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Diese Regelungen gelten: Urlaubsverteilung im eigenen Unternehmen


Diese Regelungen gelten
Müssen Mitarbeiter eines Unternehmens gleich viel Urlaub haben?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 03.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau liegt am Pool: In einigen Unternehmen ist festgelegt, dass mit längerer Betriebszugehörigkeit ein längerer Urlaubsanspruch entsteht. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Eine Frau liegt am Pool: In einigen Unternehmen ist festgelegt, dass mit längerer Betriebszugehörigkeit ein längerer Urlaubsanspruch entsteht. (Symbolbild) (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-bilder)

Es gibt eine Mindestanzahl von Urlaubstagen, die jedem zusteht. Doch wenn der Kollege gefühlt häufiger freie Tage hat, als Sie selbst, kommt schnell die Frage auf: Ist das möglich?

20, 27, 30 Tage: Müssen alle Mitarbeiter in einem Unternehmen gleich viel Urlaub haben? "Im Regelfall: Nein", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundsätzlich sei die Anzahl an Urlaubstagen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus Verhandlungssache des Einzelnen. "Kommt ein Bewerber zum Beispiel aus einem Unternehmen mit 30 Urlaubstagen und fordert das ein, kann ihm der neue Arbeitgeber das gewähren", sagt Meyer. Das gilt auch, wenn im Betrieb eigentlich 25 Urlaubstage üblich sind. Gerade gefragte Fachkräfte haben hier im Einzelfall Verhandlungsspielraum.

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, werde der aber im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts zu Urlaubsfragen versuchen, Ungleichheiten zu glätten.

Besondere Regelung bei Tarifverträgen

Anders sieht es in Unternehmen aus, für die Tarifverträge gelten. "Tarifverträge sehen in der Regel einheitlich für alle Arbeitnehmergruppen gleich lange Urlaubszeiten vor. Eine Urlaubsdauer, die sich nach Vergütungsgruppe unterscheidet, gibt es in der Regel nicht", sagt Meyer.

In manchen Unternehmen sei festgelegt, dass mit längerer Betriebszugehörigkeit ein längerer Urlaubsanspruch entstehe. "Das ist aber kritisch zu sehen, sofern diese Regelungen als altersdiskriminierend ausgelegt werden können", so der Fachanwalt, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) tätig ist.


Vor allem könne dies der Fall sein, wenn der Urlaubsanspruch etwa im Abstand von jeweils zwei bis drei Jahren Betriebszugehörigkeit ansteigt. Daher seien solche Regelungen, die bis etwa vor zehn Jahren noch sehr verbreitet gewesen seien, auch in Tarifverträgen, heute nur noch vereinzelt zu finden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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