredit zu kaufen, als auch Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, den effektiven Jahreszins anzugeben, um Verbrauchern eine transparente Kostenübersicht zu bieten.

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