Das sind Ihre Rechte Häufige Irrtümer zu Krankheit am Arbeitsplatz
Dürfen Kranke einfach zu Hause bleiben, schützt Krankheit vor Kündigung und wie steht es um die Lohnfortzahlung? Wer sich nicht auskennt, riskiert Ärger mit dem Chef oder sogar den Job.
Ihre Rechte als Angestellter und Arbeitnehmer im Schnell-Check:
Darf Chef mich zum Betriebsarzt schicken?
Betriebsärzte haben eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion: Sie unterstützen den Arbeitgeber bei Arbeitsschutzmaßnahmen. Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsfähig ist, kann er ihn aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken. Will ein Arbeitgeber hingegen eine Krankmeldung überprüfen, indem er den Mitarbeiter zum Betriebsarzt schickt, ist das nicht zulässig. Zudem gilt: Auch Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann sich jedoch aus den Nebenpflichten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis ergeben.
Wer viel krank ist, darf gekündigt werden?
Ein Mitarbeiter, der viele Tage im Jahr fehlt, kann nicht einfach krankheitsbedingt gekündigt werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wie zum Beispiel eine negative Gesundheitsprognose. Der Arbeitgeber muss zudem eine damit verbundene Störung im Betriebsablauf belegen. Eine pauschale Behauptung, dass Unter- und Umbesetzungen die Produktion beeinträchtigen und das Betriebsklima verschlechtern, reicht nicht aus. Allerdings schützt eine laufende Krankschreibung auch nicht vor einer Kündigung.
Muss bei Krankheit das Attest sofort zum Chef?
Nein, ein kranker Mitarbeiter muss seinem Chef in der Regel nicht am ersten Tag der Erkrankung einen Krankenschein übermitteln. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass eine Krankschreibung spätestens nach drei Kalendertagen in Form eines ärztlichen Attests vorgelegt werden muss. Es gibt aber Ausnahmen. So zum Beispiel, wenn im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag eine frühere Frist vereinbart ist. Die Arbeitsunfähigkeit an sich sowie deren vermeintliche Dauer muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unmittelbar mitteilen. Hält sich der Arbeitnehmer nicht daran, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung einzustellen.
Kann ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?
Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit kann für Ärger sorgen. Grundsätzlich erlaubt ist der Besuch beim Arzt, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Das ist zum Beispiel bei plötzlich auftretenden Schmerzen oder bei einer akut zu versorgenden Verletzung der Fall. Diese Fälle begründen einen Freistellungsanspruch nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In allen anderen Fällen sollten Arztbesuche in die arbeitsfreie Zeit zu legen, bei einer Gleichzeitregelung außerhalb der Kernarbeitszeit.
Zahlt der Chef bei Krankheit den Lohn weiter?
Ja und nein. Erkrankt ein Arbeitnehmer, dann hat dieser auf Grundlage von § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen. Es gibt zwei Bedingungen: das Arbeitsverhältnis bestand bis zur Erkrankung für einen fortlaufenden Zeitraum vom mindestens vier Wochen und die Krankheit darf nicht selbstverschuldet sein. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verkehrsunfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, wenn der Arbeitnehmer nicht angeschnallt war oder betrunken gefahren ist. Erkrankt der Arbeitnehmer erneut, darf dieser mindestens sechs Monate nicht aufgrund der gleichen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein.
Wer krank ist kann zu Hause bleiben?
Wer krank ist und zu Hause bleiben möchte, sollte dies auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abstimmen. Dies ist zumeist nur erlaubt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Arbeitnehmer kann zum Beispiel mit einem gebrochenen Fuß, der keine Akutversorgung mehr benötigt, seine Arbeitsleistung erbringen, wenn diese sitzend zu erledigen ist.
Gibt es bei einem erkrankten Kind den Urlaub zurück?
Bei einer Erkrankung im Urlaub greift § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Legen Arbeitnehmer für die Krankheitstage im Urlaub ein ärztliches Attest vor, werden diese nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Bei der Erkrankung des Kindes hingegen sieht es anders aus. Arbeitnehmer haben das Risiko urlaubsstörender Ereignisse selbst zu tragen, wozu auch die Krankheit des eigenen Kindes zählt.
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Schließt Erholung bei Krankheit privates Vergnügen ein?
Kranke Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, ihren Heilungsverlauf zu unterstützen. Bei angeordneter Bettruhe ist diese auch einzuhalten. Ansonsten kann je nach Erkrankung das Haus zum Beispiel für einen Spaziergang verlassen werden. Vom Verreisen sollten Arbeitnehmer jedoch Abstand nehmen. Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das kann auch für den nächtlichen Konzertbesuch gelten.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Hans-Böckler-Stiftung
- Nachrichtenagentur dpa