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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Beruf & Karriere Bruttogehalt: Das sollten Sie wissen
Beim Bruttogehalt handelt es sich um das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers, das auch im Arbeitsvertrag fest verankert ist. Vor dem Arbeitsbeginn wird das Bruttogehalt mit dem Arbeitgeber vereinbart. Auf diese Weise wissen alle Arbeitnehmer, welches Gehalt sie am Monatsende zu erwarten haben. Verwaltet wird das Gehalt in der Regel von der Lohnbuchhaltung der jeweiligen Firma.
Nicht das Bruttogehalt wird ausbezahlt
Viele Arbeitnehmer wissen, dass das Bruttogehalt nicht das Geld ist, das ihnen dann auch zur Verfügung steht. Denn vom Bruttogehalt müssen noch viele Abzüge geleistet werden.
So muss der Arbeitnehmer die Steuern und auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben prozentual von Bruttogehalt abzwacken. Dies geschieht automatisch in der Lohnbuchhaltung, noch bevor der Arbeitnehmer das eigentliche Nettogehalt in den Händen halten kann.
Bruttogehalt und die Abzüge
An das Finanzamt wird die Lohnsteuer abgeführt. Arbeitnehmer wissen, wer in der Kirche ist, muss auch die Kirchensteuer vom Bruttogehalt bezahlen. Auch der Solidaritätszuschlag muss abgezogen werden, weiterhin kommen auch noch die Rentenversicherung und die Krankenversicherung hinzu. Es kann durchaus vorkommen, dass verschiedene Arbeitnehmer durch die individuellen Abzüge auch ein unterschiedliches Nettogehalt ausbezahlt bekommen, und das, obwohl der Bruttowert identisch war. So spielen unter anderem auch die verschiedenen Steuerklassen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, was vom Gehalt übrig bleibt.
Auch die Anzahl der Kinder kann zu verschiedenen Gehältern führen. Das Brutto- und Nettogehalt muss also eindeutig unterschieden werden. Es ist also besonders bei Gehaltverhandlungen wichtig zu wissen, wie viel am Ende übrig bleiben muss. So kann das Bruttogehalt dann auch höher verhandelt werden. Wer einen Kredit oder eine Sozialleistung beantragt, muss das Nettogehalt angeben.