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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Pflegebeitrag: Wann muss ich weniger bezahlen?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Gelte ich mit erwachsenen Kindern in der Pflegeversicherung als kinderlos?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung – und trifft dort auf eine Besonderheit: unterschiedliche hohe Beiträge je nach Anzahl der Kinder. So zahlen etwa Kinderlose einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent. Doch gilt man auch als kinderlos, wenn man zwar Kinder hat, diese aber schon erwachsen sind?
Das fragt sich eine t-online-Leserin, die drei Kinder großgezogen hat und jetzt Rentnerin ist. Sie schreibt: "Die Kinder sind älter als 25 Jahre. Wie hoch ist dann mein Beitrag zur Pflegeversicherung?"
Eltern zahlen dauerhaft weniger – auch bei erwachsenen Kindern
Tatsächlich sieht das deutsche Pflegesystem vor, dass Eltern in der sozialen Pflegeversicherung dauerhaft entlastet werden – unabhängig davon, wie alt ihre Kinder sind oder ob sie noch im Haushalt leben. Auch wenn ein Kind gestorben ist, gilt man nicht als kinderlos. Mehr dazu lesen Sie hier.
Der Hintergrund: Der Gesetzgeber erkennt mit dieser Regelung die Erziehungsleistung von Eltern an. Kinder sorgen später durch ihre Beitragszahlungen dafür, dass das System der sozialen Pflegeversicherung finanzierbar bleibt. Wer Kinder großgezogen hat, trägt also mittelbar zur Stabilität der Pflegeversicherung bei – und wird dafür mit einem geringeren Beitrag belohnt.
So hoch ist der Unterschied beim Beitrag
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt aktuell 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens (Stand: 2025). Kinderlose Versicherte zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, also insgesamt 4,2 Prozent. Da der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes übernimmt, zahlen Kinderlose also insgesamt 2,4 Prozent. Eltern mit einem Kind zahlen nur den regulären Satz von 3,6 Prozent, die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber.
Ab dem zweiten Kind bis zum fünftem Kind gibt es pro Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten. Wer also mehrere Kinder hat, zahlt je nach Anzahl einen noch geringeren Beitrag – allerdings nicht dauerhaft. Für diese weiteren Abschläge gilt eine Altersgrenze für die Kinder von 25 Jahren. Danach entfällt der Mehrkind-Vorteil. Für die Leserin bedeutet das: Sie wird so behandelt, als hätte sie nur ein Kind.
Wäre sie Arbeitnehmerin, würde das einen Beitragssatz von 1,8 Prozent bedeuten, da der Arbeitnehmer die Hälfte des regulären Beitragssatzes zahlt. Für Rentner gelten jedoch andere Regeln: Die Rentenversicherung übernimmt bei der Pflegeversicherung nicht die Hälfte des Beitragssatzes. Die Leserin muss also 3,6 Prozent ihrer Bruttorente an die Pflegeversicherung zahlen. Warum Rentner den Beitrag zur Pflegekasse allein tragen müssen, lesen Sie hier.
Manche Rentner erhalten eine Erstattung
Rentner mit mehreren Kindern unter 25 Jahren müssen sich noch gedulden, bis sie vom Mehrkind-Rabatt profitieren. Dieser wurde zwar schon zum 1. Juli 2023 eingeführt, doch erst ab April 2025 sind der Rentenversicherung die Informationen über die Anzahl der Kinder aus dem digitalen Datenaustauschverfahren bekannt. Diese stellt das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung. Spätestens ab Mai können diese Rentner dann mit einer Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge rechnen. Lesen Sie hier, um wie viel Geld es sich dabei handelt.
- ihre-vorsorge.de: "Pflegeversicherung: Was nun für Rentner und Arbeitnehmer gilt"
- tk.de: "Pflegeversicherungsbeitrag 2025"
- aok.de: "Beitrag zur Pflegeversicherung"