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Überstunden während der Schwangerschaft: Ist das erlaubt?


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Arbeitsrecht
Dürfen Schwangere Überstunden machen?


Aktualisiert am 01.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Schwangere Mitarbeiterin (Symbolbild): Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, wie Chefs die Gesundheit von schwangeren Mitarbeiterinnen schützen müssen.Vergrößern des Bildes
Schwangere Mitarbeiterin (Symbolbild): Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, wie Chefs die Gesundheit von schwangeren Mitarbeiterinnen schützen müssen. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
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Eine Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, trotzdem gilt für Arbeitnehmerinnen in dieser Zeit ein besonderer Schutz. Das betrifft auch die Arbeitszeit.

Ist ein Kind auf dem Weg, ändert sich einiges im Leben. Selbst im Job gelten dann neue Regeln für die Schwangere. Wir erklären Ihnen, was das Mutterschutzgesetz in Sachen Überstunden, Arbeitszeit und Pausen vorsieht.

Dürfen Schwangere Überstunden machen?

Nein, Überstunden für Schwangere sind gesetzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Nachtschichten und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber darf ihnen aber eine andere, zumutbare Arbeit zuweisen, wenn sie dabei ausreichend Erholungspausen einlegen können.

Wie viele Stunden dürfen Schwangere in der Woche arbeiten?

Volljährige Schwangere dürfen laut § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht mehr als 8 Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten. Macht in der Woche also ein Maximum von 42,5 Stunden – Pausen eingerechnet.

Auch für schwangere Teilzeitkräfte ist die Zahl der Arbeitsstunden pro Woche genau geregelt. Im Gesetz heißt es dazu: "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt."

Gut zu wissen: Das Mutterschutzgesetz gilt für alle, die eine feste Anstellung haben, also auch für Azubis und Teilzeitkräfte. Ist eine Frau selbstständig, ist sie auch in Bezug auf ihre Schwangerschaft für sich selbst verantwortlich.

Wie viele Pausen stehen Schwangeren zu?

Genauso viele wie Angestellten, die nicht schwanger sind. Eine besondere Mutterschutzregel gibt es hier nicht. Das heißt: Arbeiten Schwangere mehr als sechs Stunden täglich, haben sie Anspruch auf 30 Minuten Pause. Lesen Sie hier mehr dazu, wann Sie im Job Pause machen müssen.

Trotzdem sollten Schwangere darauf achten, dass sie nicht unter chronischem Stress leiden. Ist das trotz Pausen auf der Arbeit nicht möglich, kann ihnen der Arzt per Attest ein Beschäftigungsverbot erteilen. Und zwar notfalls so lange, bis sechs Wochen vor der Entbindung der gesetzliche Mutterschutz eintritt (mehr zu Beschäftigungsverboten unten).

Sind Arztbesuche in der Schwangerschaft Arbeitszeit?

Ja. Nach § 7 MuSchG muss Sie Ihr Arbeitgeber für alle erforderlichen Untersuchungen während Schwanger- und Mutterschaft bezahlt freistellen. Das heißt, Sie müssen die Zeit, die Sie beim Arzt verbracht haben, nicht nacharbeiten.

Sollten Sie jedoch erkranken oder aus Gründen behandelt werden, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, greift das Mutterschutzgesetz nicht. Auch sollten Sie bei der Terminvereinbarung der notwendigen Untersuchungen darauf achten, ob Sie diese auch außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen können. Ist das der Fall und Sie vereinbaren dennoch einen Termin während der Arbeitszeit, muss Sie Ihr Chef dafür nicht freistellen.

In welchen Fällen gilt sonst noch ein Beschäftigungsverbot?

Stellt Ihre Arbeit eine Gefahr für Sie oder das Ungeborene dar, dürfen Sie sie nicht oder nur eingeschränkt ausüben. Verboten sind zum Beispiel Arbeiten, bei denen Sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen. Auch Lärm und Erschütterungen sind tabu, ebenso Akkord- und Fließbandarbeit.

Ist der dritte Schwangerschaftsmonat vorüber, dürfen werdende Mütter nicht mehr regelmäßig in Beförderungsmitteln wie Bussen, Bahnen, Taxen oder Flugzeugen arbeiten. Ab dem sechsten Monat ist es ihnen verboten, mehr als vier Stunden täglich zu arbeiten, sollten sie dabei ständig stehen müssen.

Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorschriften, droht ihm unter Umständen sogar eine Geldstrafe. Kann er Ihnen keine ungefährliche Stelle anbieten, brauchen Sie nicht mehr zu arbeiten, bekommen aber den vollen Lohn.

Zu Konflikten kommt es häufiger beim sogenannten individuellen Beschäftigungsverbot. Dabei kann Ihr Arzt ein Attest ausstellen, wenn Sie oder Ihr Kind durch die Umstände an Ihrem Arbeitsplatz gefährdet sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kollege an einer ansteckenden Krankheit leidet oder Sie zu viel Stress ausgesetzt sind.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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