Unternehmen freiwillig verlassen Müssen Arbeitnehmer ihre Kündigung begründen?
Wenn Beschäftigte ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie nicht länger für ihn arbeiten wollen, müssen sie ihrem Chef ein Kündigungsschreiben überreichen. Muss darin ein Grund für die Kündigung angeben werden oder ist das dem Arbeitnehmer selbst überlassen? Wir klären auf.
"Eine normale Kündigung muss der Arbeitnehmer nicht begründen", stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh klar. Sofern jemand ordentlich und fristgerecht kündigt, reicht ein Kündigungsschreiben ohne weitere Erläuterungen.
Grund angeben könnte sich lohnen
Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund kündigt. "Den Grund müssen Arbeitnehmer zwar nicht zwingend in ihrem Kündigungsschreiben ausführen", erklärt der Fachanwalt. Es könne sich aber lohnen. Ein Arbeitgeber kann nämlich im Zweifelsfall Schadenersatzansprüche erheben, wenn die Kündigung aus dessen Sicht nicht gerechtfertigt ist.
Arbeitnehmer sollten ihre Kündigung für einen solchen Fall mit einer guten Begründung verteidigen können, rät Schipp.
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Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund kann zum Beispiel gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber den Lohn auch nach Abmahnung immer wieder zu spät zahlt. Andere Gründe sind etwa Diskriminierung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
- Nachrichtenagentur dpa