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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Pläne von Union und SPD So soll die Grundrente aussehen
CDU, CSU und SPD haben sich auf die Einführung der sogenannten Grundrente geeinigt. Doch wer hätte Anspruch auf die Rentenaufstockung für bedürftige Rentner und wie hoch sollen die Leistungen ausfallen? Die wichtigsten Fakten zum Thema.
Union und SPD haben sich in ihren Sondierungsgesprächen auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Dabei handelt es sich um eine Mindestrente für langjährig Rentenversicherte. Sie wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode unter dem Namen Lebensleistungsrente angestrebt, aber nie umgesetzt.
Wer soll die Grundrente erhalten?
Die Grundrente soll Rentnern zugutekommen, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Darüber hinaus werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt. Anspruch auf die Grundrente sollen dabei alle Rentner erhalten, deren Rentenansprüche unter der sogenannten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen. Dies betrifft vor allem Menschen aus dem Niedriglohnsektor.
Wie hoch könnte die Grundrente ausfallen?
Die angestrebte Mindestrente liegt laut der Pläne bei zehn Prozent über dem regionalen Grundsicherungsniveau. Damit gibt es keinen bundeseinheitlichen Wert, die Höhe der Zahlungen richtet sich vielmehr nach den tatsächlichen Lebenshaltungskosten, die beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Mietniveaus stark variieren können. Die durchschnittliche Grundsicherung im Alter betrug im Juni 2017 inklusive Wohn- und Heizkosten rund 808 Euro.
Wer prüft, ob Anspruch auf die Grundrente besteht?
In der Vergangenheit hat die Deutsche Rentenversicherung kritisiert, dass bei einer Lebensleistungs- beziehungsweise Grundrente überprüft werden muss, ob überhaupt eine Bedürftigkeit besteht und dass eine solche Prüfung nicht in ihrem Arbeitsbereich liege. Im Sondierungspapier haben sich Union und SPD nun darauf geeinigt, dass die Abwicklung der Grundrente zwar durch die Rentenversicherung erfolgen soll, die Bedürftigkeitsprüfung jedoch in Zusammenarbeit mit den Grundsicherungsämtern vorgenommen wird.
Was passiert mit dem eigenen Haus, wenn eine Grundrente bezogen wird?
Laut Sondierungspapier müssen bedürftige Rentner nicht um ihr selbst genutztes Haus beziehungsweise die eigene Wohnung fürchten. Sie können weiterhin darin wohnen und müssen die Immobilie nicht verkaufen, um den Lebensunterhalt zu decken.
Wie wahrscheinlich ist die Einführung der Grundrente?
Nicht erst seit der vergangenen Legislaturperiode gibt es Pläne für eine Mindestrente für Menschen mit einer bestimmten Anzahl von Beitragsjahren. Bereits 2012 hat die damalige Arbeitsministerien Ursula von der Leyen mit der Zuschussrente ein Konzept vorgelegt, das der Grundrente stark ähnelt. Doch weder unter Schwarz-Gelb noch unter Schwarz-Rot wurde ein Gesetz umgesetzt. Ob die Grundrente unter einer möglichen Neuauflage der großen Koalition oder einer Minderheitsregierung zustande kommt, ist daher fraglich.