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EZB senkt für Sparer wichtigen Einlagenzins


Entscheidung bei Notenbank
Für Sparer sind das keine guten Nachrichten

Von t-online, mak

Aktualisiert am 12.09.2024Lesedauer: 4 Min.
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Christine Lagarde (Archivbild): Die EZB senkt die Zinsen. (Quelle: IMAGO/Eibner-Pressefoto/Florian Wiegan/imago)
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Die EZB geht einen weiteren Zinsschritt: Die Notenbank senkt den für Sparer wichtigen Einlagenzins um 0,25 Prozentpunkte.

Angesichts der abebbenden Inflation senkt die Europäische Zentralbank (EZB) das Leitzins-Niveau weiter. Nach der geldpolitischen Wende vom Juni legte sie am Donnerstag erstmals nach: Der für die Finanzmärkte – und für Deutschlands Sparer – maßgebliche Einlagesatz, zu dem Banken bei der EZB kurzfristig überschüssige Gelder anlegen können, wurde von 3,75 auf 3,50 Prozent gekappt.

Der Hauptrefinanzierungssatz, zu dem sich Banken Geld leihen können, wird mit dem jüngsten Beschluss um 0,6 Punkte auf 3,65 Prozent verringert. Auch der Zins zur kurzfristigen Beschaffung von Geld, der Spitzenrefinanzierungssatz, sinkt auf 3,9 Prozent.

Dass der Schritt bei den beiden Kreditzinsen nach unten indes größer ausfällt als beim Einlagensatz, ergibt sich aus bereits im Frühjahr festgezurrten Änderungen am operativen Rahmen der EZB. t-online erklärt die wichtigsten Fragen rund um die aktuelle Zinssenkung der Notenbank.

Warum senkt die EZB die Zinsen?

Sinkende Energiepreise haben die Inflationsrate im August auf 2,2 Prozent gedrückt – den niedrigsten Stand seit gut drei Jahren. Der EZB-Rat bekräftigte nun, er sei entschlossen, für eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von zwei Prozent zu sorgen.

Die Festlegung der angemessenen Höhe des Zinsniveaus werde auch in Zukunft von der Datenlage abhängen. Darüber werde von Sitzung zu Sitzung entschieden.

Was bedeutet die jetzige Zinssenkung?

Für Sparerinnen und Sparer ist die jetzige Zinssenkung eine schlechte Nachricht, für Häuslebauer indes gute. Doch der Reihe nach.

Wer sein Geld auf einem Tages- oder Festgeldkonto angelegt hat, konnte sich einige Zeit lang über hohe Sparzinsen freuen. Jetzt, da die EZB ihre Zinsen jedoch tatsächlich senkt, dürften auch diese Banken ihre Tagesgeldsätze an den entsprechenden Betrag anpassen.

Die Folge: Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen weniger Rendite. Viele Banken haben Senkungen aber bereits vor dem ersten Zinsschritt der EZB im Juni in ihre Berechnungen eingepreist. Daher haben sich die Konditionen vielerorts bereits verschlechtert.

Ähnlich sieht es bei Kreditzinsen aus – nur umgekehrt. Mit dem Hauptrefinanzierungssatz der EZB können sich Geschäftsbanken Geld bei der Zentralbank leihen (siehe unten). Er wirkt sich etwa merklich auf die Bauzinsen aus, denn die Banken geben die Kosten indirekt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.

"Doch häufig bewegen sich die Bauzinsen früher, bevor die EZB den Leitzins verändert", erklärte der Darlehensvermittler Dr. Klein. Im Oktober 2023 lagen die Bauzinsen noch deutlich über vier Prozent, zum Jahresende sanken sie, bewegten sich seitwärts und gingen zwischen Juni und Juli wieder leicht nach oben, bevor sie sich im August erneut nach unten bewegten.

Was ist das Besondere an der jetzigen Zinssenkung?

Um das zu begreifen, müssen Sie wissen, dass es bei der EZB drei Zinssätze gibt, die die Notenbank regelmäßig anpasst: den Einlagenzins, den sogenannten Spitzenrefinanzierungszins sowie den Hauptrefinanzierungssatz.

Lange Zeit wurde der Hauptrefinanzierungssatz als "Leitzins" bezeichnet. Tatsächlich sind aber alle drei Sätze die Leitzinsen der Zentralbank – der für Sparer wichtigste Leitzins ist der Einlagenzins:

  • Hauptrefinanzierungssatz: Das ist der Zinssatz, zu dem sich die Kreditinstitute mindestens eine Woche lang Geld bei der Zentralbank leihen können. Dafür müssen die Geschäftsbanken Sicherheiten wie Wertpapiere hinterlegen, um die Rückzahlung zu garantieren. Dieser Zins wirkt sich auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher aus: Die Geldinstitute geben die höheren Zinsen nämlich in der Regel an ihre Kundinnen und Kunden weiter, sodass Kredite teurer werden.
  • Einlagenzins: Der Zinssatz hat zuletzt für Sparerinnen und Sparer an Bedeutung gewonnen. Jahrelang lag dieser Zinssatz im Negativbereich, sodass nicht nur die Banken, sondern auch Sparende für ihre Konten draufzahlen mussten. Mittlerweile profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von steigenden Zinsen, beispielsweise auf Tages- oder Festgeldkonten. Gleichzeitig machten auch die Banken in den vergangenen zwei Jahren durch diesen Zinssatz hohe Gewinne. Mittlerweile gilt der Einlagenzins als wichtigster Leitzins der EZB.
  • Spitzenrefinanzierungssatz: Der Wert gibt an, zu welchen Konditionen sich die Geschäftsbanken kurzfristig, also über Nacht, Geld bei der EZB leihen können. Damit sollen kurzfristige Liquiditätsengpässe der Banken verhindert werden. Er liegt immer etwas oberhalb des Hauptrefinanzierungssatzes und bildet faktisch die obere Zinsgrenze für das Tagesgeld.

Bereits im März kündigte die EZB an, die Abstände zwischen dem Einlagezins und dem Hauptrefinanzierungszins auf 0,15 Prozentpunkte zu verringern. Unabhängig von der Zinssenkung sinkt Letzterer um mindestens 0,35 Prozentpunkte – mit der Zinssenkung von 0,25 Punkten also um insgesamt 0,6 Punkte. Folglich rangiert der Hauptrefinanzierungssatz bei 3,65 Prozent (vorher: 4,25 Prozent).

Gleiches gilt für den Spitzenrefinanzierungssatz. Dort soll der Abstand zum Hauptrefinanzierungssatz aber weiterhin bei 0,25 Prozentpunkten bleiben, der Zinssatz fällt also um insgesamt 0,6 Punkte auf 3,9 Prozent (vorher: 4,5 Prozent). Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um eine technische Anpassung – ohne Signalwirkung.

Wie geht es bei der EZB weiter?

Das bleibt abzuwarten. Die Währungshüter um EZB-Chefin Christine Lagarde lassen nur wenige Wochen vor der nächsten Sitzung im Oktober offen, wie es geldpolitisch weitergeht: "Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest."

Das war auch bislang die Argumentation der EZB, die wiederholt auf den "datenbasierten Ansatz" bei ihren Entscheidungen verwies.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mitteilung der Europäischen Zentralbank
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