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Stahlpreis-Absprache: Millionenbußen gegen Autohersteller


BMW, VW und Daimler
Deutsche Autohersteller zu Millionen-Bußgeld verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 22.11.2019Lesedauer: 1 Min.
VW-Autohaus: Das Verfahren gegen VW, BMW und Daimler läuft seit dreieinhalb Jahren.Vergrößern des BildesVW-Autohaus: Das Verfahren gegen VW, BMW und Daimler läuft seit dreieinhalb Jahren. (Quelle: Jetcityimage/getty-images-bilder)

Die Unternehmen sind nicht nur den Diesel-Abgasskandal verwickelt: Nun müssen große deutsche Autobauer aus einem weiteren Grund hohe Geldbußen bezahlen.

Das Bundeskartellamt hat wegen Preisabsprachen beim Stahleinkauf rund 100 Millionen Euro Bußgelder gegen Volkswagen , Daimler und BMW verhängt. Die Unternehmen hätten sich von 2004 bis 2013 beim Einkauf von Langstahl abgesprochen, teilt das Bundeskartellamt mit. Die drei Unternehmen haben laut Behörde den Sachverhalt anerkannt und einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens zugestimmt. In München bezifferte BMW seinen Anteil auf 28 Millionen Euro, gegen Mitarbeiter seien keine Bußgelder verhängt worden.

Das Verfahren lief seit dreieinhalb Jahren und war eine Folge vorangegangener Ermittlungen gegen mehrere Stahlproduzenten, denen die Bonner Wettbewerbshüter bereits im vergangenen Jahr 205 Millionen Euro Buße auferlegt hatte. Mit den Kartellvorwürfen gegen fünf Autohersteller in Sachen Diesel-Abgasreinigung hatten die Stahl-Ermittlungen nichts zu tun.


Mit Langstahl werden in der Industrie runde Stahlstäbe bezeichnet, die nach dem Schmieden unter anderem zum Bau von Getriebeteilen, Kurbelwellen oder Pleuelstangen verwendet werden. Deren Preise setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: Basispreis, Legierungszuschlag und Schrottzuschlag. Stahl enthält je nach Güteklasse unterschiedlich hohe Anteile von Chrom, Nickel und anderen Metallen, dafür wird der Legierungszuschlag bezahlt. Der Schrottzuschlag wird für den Anteil von Altmetall fällig, der bei der Herstellung verwendet wurde. Abgesprochen wurden einheitliche Berechnungsformeln für diese Zuschläge, nicht der Basispreis.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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